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    Stadtteilhäuser und Stadtteiltreffs

    Gemeinschaft vor Ort

    Mehrere Stadtteilhäuser bieten, im gesamten Stadtgebiet verteilt, vor Ort und bürgernah, verschiedene Angebote, Dienste und Leistungen für nahezu alle Zielgruppen vom Kleinkind bis zu Senior:innen an.

    In den vergangenen Jahren hat die Hansestadt Lüneburg ihre Stadtteil-Arbeit kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Das Ziel: Ansprechpartner:innen und Berater:innen sollen gut erreichbar sein, der Kontakt unter den Bürger:innen im Wohngebiet gefördert und das gemeinsame Miteinander in den Vierteln gestärkt werden.

    In den Stadtteilhäusern wird die Zusammenarbeit der Hansestadt Lüneburg mit den freien Trägern, den Kirchengemeinden und Vereinen und Verbänden gelebt.

    SalinO
    Bonhoeffer-Haus
    Bürgertreff Kaltenmoor
    ELM und ELMplus
    Geschwister-Scholl-Haus
    Goseburg und Zeltberg
    HaLo (Haus Lossiusstraße)
    Kreideberg-Ochtmissen (KredO)
    Quartiersladen Am Weißen Turm
    Stadtteilbüro Hanseviertel
    OASE Oedeme

    Allgemeiner Sozialdienst

    Anlaufstelle für Familien und junge Menschen

    Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) der Hansestadt Lüneburg versteht sich als erste Anlaufstelle für Familien und junge Menschen für verschiedene Anliegen. Der ASD fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Er trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten Beratung und Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder.

    Die Mitarbeitenden des ASD arbeiten stadtteilorientiert und stehen Ihnen größtenteils in Büroräumen in den Stadtteilhäusern in Ihrer Nähe, im Klosterhof oder in der Sülztorstraße 21-25 (Postgebäude) als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

    Kinder und Jugendliche können ebenfalls Rat und Hilfe beim Sozialen Dienst bekommen. Die Beratung ist kostenfrei. Die Sozialarbeiter:innen unterliegen der Schweigepflicht.

    Hier ist der ASD zu finden

    Für Lüneburg Nordost findet sich der Allgemeine Sozialdienst mit Stadtteilmanagement in den Stadtteilhäusern bzw. Gebäuden:

    • ELM (Ebensberg-Lüne-Moorfeld)
    • ELMplus (Ebensberg)
    • HaLo (Schützenplatz-Neu Hagen)
    • KredO (Kreideberg, Ochtmissen)

    Kaltenmoor: Der für Kaltenmoor zuständige ASD befindet sich in der Neuen Sülze 31.

    Goseburg, Zeltberg: Der zuständige ASD befindet sich im Klosterhof oder im KredO.

    Für Lüneburg Südwest findet sich der Allgemeine Sozialdienst mit Stadtteilmanagement in den Stadtteilhäusern bzw. Gebäuden:

    • Bonhoeffer-Haus (Häcklingen, Oedeme, Rettmer)
    • Geschwister-Scholl-Haus (Bockelsberg, Heidkamp, Oedeme, Rotes Feld)
    • SalinO (Altstadt, Mittelfeld, Weststadt)

    Altstadt: Der ASD befindet sich im Gebäude Klosterhof/Marienplatz.

    Wilschenbruch: Der ASD befindet sich im Gebäude Klosterhof/Marienplatz.
         

    Jugendpflege

    Angebote für Kinder und Jugendliche in Lüneburg

    Info

    Das Team der Jugendpflege 
    Foto: Hansestadt Lüneburg

    Die Jugendpflege der Hansestadt Lüneburg fördert durch eigene Angebote, Fachberatung und Unterstützung von Vereinen und Verbänden die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Die Angebote und Projekte orientieren sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, an ihren Erfahrungen, Bedürfnissen und Herausforderungen.

    Die Jugendpflege der Hansestadt Lüneburg ist dezentral ausgerichtet. Sie ist in vielen Stadtteilen in unterschiedlicher Form präsent – je nach den aktuellen Bedarfen vor Ort.

    Ansprechpersonen

    Das Büro des Stadtjugendpflegers Jens Döhrmann befindet sich im Stadtteilhaus ELMplus, Am Ebensberg 6. Er ist unter der Telefonnummer +49 4131 3093230 und der E-Mail jens.doehrmann@stadt.lueneburg.de erreichbar.

    Für Fragen rund um Anträge und Fördermöglichkeiten im Jugendpflegebereich steht Claudia Burmester im Büro der Jugendpflege zur Verfügung.

    Büro der Jugendpflege
    Haagestraße 3d (Erdgeschoss, Büro 3), 21335 Lüneburg
    E-Mail: claudia.burmester@stadt.lueneburg.de
    Telefon: 04131 309-3356
    Mo., Mi., Fr. von 9 bis 12 Uhr und Di., Do. von 14 bis 15.30 Uhr

    Weitere Informationen

    Die Jugendpflege hat eine Website für junge Lüneburger:innen eingerichtet:
    Unter www.junges-lueneburg.de gibt es eine Übersicht über die Einrichtungen der Jugendpflege in den Stadtteilen sowie über aktuelle Veranstaltungen, Termine und Ferienangebote.

    Förderung

    Die Jugendpflege der Hansestadt Lüneburg unterstützt und fördert u.a. auch die freie Jugendhilfe vor Ort (Jugendarbeit der Jugendgruppen, -vereine und -verbände). Die verschiedenen Fördermöglichkeiten und die dazugehörigen Antragsformulare finden Sie im unteren Teil der Seite. Auch Familien, die Transferleistungen beziehen, können Unterstützung für Aktivitäten im Bereich Freizeit und Ferienerholung beantragen.

    Für weitere Informationen besuchen Sie auch unsere Website www.junges-lueneburg.de oder wenden Sie sich an das Büro der Jugendpflege.

    Ferienfahrten
    Die Hansestadt Lüneburg unterstützt darüber hinaus Familien mit geringem Einkommen bei der Teilnahme an Ferienfahrten und gewährt entsprechende Zuschüsse auf Antrag.

    Förderung Jugendgruppen
    Anmeldung Beihilfen für Jugendgruppen
    Antrag Beihilfen Jugendgruppen
    Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)

    Förderung Jugendprojekte
    Anmeldung Förderung Jugendprojekte
    Antrag Förderung Jugendprojekte 
    Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)

    Förderung Freizeiten (Fahrten und Lager)
    Anmeldung Förderung Freizeiten
    Antrag Förderung Freizeiten
    Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)

    Förderung Jugendbildungs-Seminar
    Anmeldung Förderung Seminar
    Antrag Förderung Seminar
    Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)

    Förderung Internationale Begegnungen
    Anmeldung Förderung Internationale Begegnungen
    Antrag Förderung Internationale Begegnungen
    Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)

    Förderung Aufwandsentschädigung
    Anmeldung Förderung Aufwandsentschädigung
    Antrag Förderung Aufwandsentschädigung
    Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)

    Förderung Aktion "Ferientipps"
    Anmeldung Förderung Ferientipps
    Antrag Förderung Ferientipps
    Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz (muss nicht jedes Mal ausgefüllt werden, ist 5 Jahre gültig)

    Jugendschutz

    Die Jugendschutzbeauftragte der Hansestadt Lüneburg arbeitet auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Vor diesem Hintergrund hat sie vielfältige Aufgaben. Hierzu gehören unter anderem:

    • Jugendschutzkontrollen in Kooperation mit der Polizei und dem Ordnungsamt  auf Jahrmärkten und Großveranstaltungen
    • Initiierung und Begleitung von Projekten
    • Prüfung von Anträgen zur Beschäftigung Minderjähriger nach § 6 JArbSchG
    • Angebote in Schulen zum Thema „Jugendschutz“.

    Silke Saeed
    Jugendschutz
    Haagestraße 3d (Erdgeschoss, Büro 4), 21335 Lüneburg
    Telefon +49 4131 3093403
    E-Mail silke.saeed@stadt.lueneburg.de

    Partizipation

    Partizipation bedeutet Beteiligung, in Bezug auf die Jugendarbeit also die aktive Einbeziehung junger Menschen in Entscheidungsprozesse, die sie und ihre Lebenswelt betreffen. 

    Um gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen, koordinieren die Partizipationsbeauftragten der Hansestadt zahlreiche Projekte, wie:

    • jährliche stadtteilbezogene Kinder- und Jugendkonferenzen
    • Jugendräte in den offenen Einrichtungen
    • das Lüneburger Jugendforum

    Lena Busse
    Partizipation und Jugendförderung
    Telefon +49 4131 309-3345
    E-Mail senden

    • Bundesprogramm "Demokratie leben!" (Weitere Informationen auf der Website www.luenebunt.de)
    • Projekte zur Demokratieförderung und Rassismusprävention

    Katharina Fuchs-Zimmermann
    Programm Demokratie Leben und Partizipation
    Telefon +49 4131 309-3355
    E-Mail senden

    Mobile Jugendarbeit

    Die mobile Jugendarbeit setzt sich im Rahmen von Entwicklungsförderung und Prävention für eine aufsuchende Kontaktaufnahme mit jungen Menschen ein. Dies gestaltet sich so, dass stadtteilübergreifend informelle "Jugendtreffpunkte" besucht werden. Den Fachkräften geht es hierbei weniger darum, mit erhobenem Zeigefinger als mit einer helfenden Hand aufzutreten, mit den jungen Menschen ins Gespräch zu kommen und Konflikten vorzubeugen.

    Jörg Mieth
    Telefon +49 4131 3093348
    E-Mail joerg.mieth@stadt.lueneburg.de

    Alexander Pausch
    Telefon +49 4131 3094450
    E-Mail alexander.pausch@stadt.lueneburg.de

    Ferienangebote

    Auch in den Schulferien finden zahlreiche Angebote, Aktionen und Freizeitfahrten statt. Weitere Informationen erhält man in den jeweiligen Einrichtungen und auf unserer Website www.junges-lueneburg.de.

    Juleica

    Die Jugendleiter:innen-Card (Juleica) ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis, der bestätigt, dass Du in einem staatlich anerkannten Kurs eines Jugendverbandes zum/zur Jugendleiter:in ausgebildet worden bist.

    Die Juleica-Ausbildung kann ab 16 Jahren absolviert werden, um dann bei Interesse ehrenamtlich als JugendgruppenleiterIn in einem Jugendtreff, Verein oder einer anderen Einrichtung regelmäßig mitzuwirken. Weitere Information gibt es auf www.juleica.de.

    Die Jugendpflege der Hansestadt bietet in Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg in den Herbstferien einen entsprechenden sechstägigen Grund-Kurs an. Ebenfalls gibt es beim Kreisjugendring Lüneburg e.V. Informationen zum Thema Juleica.

    Anmeldung und Kontakt
    Landkreis Lüneburg
    Fachdienst Jugendhilfe und Sport
    Herr Gebhardt und Frau Stolze
    Gebäude 2, Eingang H, 2. Stock
    Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

    E-Mail
    christian.gebhardt@landkreis-lueneburg.de 
    anke.stolze@landkreis-lueneburg.de

    Telefon
    +49 4131 261318 und +49 4131 261792

    HanseCard

    Eine Karte, viele Vorteile

    Mit der HanseCard möchte die Hansestadt Lüneburg gemeinsam mit der Gemeinde Adendorf sowie den Samtgemeinden Gellersen und Ostheide Kindern und Jugendlichen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen – unabhängig vom familiären Geldbeutel. Außerdem soll sie ein Anreiz für den Nachwuchs unter den Ehrenamtlichen sein.

    Kindern und Jugendlichen aus Familien, die im Dezember eines Jahres Sozialleistungen beziehen, wird die HanseCard automatisch zugesandt. Wem Leistungen erst später bewilligt werden oder wer Leistungen nach SGB II bezieht, der kann die HanseCard persönlich bei der Hansestadt Lüneburg (oder bei den teilnehmenden Gemeinden) beantragen. 

    Außerdem können Jugendliche, die ein Ehrenamt ausüben, die HanseCard bekommen. Voraussetzung ist, dass sie in der Hansestadt Lüneburg, in der Gemeinde Adendorf, in der Samtgemeinde Gellersen oder in der Samtgemeinde Ostheide wohnen und dort auch gemeldet sind.

    Regeln für den Gebrauch

    Die HanseCard ist nicht übertragbar; sie darf ausschließlich von der Person genutzt werden, für die die Karte ausgestellt ist. Wer die Karte verliert, kann sich eine neue ausstellen lassen, muss diese aber bezahlen (derzeit 5 Euro). Wer eine Karte hat, weil die Familie Transferleistungen bezieht, muss sie im Rathaus zurückgeben, wenn sich die finanziellen Verhältnisse verbessert haben (Ende des Leistungsbezugs).

    Integration und Teilhabe

    Ehrenamtliche Hilfe

    Aktuell leben mehrere Hundert Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften der Hansestadt. Gemeinsam mit Sozialarbeiter:innen helfen zahlreiche ehrenamtlich Engagierte. Sie geben beispielsweise Deutschkurse, helfen bei Hausaufgaben, begleiten Geflüchtete bei ersten Behördengängen, beantworten Alltagsfragen oder machen Sport- und Kulturangebote.

    Ehrenamtliches Engagement

    Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, wendet sich bitte an die Teamleitung der Flüchtlingssozialarbeit in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften:

    Friedrich Graf, Tel. (04131) 309-3337

    friedrich.graf@stadt.lueneburg.de

    Sachspenden

    Möbel- und Sachspenden können vor Ort in den Unterkünften aus Kapazitätsgründen nicht abgegeben werden.

    Wer dennoch etwas spenden möchte, sollte bitte immer zuvor bei der jeweiligen Kleiderkammer anrufen und abstimmen, was gebraucht wird und wann die Spende übergeben werden kann, denn die Kammern werden von Ehrenamtlichen betrieben. Angenommen wird in der Regel nur gereinigte Kleidung, vereinzelt gibt es noch Bedarf für Kinderkleidung und -spielzeug. Die Kontaktadressen:

    • Caritas Soziales Kinderland: St.-Stephanus-Passage 4, 21337 Lüneburg, Telefon +49 4131 7771002
    • Mary's Kinderklamotte: Friedenstraße 8, 21335 Lüneburg, Telefon +49 4131 40050-0
    • Ökumenisches Zentrum St. Stephanus: St.-Stephanus-Passage 1, 21337 Lüneburg, Telefon +49 4131 54371
    • Kleiderkammer DRK Lüneburg: An den Reeperbahnen 1A, 21335 Lüneburg, Telefon +49 4131 67 36-0
    • Kleiderkeller – Diakonie/Haus der Kirche des Ev.-luth. Kirchenkreises Lüneburg: An den Reeperbahnen 1, 21335 Lüneburg, Telefon +49 4131 749221 oder 59202
    • Kinderladen Adendorf: Kirchweg 17 b, 21365 Adendorf, Telefon +49 4131 990150, geöffnet dienstags und donnerstags jeweils von 11 bis 17 Uhr

    Möbel können bei der "Neue Arbeit Lüneburg-Uelzen gGmbH / Sack & Pack" (Vor dem Neuen Tore 35, 21339 Lüneburg, Telefon +49 4131 232439 oder +49 4131 707197) abgegeben werden.

    Geldspenden

    Wer die Flüchtlingshilfe mit Geldspenden unterstützen möchte, kann seine Spende auf folgendes Konto überweisen:

    Hansestadt Lüneburg
    Kontonummer: 554
    Bankleitzahl: 24050110 (Sparkasse Lüneburg)
    IBAN: DE88240501100000000554
    BIC: NOLADE21LBG
    Betreff: Spende Asyl (und Name der Unterkunft, wenn Sie Ihre Spende einer bestimmten Gemeinschaftsunterkunft zukommen lassen wollen)

    Rechtsgrundlagen

    Die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist keine „freiwillige Leistung“, sondern Rechtspflicht: Das Asylrecht ist Grundrecht nach Art. 16a GG.

    Die Genfer Flüchtlingskonvention ist in § 3 AsylVfG abgebildet: Schutz genießen nicht nur politisch Verfolgte, sondern auch Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe nach Deutschland kommen.

    Nach dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz sind alle Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die zugewiesenen Ausländer:innen unterzubringen; der Landkreis Lüneburg hat die Hansestadt Lüneburg per Satzung für die Aufgabenerledigung im Stadtgebiet herangezogen.

    Asylbewerber:innen haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ein generelles Arbeitsverbot (Quelle: § 61 AsylVfG). Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Beschäftigung auszuüben. Allerdings haben Asylbewerber:innen einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang. Das heißt, wenn ein:e Asylbewerber:in einen Job findet, muss er/sie erst eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Dieser Vorgang wird dann an die Arbeitsagentur weitergegeben, die eine “Arbeitsmarktprüfung” durchführt (Quelle: § 39 AufenthG).

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    ehemals Jugendgerichtshilfe

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JiS – früher bekannt als Jugendgerichtshilfe) versteht sich als Unterstützung für straffällig gewordene junge Menschen und ihre Familien. Das Angebot ist kostenlos und freiwillig. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden § 52 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8 – Kinder- und Jugendhilfe) und § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz).

    Zielgruppe

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis zum Erreichen der Volljährigkeit sowie deren Erziehungs- und Sorgeberechtigte und an Heranwachsende im Alter von 18 Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

    Erziehungsgedanke steht im Vordergrund

    Ziel eines abgeschlossenen Jugendstrafverfahrens ist die Legalbewährung. Das bedeutet, dass die jungen Menschen nach Verurteilung oder Weisung erzieherischer Auflagen durch die Justizbehörden keine weiteren Straftaten mehr begehen, also nicht rückfällig werden.

    Aufgaben der JiS im Einzelnen

    Die JiS informiert über den Ablauf eines Strafverfahrens.

    Die JiS steht den jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens beratend, unterstützend und begleitend zur Seite.

    Die JiS prüft, ob Maßnahmen der Jugendhilfe bereits frühzeitig unterstützend eingeleitet werden können und dadurch ggf. eine Anklageerhebung bzw. ein Gerichtsverfahren entbehrlich machen.

    Die JiS ist an einer informellen Verfahrenserledigung beteiligt (Diversion). Das bedeutet, dass ein Strafverfahren aufgrund eines jugendtypischen Delikts und bei einer Ersttäterschaft unter gewissen Voraussetzungen eingestellt werden kann.

    Die JiS bringt pädagogische und erzieherische Aspekte in das Strafverfahren ein. Dadurch erhalten die Justizbehörden wie die Staatsanwaltschaft und das Gericht ein umfassendes Bild der aktuellen Lebenssituation des jungen Menschen und können dies im Strafverfahren berücksichtigen.

    Die JiS leitet die in einer Hauptverhandlung durch das Gericht auferlegten Auflagen und Weisungen ein und überwacht diese.

    Die JiS steht den jungen Menschen auch bei freiheitsentziehenden Maßnahmen weiterhin als Ansprechpersonen begleitend und unterstützend zur Seite.

    Ansprechpartner:innen

    Unsere Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben der jeweiligen Nachnamen geordnet (Adresse: Haagestraße 3d, 21335 Lüneburg):

    A bis G: 
    Nadia Stan, Telefon 04131 309-4505, nadia.stan@stadt.lueneburg.de

    H bis R, U bis Z:
    Kai Völpel, Telefon 04131 309-4506, kai.voelpel@stadt.lueneburg.de

    S und T:
    Martina Schad, Telefon 04131 309-3342, martina.schad@stadt.lueneburg.de

    Soziales in der Region

    im Landkreis und in der Hansestadt Lüneburg

    In einer Gesellschaft sind wir aufeinander angewiesen – auf die Unterstützung und Solidarität der anderen. Die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg möchten ihren Bürgerinnen und Bürgern beratend zur Seite stehen, um in schwierigen Lebenssituationen zu helfen und zu informieren.