Mietenübersicht
Qualifizierter Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg
Wie hoch sind die Mietpreise in verschiedenen Lüneburger Wohnlagen und welche Miete gilt für welche Wohnung als angemessen? Darüber gibt der qualifizierte Mietspiegel der Hansestadt Auskunft.
Der Mietspiegel steht als PDF-Broschüre zur Verfügung und enthält eine Anleitung zur Berechnung, inwieweit die eigene Miete in den Mietpreisrahmen passt.
Außerdem haben Interessierte die Möglichkeit, einen Mietspiegel-Rechner zu nutzen, in den die Daten der eigenen Wohnung direkt eingegeben werden können. Diesen bietet die Hansestadt Lüneburg in Kooperation mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg an.
Auf diesen Daten basiert der Mietspiegel
Der Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg basiert auf einer Befragung von 2.000 stichprobenartig ausgewählten Mieter:innen sowie 1.200 Vermieter:innen mit dem Stichtag 1. September 2023. Erfragt wurden unter anderem die Quadratmeterzahl, die Zimmeranzahl und der Sanierungszustand der Wohnung sowie die aktuelle Miethöhe und die Dauer der Mietverhältnisses.
Die erhobenen Daten wurden mittels einer Regressionsanalyse ausgewertet. Genauere Informationen dazu bietet eine Dokumentation zum Mietspiegel.
Der Mietspiegel ist in enger Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtverwaltung, den Interessenvertretungen von Mieter:innen und Vermieter:innen sowie der LüWoBau und der Wohnungsgenossenschaft Lüneburg e. G. entstanden.
Grundstücksmarktdaten: Mietpreise aus ganz Niedersachsen vergleichen
Eine Übersicht über die Mietpreise in der Region bietet auch die Statistik des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Das Dezernat des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) stellt auf seiner Internetseite die aktuellsten Grundstücksmarktdaten aus Niedersachsen zur Verfügung (bis 2021 unter dem Titel "Grundstücksmarktbericht").
Das Landesamt weist darauf hin, dass die dort angegebenen Mieten keinen Mietspiegel im Sinne der §§ 558c und d BGB darstellen oder diesen ersetzen.
Grundsteuerreform
Informationen für Steuerpflichtige in der Hansestadt Lüneburg
Die Grundsteuer wird ab 2025 auf einer neuen Grundlage berechnet. Die Regeln für die Bewertung des Grundbesitzes wurden vom Bund geändert. Deshalb müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
Hier gelangen Sie zu den Fragen und Antworten rund um die Grundsteuerreform 2025.
Wohnraumversorgungskonzept bis 2040
Analyse des Wohnungsmarktes und Handlungsempfehlungen
Ein Wohnraumversorgungskonzept (WVK) ist Grundvoraussetzung für die Gewährung von Fördergeldern durch die NBank. Diese fördert u.a. Investitionen in den Mietwohnungsbau, sofern die Wohnungen dann für bis zu 35 Jahre belegungs,-und mietpreisgebunden sind und nur an Mieter:innen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden dürfen.
Das aktuelle Wohnraumversorgungskonzept (Stand: März 2023) wurde von der GEWOS aus Hamburg erstellt und an Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch von den Auftraggebern Günter Porth, Ulf Reinhardt (Wohnungsgenossenschaft Lüneburg), Jürgen Sallier und Heiderose Schäfke (Lüneburger Wohnungsbau) übergeben.
Es basiert auf vier aufeinander aufbauenden und sich ergänzenden Arbeitsschritten:
1) Analyse des Wohnungsmarktes (Bevölkerungsentwicklung, Wohnungsbestand, Bautätigkeit)
2) Prognose des Wohnungsmarktes (Bevölkerungs,-Haushaltsprognose, Wohnungsmarktbilanz)
3) Analyse des Segmentes „Preisgünstiger Wohnraum“
4) Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
Obwohl durchschnittlich in den Jahren 2011 bis 2021 224 Wohnungen fertiggestellt wurden, bleibt der Wohnungsmarkt in Lüneburg insbesondere im preisgünstigen Segment angespannt. Es wird ein Bedarf in Höhe von 3490 Wohnungen bis 2040 prognostiziert. Pro Jahr beläuft sich der Neubaubedarf auf 175 Wohneinheiten. Die Analyse offenbart ein Angebotsdefizit an kleinen, preisgünstigen Wohnungen für Einpersonenhaushalte, die im besten Fall barrierefrei auch für Senioren geeignet sind. Die Hansestadt bezieht diese Erkenntnisse in ihre künftigen Planungen mit ein.
Wohnraumförderung
Angebot an bezahlbaren Wohnungen ausweiten
Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen soll das Angebot an bezahlbaren Wohnungen ausweiten und richtet sich derzeit nach dem Wohnraumförderprogramm 2019 und den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG).
Mit der Förderung von Neubau und Modernisierung von Mietwohnraum und Eigentum können diejenigen Menschen unterstützt werden, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können.
Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms werden folgende Maßnahmen durch Bewilligung von zinslosen Darlehen und Zuschüssen gefördert:
Allgemeine Mietwohnraumförderung
Gefördert wird die Schaffung von belegungs- und mietgebundenen Mietwohnraum, in Mehrfamilienhäusern durch Neubau sowie die Änderung und Erweiterung von Gebäuden. Hierunter fällt auch die Förderung von Mietwohnraum, sowie von Wohngemeinschaften für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Modernisierung von Mietwohnraum
Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern einschließlich energetischer Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt worden sind.
Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende
Gefördert wird die Schaffung von belegungs- und mietgebundenen Wohnheimplätzen für Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen oder in Ausbildung befindliche Personen durch Neubau sowie Änderung oder Erweiterung von Gebäuden.
Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
Gefördert wird der Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen an Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im ungebundenen Wohnungsbestand, insbesondere zur Versorgung von Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung.
Eigentumsförderung
Gefördert werden der Neubau, der Erwerb, die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten, den Anspruchsvoraussetzungen, den Verpflichtungen im Rahmen des Sozialwohnungsbaus (Sozial- und Belegungsbindungen) und den Formalitäten, sowie die Prüfung eines Förderanspruchs erfolgt, für Maßnahmen im Stadtgebiet, seitens der Wohnraumförderstelle der Hansestadt Lüneburg. Für Maßnahmen in den Landkreis-Gemeinden ist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Lüneburg zuständig.
Sofern eine Beantragung zustande kommt, erfolgt diese über die Wohnraumförderstelle bei der Bewilligungsstelle, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Die Antragstellung erfolgt über die Wohnraumförderstelle. Vordrucke, sowie alle weiteren einzureichenden Nachweise, werden entsprechend jeder Maßnahme von der Wohnraumförderstelle gestellt und angefordert.
Mietwohnungsbau
Frau Hofmann
Neue Sülze 31, 3. OG, Zimmer 303
+49 4131 309-3748
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Eigentum
Frau Milz
Neue Sülze 31, 3. OG, Zimmer 304
+49 4131 309-3358
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