Projektförderung
Verbundenheit von Jung und Alt stärken
Das Ziel und der Stiftungszweck der Lüneburger Bürgerstiftung ist es, das solidarische Miteinander der Generationen zu fördern und die Verbundenheit und Zusammenarbeit von Jung und Alt in der Stadt zu stärken.
Welche Projekte werden gefördert?
Es werden vornehmlich Projekte unterstützt, die sich zur Aufgabe gemacht haben, die Kommunikation und das Verständnis zwischen den Generationen zu verbessern und mit den unterschiedlichen Stärken der Menschen, etwas Großartiges für die Gemeinschaft zu erreichen. Finanzielle Hilfe wird außerdem Projekten gewährt, die sich für die Verbesserung von Schulen und Kindertagesstätten einsetzen und die Jugend- und Altenhilfe der Stadt ausbauen.
Wichtig ist vor allem, dass sie sich im Sinne des Stiftungszweckes für die Gemeinschaft engagieren, einen Vorbildcharakter haben und positive Impulse für das soziale Zusammenleben setzten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderanträge können von Lüneburger Initiativen, Institutionen und Privatpersonen für eigene Projekte oder von ihnen geförderte Projekte eingereicht werden, die gänzlich oder überwiegend mit ehrenamtlichen Helfern und Engagierten arbeiten und diejenigen aktiv mit einbeziehen, für die das Projekt etwas bewirken soll.
Die Förderung kann auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Organisationen erfolgen, die den gleichen Stiftungszweck haben.
Was ist der Zweck der Förderung?
Die Förderung ist vornehmlich als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht und stellt in der Regel eine einmalige Unterstützung dar. Die geförderten Projekte sollen nachhaltig wirken und sich langfristig selbstständig finanzieren. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt mehrfach bezuschusst werden oder die Förderung über mehrere Jahre verlaufen.
In den meisten Fällen wird erwartet, dass die Antragsteller angemessene Eigenmittel einbringen.
Wie läuft die Vergabe der Fördermittel ab?
Zweimal im Jahr werden die ausgeschütteten Erträge der Stiftung an verschiedene Projekte vergeben. Der Vorstand trifft gemeinsam die Entscheidung, welche Projekte Unterstützung erhalten. Ablehnungen müssen dabei nicht begründet werden.
Die Bewilligung von Fördermitteln kann mit Auflagen für die Gestaltung des Projektes verbunden sein.
Die Zuwendung wird ausgezahlt, wenn der Antragsteller sie per Anforderungsformular abruft und kann von der Stiftung in Teilbeträgen abgegeben werden. Es gilt zu beachten, dass Fördergelder in einem Zeitraum von zwei Jahren abgerufen werden müssen und nach Ablauf der Zeit verfallen. Bei falschen Angaben oder einer Zweckentfremdung der Fördermittel ist die Stiftung befugt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen, zu kürzen oder eine bereits geleistete Zahlung zurückzufordern.
Außerdem ist die Stiftung berechtigt, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die geförderten Projekte zu berichten.
Fördervoraussetzungen
Finanziell unterstützt werden
- Projekte, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das vertrauensvolle Miteinander von Jung und Alt zu stärken, Projekte, die Kommunikation und Verständnis zwischen den Generationen anstiften und üben.
- Projekte, bei denen sich Jung und Alt für die Gemeinschaft engagieren,
- Projekte, die einen Vorbildcharakter haben und positive Impulse für das soziale Zusammenleben setzen.
Finanzielle Beihilfen werden für die Fortbildung in den Bereichen des Stiftungszwecks vergeben.
Die Projektarbeit soll gänzlich oder überwiegend mit ehrenamtlichen Helfern und Engagierten geleistet werden und diejenigen aktiv mit einbeziehen, für die das Projekt etwas bewirken soll.
Förderanträge können ausschließlich von Lüneburger Initiativen, Institutionen und Privatpersonen für Projekte in Lüneburg eingereicht werden.
Die Förderung ist vornehmlich als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Die geförderten Projekte sollen nachhaltig wirken und sich langfristig selbst finanzieren. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt mehrfach bezuschusst werden oder die Förderung über mehrere Jahre verlaufen.
Es wird erwartet, dass die Antragsteller angemessene Eigenmittel einbringen.
Wie Förderung beantragt wird
Die Fördermittel werden einmal jährlich entschieden und ausgeschüttet.
Die schriftlichen Anträge – s. Antragsformular – müssen bis zum 30.1. in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Die Entscheidung über die Projektförderung trifft der Vorstand.
Ablehnungen werden nicht begründet
Bewilligte Fördergelder können längstens 2 Jahre nach Förderzusage abgerufen werden.
Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über das Projekt zu berichten und erwartet, dass die Geförderten in ihren Veröffentlichungen die Lüneburger Bürgerstiftung als Förderer benennt.
Der nächste Termin zur Abgabe der Förderanträge ist der 30. Januar 2025!
Einzureichen sind der ausgefüllte Förderantrag sowie die Datenschutzerklärung. Die Dokumente sind schriftlich an folgende Adresse zu senden:
Geschäftsstelle
Lüneburger Bürgerstiftung
c/o Hansestadt Lüneburg
Rathaus am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Elke Frost
Vorstandvorsitzende
Telefon: +49 4131 47634
E-Mail: efrost@frostmarketing.com
Das ausgefüllte Formular „Fördermittelabruf“ einschließlich der entsprechenden Belege ist schriftlich an folgende Adresse zu senden:
Geschäftsstelle
Lüneburger Bürgerstiftung
c/o Hansestadt Lüneburg
Rathaus am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Elke Frost
Vorstandvorsitzende
Telefon: +49 4131 47634
E-Mail: efrost@frostmarketing.com