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    Wohnraumbüro

    Beratung und Förderprogramm

    In Lüneburg – wie auch in vielen anderen Orten bundesweit – ist bezahlbares Wohnen eine Herausforderung. Die Immobilienpreise steigen, ebenso die Baukosten für Neubauten. Es gibt nur begrenzt Flächen, und viele vorhandene Wohnungen – gerade im sozialen Wohnungsbau – sind in keinem guten Zustand. 

    Das Wohnraumbüro der Hansestadt erarbeitet kommunale Lösungsansätze, um diese Herausforderungen anzugehen. Es möchte Anreize setzen zur effizienten Nutzung von Wohnraum im Bestand, zur Nachverdichtung und zum Erhalt von Sozialwohnungen. Auch ist das Wohnraumbüro für das kommunale Wohnraumförderprogramm zuständig. 

    Sprechstunde

    Das Wohnraumbüro bietet regelmäßig eine offene Wohnraumsprechstunde im Dialograum (Grapengießerstraße 47) an. 

    Die Termine stehen im jeweiligen Monatsprogramm des Dialograums

    Kontakt
    Wohnraumbüro
    Muriel Herrmann
    +49 4131 309-4781
    E-Mail senden 

    Info

    Im Dialograum der Hansestadt in der Grapengießerstraße 47 findet regelmäßig die Wohnraumsprechstunde statt.
    Foto: Hansestadt Lüneburg

    Wohnraumförderung

    Bezahlbarer Wohnraum in Lüneburg

    Landesförderung über die NBank

    Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen über die NBank soll das Angebot an bezahlbaren Wohnungen ausweiten. So sollen Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. 

    Die NBank fördert über zinslose Darlehen beziehungsweise Zuschüsse. 

    Mögliche Fördermaßnahmen sind:

    • allgemeine Mietwohnraumförderung
    • Modernisierung von Mietwohnraum
    • Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende
    • Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
    • Eigentumsförderung

    Beratung und Antragstellung 

    Die Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg berät zu 

    • Fördermöglichkeiten,
    • Anspruchsvoraussetzungen,
    • Verpflichtungen im Rahmen des Sozialwohnungsbaus (Sozial- und Belegungsbindungen)
    • und sonstigen Formalitäten.
    • Sie kann auch den individuellen Förderanspruch prüfen.

    Die Antragstellung bei der NBank erfolgt über die Wohnraumförderstelle. Vordrucke sowie alle weiteren einzureichenden Nachweise werden entsprechend jeder Maßnahme von der Wohnraumförderstelle gestellt und angefordert.

    Ansprechpersonen 

    Mietwohnungsbau
    Nora Hofmann
    Neue Sülze 31, 3. OG, Zimmer 303
    +49 4131 309-3748
    E-Mail senden

    Eigentum
    Jule Päßler
    Neue Sülze 31, 3. OG, Zimmer 304
    +49 4131 309-4686
    E-Mail senden

    Hinweis: Die Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg ist ausschließlich für Maßnahmen im Lüneburger Stadtgebiet zuständig. Für Maßnahmen in den übrigen Landkreis-Gemeinden ist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Lüneburg zuständig.

    Info

    Symbolfoto: ASPhotography/pexels

    Kommunales Wohnraumförderprogramm

    Die Hansestadt Lüneburg unterstützt die Schaffung von günstigem Mietwohnungen zusätzlich zu den Landesfördermitteln. Unabhängig von der NBank-Förderung wird die Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt gefördert.

    Die Antragstellung erfolgt über das Wohnraumbüro. 

    Mehr Informationen zum Thema sozialer Wohnungsbau und Wohnraumförderung in Lüneburg gibt es in dieser Pressemitteilung von 19. Juni 2025.

    Ansprechperson

    Wohnraumbüro
    Muriel Herrmann
    +49 4131 309-4781
    E-Mail senden 

    Förderrichtlinie
    pdf
    Förderrichtlinie zur Schaffung von Wohnraum im Stadtgebiet (Wohnraumförderprogramm)
    (pdf / 0.61 MB)
    Download
    pdf
    Förderrichtlinie zur Schaffung von Wohnraum im Stadtgebiet – Anlage 1
    (pdf / 1.04 MB)
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    pdf
    Förderrichtlinie zur Schaffung von Wohnraum im Stadtgebiet – Anlage 2
    (pdf / 0.2 MB)
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    pdf
    Informationsblatt zu Erhebung von persönlichen Daten 
    (pdf / 0.12 MB)
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    Mietenübersicht

    Qualifizierter Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg

    Wie hoch sind die Mietpreise in verschiedenen Lüneburger Wohnlagen und welche Miete gilt für welche Wohnung als angemessen? Darüber gibt der qualifizierte Mietspiegel der Hansestadt Auskunft. 

    Der Mietspiegel steht als PDF-Broschüre zur Verfügung und enthält eine Anleitung zur Berechnung, inwieweit die eigene Miete in den Mietpreisrahmen passt.

    Außerdem haben Interessierte die Möglichkeit, einen Mietspiegel-Rechner zu nutzen, in den die Daten der eigenen Wohnung direkt eingegeben werden können. Diesen bietet die Hansestadt Lüneburg in Kooperation mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg an.

    Auf diesen Daten basiert der Mietspiegel

    Der Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg basiert auf einer Befragung von 2.000 stichprobenartig ausgewählten Mieter:innen sowie 1.200 Vermieter:innen mit dem Stichtag 1. September 2023. Erfragt wurden unter anderem die Quadratmeterzahl, die Zimmeranzahl und der Sanierungszustand der Wohnung sowie die aktuelle Miethöhe und die Dauer der Mietverhältnisses. 

    Die erhobenen Daten wurden mittels einer Regressionsanalyse ausgewertet. Genauere Informationen dazu bietet eine Dokumentation zum Mietspiegel.

    Der Mietspiegel ist in enger Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung, den Interessenvertretungen von Mieter:innen und Vermieter:innen sowie der LüWoBau und der Wohnungsgenossenschaft Lüneburg e. G. entstanden.

    Grundstücksmarktdaten: Mietpreise aus ganz Niedersachsen vergleichen

    Eine Übersicht über die Mietpreise in der Region bietet auch die Statistik des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Das Dezernat des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) stellt auf seiner Internetseite die aktuellsten Grundstücksmarktdaten aus Niedersachsen zur Verfügung (bis 2021 unter dem Titel „Grundstücksmarktbericht“).  

    Das Landesamt weist darauf hin, dass die dort angegebenen Mieten keinen Mietspiegel im Sinne der §§ 558c und d BGB darstellen oder diesen ersetzen.

    Wohnraumversorgungskonzept bis 2040

    Analyse des Wohnungsmarktes und Handlungsempfehlungen

    Ein Wohnraumversorgungskonzept (WVK) ist Grundvoraussetzung für die Gewährung von Fördergeldern durch die NBank. Diese fördert u.a. Investitionen in den Mietwohnungsbau, sofern die Wohnungen dann für bis zu 35 Jahre belegungs,-und mietpreisgebunden sind und nur an Mieter:innen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden dürfen. 

    Das aktuelle Wohnraumversorgungskonzept (Stand: März 2023) wurde von der GEWOS aus Hamburg erstellt und an Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch von den Auftraggebern Günter Porth, Ulf Reinhardt (Wohnungsgenossenschaft Lüneburg), Jürgen Sallier und Heiderose Schäfke (Lüneburger Wohnungsbau) übergeben. 

    Es basiert auf vier aufeinander aufbauenden und sich ergänzenden Arbeitsschritten: 

    1) Analyse des Wohnungsmarktes (Bevölkerungsentwicklung, Wohnungsbestand, Bautätigkeit) 
    2) Prognose des Wohnungsmarktes (Bevölkerungs,-Haushaltsprognose, Wohnungsmarktbilanz) 
    3) Analyse des Segmentes „Preisgünstiger Wohnraum“ 
    4) Erarbeitung von Handlungsempfehlungen 

    Obwohl durchschnittlich in den Jahren 2011 bis 2021 224 Wohnungen fertiggestellt wurden, bleibt der Wohnungsmarkt in Lüneburg insbesondere im preisgünstigen Segment angespannt. Es wird ein Bedarf in Höhe von 3490 Wohnungen bis 2040 prognostiziert. Pro Jahr beläuft sich der Neubaubedarf auf 175 Wohneinheiten. Die Analyse offenbart ein Angebotsdefizit an kleinen, preisgünstigen Wohnungen für Einpersonenhaushalte, die im besten Fall barrierefrei auch für Senioren geeignet sind. Die Hansestadt bezieht diese Erkenntnisse in ihre künftigen Planungen mit ein. 

    pdf
    GEWOS Ergebnisbericht Wohnraumversorgungskonzept
    (pdf / 2.22 MB)
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