Hunde
Leinenpflicht und weitere Regelungen
Leinenpflicht: Wann und wo muss ich meinen Hund anleinen?
Auf Kinderspielplätzen, Spielparks, Schulhöfen, Bolzplätzen, Skateanlagen, Sportplätzen und Liegewiesen ist es verboten, Tiere zu führen oder frei laufen zu lassen. Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie im nördlichen Teil des Kurparks (zwischen SaLü und Pfarrer-Kneipp-Weg) müssen Hunde immer angeleint sein. Gleiches gilt in Schongebieten wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Dazu gehört im Lüneburger Stadtgebiet beispielsweise der Kalkberg.
Vorbehaltlich dieses Leinenzwanggebotes dürfen Hunde auf öffentlichen Flächen generell unangeleint nur geführt werden, wenn sie gut abgerichtet sind und auf Zuruf gehorchen. Eine Leine muss jedoch generell in jedem Fall immer mitgeführt werden.
Wer Hunde hält, hat sicherzustellen, dass sie nur von Personen geführt werden, die in der Lage sind, die Hunde zu beherrschen. Wer Hunde hält oder führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass sie nicht unbeaufsichtigt umherlaufen und Personen oder Tiere anspringen oder anfallen. Verantwortliche müssen jederzeit auf den Hund einwirken können. Dies ist zum Bespiel zu bedenken, wenn Kinder mit dem Hund spazieren gehen möchten.
Die mitzuführende Hundeleine ist dem Hund anzulegen, wenn eine drohende Gefahr nicht abgewendet werden kann.
In der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli jedes Jahres) gelten im Wald und in der freien Landschaft verschärfte Regeln: In dieser Zeit müssen Hunde dort immer an der Leine geführt werden, damit sie keine Wildtiere beim Brüten oder der Aufzucht der Jungen stören können. Ausgenommen sind Jagd- und Polizeidiensthunde.
Hundekot aufsammeln: Pflicht für Herrchen und Frauchen
Zu den Pflichten der Hundehalter:innen gehört es auch, den Kot ihrer Tiere aufzusammeln, wenn diese auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten. An öffentlichen Plätzen in Lüneburg stehen zahlreiche Tütenspender, aus denen sich Herrchen oder Frauchen kostenlos Beutel zum Aufsammeln der Häufchen ziehen dürfen. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden.
Ansprechpartnerin im Bereich Ordnung und Verkehr zu erforderlichen Unterlagen nach dem NHundG und weiteren ordnungsrechtlichen Anliegen zum Thema Hundehaltung:
Mareike Pickbrenner
Schießgrabenstraße 7, 21335 Lüneburg
+49 4131 3093250
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Anmeldung und Hundesteuer
Sie können Ihren Hund bequem von zuhause aus online anmelden. Nutzen Sie dazu unseren Online-Dienst Hunde. Dort finden Sie auch alle Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zur Hundesteuer.
Auch Mini-Jack-Russell-Terrier Ragnar ist in vielen Bereichen der Stadt nur angeleint unterwegs.
Foto: Hansestadt Lüneburg
Bereich Ordnung
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Ratten
Umgang mit Rattenbefall auf privatem und öffentlichem Grund
Ratten sind häufig anzutreffende, jedoch ziemlich unbeliebte „Mitbewohner“ in Städten. Die ungebetenen Gäste gelten als Hygieneschädlinge und können darüber hinaus schwere Nageschäden verursachen.
Rattenbefall auf Privatgrund: Wer muss handeln?
Für die Rattenbekämpfung auf privaten Flächen sind die jeweiligen Grundstücksbesitzer:innen bzw. -eigentümer:innen verantwortlich. Diese gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen.
Ratten sind so zu bekämpfen, dass Menschen, Haustiere und Wild nicht gefährdet werden. Insbesondere bei der Verwendung von Rattengift ist Vorsicht erforderlich; Gifte dürfen nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgebracht werden. Privatpersonen sollten sich hierzu bei Bedarf fachlichen Rat einholen oder ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen hinzuziehen.
Was tut die Hansestadt Lüneburg gegen Ratten?
Die Hansestadt Lüneburg kümmert sich als Eigentümerin selbstverständlich ebenso um die Rattenbekämpfung auf ihren eigenen Grundstücken sowie den öffentlichen städtischen Flächen inklusive der öffentlichen Kanalisation.
Auf den privaten Flächen der Anwohnenden ist die Hansestadt Lüneburg als Kommune hingegen erst dann zur Rattenbekämpfung verpflichtet, wenn von dem Rattenbefall eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht, die nicht durch Bekämpfungsmaßnahmen auf einzelnen Grundstücken behoben werden kann, obwohl von den Verpflichteten nachweislich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt wurden.
Symbolfoto: Pexels/ChrisF
Essensreste: nicht über die Kanalisation (Toilette o. ä.) oder im offenen Gelände entsorgen; in Parks, Grünanlagen und auf öffentlichen Flächen die bereitgestellten Mülleimer nutzen.
Kompostierung: nur durch ein engmaschiges Metallgitter am Boden geschlossene Komposter oder ähnliche geschlossene Komposter nutzen; Komposter nur für hierfür tatsächlich vorgesehene Abfälle nutzen
Abfalllagerung: Abfälle nur in den jeweils dafür vorgesehenen Behältern entsorgen und nur so viel, wie in die Behälter hineinpasst (keine Abfälle offen neben den Mülltonnen sammeln); gelbe Säcke bis zur Abholung für Ratten unzugänglich lagern; Mülltonnen hin und wieder reinigen
Tierhaltung: Tierfutter geschlossen aufbewahren; offen zugängliche Futternäpfe und Ähnliches nicht über einen längeren Zeitraum unkontrolliert stehen lassen; Gehege regelmäßig reinigen
Fütterung von Vögeln und andere wild lebenden Tieren: im Wohnumfeld unterlassen (insbesondere bei milden Temperaturen); keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen füttern
Gebäude/Schuppen/Gartenlauben: Öffnungen und Schlupflöcher in Bodennähe sicher verschließen (z. B. mit engmaschigem Draht); Kellerfenster und Kellertüren geschlossen halten; bauliche Mängel immer sofort beseitigen
Mareike Pickbrenner
Schießgrabenstraße 7, 21335 Lüneburg
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Ansprechpartnerin im Bereich Ordnung
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Stadttauben
Lockaktion und mobile Taubenschläge
Tauben sind gefühlt überall in der Innenstadt unterwegs – nicht immer zur Freude aller Menschen. Um die Tiere von Dächern und belebten Straßen und Plätzen möglichst fernzuhalten und die Population insgesamt zu verringern, hat die Hansestadt Lüneburg entschieden, den Verein Stadttauben Lüneburg e. V. im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen bei einem Projekt zur Reduzierung der Taubenpopulation zu unterstützen.
In Anlehnung an das sogenannte Augsburger Modell will der Verein die Tauben durch gezielte Lockaktionen in betreuten Taubenschlägen zusammenführen. Indem dort Taubeneier gegen Placebo-Eier ausgetauscht werden, soll sich der Taubenbestand langfristig reduzieren.
Lockfütterung und Austausch der Taubeneier an zwei Standorten
Die Hansestadt Lüneburg hat nach langer Suche zwei geeignete Standorte festgelegt – im Bereich der Kreuzung an der Friedrich-Ebert-Brücke und an der Ilmenau Auf der Hude –, zwei Container beschafft, diese entsprechend der Vorstellungen des Stadttauben Lüneburg e. V. ausgebaut und an den beiden ausgewählten Standorten platziert. Bewirtschaftet werden die beiden Container vom Stadttauben Lüneburg e. V.
Die Verwaltung erteilt dem Verein regelmäßig Erlaubnisse für die Lockfütterungen, die zu bestimmten Zeiten in den beiden Taubencontainern stattfinden dürfen. Solche Ausnahmerlaubnisse sind nötig, weil das Füttern wildlebender Tauben grundsätzlich in der Hansestadt Lüneburg verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Bevor die Hansestadt Lüneburg eine Ausweitung des aktuellen Systems anstrebt oder sich weiteren Systemen oder Modellen anschließt, wird zu gegebener Zeit zunächst eine Evaluierung des aktuellen Vorgehens erfolgen.
Der mobile Taubenschlag bei der Kreuzung an der Friedrich-Ebert-Brücke.
Foto: Hansestadt Lüneburg
Ansprechpartnerin im Bereich Ordnung
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