Energieversorgung in Lüneburg
Informationen für Bürger:innen
Die Lage der Energieversorgung und -finanzierung war das Schwerpunktthema der 1. Lüneburger Stadtkonferenz 2022. Dort war eine Plattform mit übersichtlichen und klaren Informationen für die Lüneburger:innen der zentrale Wunsch (siehe hierzu die Kontextmap der Stadtkonferenz). Daher haben wir für Sie diese Internetseite erstellt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) informiert uns zudem auf ihrer Website regelmäßig und tagesaktuell zur Situation und Entwicklung der Gasversorgung in Deutschland, die auch für Lüneburg gilt.
Hilfen für Lüneburger:innen
fachlich, sozial, finanziell
Es gibt ein breites Angebot an weiterführenden Beratungsstellen rund um das Thema Energie – je nachdem, welches Anliegen Sie haben: Sie wünschen Unterstützung beim Energiesparen zu Hause oder suchen einen Installateur für einen Heizungscheck? Wir haben an dieser Stelle eine Reihe von Kontakten zusammengestellt, die Ihnen bei unterschiedlichsten Themen weiterhelfen.
Energiespartipps
Was jetzt hilft, Gas und Strom zu sparen
Als Stadtgesellschaft zusammenstehen
Grußwort von Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch
Die Gasversorgung in Lüneburg
Hintergrundinformationen
In der Energieversorgung sind auch bei uns in Lüneburg immer noch viele Haushalte, Gewerbetreibende und Unternehmen stark von Erdgas abhängig. Mehr als 12.000 Gebäude in der Stadt werden mit Erdgas versorgt. Dazu kommen Großkunden wie beispielsweise Industrieunternehmen, die besonders viel Gas verbrauchen.
Am 23. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Der Notfallplan Gas besteht aus drei Stufen: der Frühwarnstufe, der Alarmstufe und der Notfallstufe. Was das jeweils heißt, erfahren Sie unten auf dieser Seite. In allen Stufen sind unter anderem Haushalts- und Gewerbekunden besonders geschützt. Sie müssen sich daher zum heutigen Zeitpunkt trotz der angespannten Lage keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen.
Als geschützt gelten in der aktuellen Lage alle Kund:innen, die ihren Gasverbrauch über ein sogenanntes „Standardlastprofil" abrechnen, ihren Zählerstand selbst ablesen und an ihren Energieversorger melden. Wenn Sie von Ihrem Netzbetreiber kein anderslautendes Schreiben erhalten haben, müssen Sie sich diesbezüglich keine Gedanken machen.
Für eine sehr kleine Zahl von Lüneburger Großkund:innen gilt diese Regelung nicht: Sie wurden bereits vor Monaten von ihrem zuständigen Netzbetreiber informiert und werden individuell betreut.
Um auch morgen noch genug Gas und Geld zur Verfügung zu haben, müssen wir alle verantwortungsvoll mit unseren Energiereserven umgehen. Und das heißt auch: Ohne Energie zu sparen geht es nicht! Stromsparen gehört dazu, da der Strompreis bei uns eng an den Gaspreis gekoppelt ist.
Rund 16 Prozent des Gases werden hierzulande für die Stromerzeugung genutzt. Da unser Strommarkt auf dem sogenannten „Merit-Order“-Prinzip basiert, hat dieser Anteil einen großen Einfluss auf den gesamten Strompreis. Einfach erklärt bedeutet das „Merit-Order“-Prinzip, dass immer die teuerste Stromquelle bzw. das teuerste Kraftwerk den Strompreis an der Strombörse bestimmt. Zu den Stromquellen gehören erneuerbare Energien, aber auch Atomkraft-, Kohlekraft- und Gaswerke. Das heißt auch: Jeder Stromproduzent verkauft seinen Strom zum Preis des teuersten Kraftwerks. Aktuell ist Erdgas die mit Abstand teuerste Stromquelle. Wie das genau zusammenhängt, wird in diesem Video von Galileo anschaulich erklärt.
Notfallplan Gas
Was ist das eigentlich?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde auf Basis einer europäischen Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung entwickelt. Er umfasst drei Stufen:
Ein Krisenteam aus Behörden und den Energieversorgern tritt beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen. Gasversorger und Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Der Staat greift noch nicht ein, dafür bemühen sich Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber um Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.
Immer noch kümmern sich die Marktakteure in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Zum Beispiel durch die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, den Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Diese Stufe kann durch die Bundesregierung angeordnet werden, wenn eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vorliegt. Dann übernimmt der Staat beziehungsweise die Bundesnetzagentur in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Besonders geschützte Verbrauchergruppen (Haushalte, soziale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Gaskraftwerke) müssen möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden.