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    Pressemitteilung vom 13.12.2024

    Feuerwerksverbot an Silvester gilt für gesamte Lüneburger Altstadt, für den Kalkberg und das Kloster Lüne

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Keine Knallerei in besonders schützenswerten Bereichen von Lüneburg – das gilt auch für den diesjährigen Jahreswechsel. An Silvester und Neujahr besteht das Feuerwerksverbot für die gesamte historische Innenstadt, das Naturschutzgebiet Kalkberg und den Bereich rund um das Kloster Lüne. 

    Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeitende der Hansestadt und der Polizei die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei eine private Sicherheitsfirma.

    Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot

    Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot im Überblick:

    Für welche Bereiche gilt das Verbot?

    Das Verbot betrifft sowohl die Lüneburger Altstadt plus Kloster Lüne als auch das Naturschutzgebiet Kalkberg (siehe alphabetische Straßenliste).

    Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?

    Das Verbot gilt jeweils ganztägig vom 31. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025. Das restliche Jahr über ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – also das klassische Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern, das an Personen ab 18 Jahren verkauft wird – ohnehin verboten.

    Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper darf ich in der Innenstadt, am Kalkberg und beim Kloster Lüne nicht abbrennen?

    Alle Kleinfeuerwerke sind verboten, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2. Darunter fallen etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die Natur der Müll unbedingt wieder mitzunehmen.

    Gelten für den Kalkberg, das Kloster Lüne und die Innenstadt die gleichen Regeln?

    Ja, in allen drei Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten.

    Warum ist Feuerwerk in der Innenstadt verboten?

    Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten, zugleich erschweren die engen Gassen die Arbeit der Einsatzkräfte im Brandfall. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben. Gleiches gilt für die Anlage des historischen Klosters Lüne.

    Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten? Darf man trotzdem an Silvester auf den Kalkberg gehen?

    Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden. Auch Besuchende, die ihren Müll hinterlassen, schaden der Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem gibt es für Besuchende die Möglichkeit, mitgeführte Feuerwerkskörper am Haupteingang des Kalkbergs zwischenzeitlich abzugeben und vom Sicherheitsdienst verwahren zu lassen.

    Wer kontrolliert, ob das Verbot eingehalten wird?

    Mitarbeitende des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar mit Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort.

    Wie wird das Verbot durchgesetzt? Was passiert bei Missachtung des Verbots?

    Ziel der Kontrollen ist es, in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden.

    Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?

    In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 erlaubt.

    Allgemeine Informationen

    Rechtliche Grundlage für das Feuerwerksverbot ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper). 

    Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin gesetzlich bereits untersagt.

    Info

    Geltungsbereich des Feuerwerksverbots 2024/25 in Lüneburg: Innenstadt und Kloster Lüne
    Grafik: Hansestadt Lüneburg

    Info

    Geltungsbereich des Feuerwerksverbots 2024/25 in Lüneburg: Naturschutzgebiet Kalkberg