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    Kampfmittellasten und Blindgänger

    Informationen und Beratungsangebot für Grundstückseigentümer

    Die Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg (etwa Bomben, Granaten, Minen, Waffen und Waffenteile, Gewehrpatronen, Spreng- und Zündmittel) beschäftigen Lüneburg bis heute. Die Hansestadt selbst hat vor einigen Jahren alle bis dato bekannten Blindgängerverdachtspunkte auf städtischem Grund gezielt untersucht und die dabei gefundenen Blindgänger vom Kampfmittelbeseitigungsdienst entschärfen lassen. 

    Aktuell gibt es aufgrund neuer Daten und moderner Analysetechnik Hinweise auf weitere Blindgängerverdachtspunkte (Stand: 2024).

    Beratung für Grundstückseigentümer:innen

    Eigentümer:innen von Grundstücken, ob öffentlich oder privat, sind bei der Bewältigung der Altlasten ebenfalls gefordert und können sich hierzu beraten lassen. Die Hansestadt bietet die zentrale Info-Telefonnummer (04131) 309-3300 und auf dieser Seite einige Antworten auf gängige Fragen. 

    Sie möchten auf Ihrem Grundstück ins Erdreich eingreifen oder kleinere, auch genehmigungsfreie Umbauten vornehmen, bei denen es mehr als einige Spatenstiche in die Tiefe geht? Dann sollten Sie sich sicherheitshalber vorab bei der Stadt informieren, ob für Ihr Grundstück Hinweise zu Kampfmittellasten vorliegen.

    Die Informationen auf dieser Seite stehen auch auf Englisch, Arabisch und Ukrainisch zur Verfügung.
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    FAQ Kampfmittel Englisch | English
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    FAQ Kampfmittel Arabisch | عربي 
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    FAQ Kampfmittel Ukrainisch | українська
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    Allgemeine Informationen zum Thema Kampfmittel

    Was sind Kampfmittel?

    Kampfmittel umfassen ein breites Spektrum an militärischen Munitionsarten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bomben, Gefechtsköpfe, Lenkflugkörper, ballistische Raketen sowie Artillerie-, Mörser- und Handfeuerwaffenmunition. 

    Ich habe Kampfmittel gefunden – was muss ich tun?

    Bei einem Fund von Kampfmitteln besteht akute Lebensgefahr! Es ist von höchster Wichtigkeit, dass Sie die aufgefundenen Objekte nicht berühren und genau dort belassen, wo sie liegen. Bewahren Sie einen sicheren Abstand zu den Gegenständen und leiten Sie umgehend die nachfolgende Informationskette ein.

    Sie sind verpflichtet, unverzüglich die folgenden Behörden zu verständigen:

    • Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Telefon (04131) 8306-0 od. 110
    • Hansestadt Lüneburg, Bereich Ordnung und Verkehr- Gefahrenabwehrbehörde, Telefon (04131) 309-3300
    • Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen, Telefon: (0511) 30245-500 (durchgehend erreichbar) 

    Zur schnelleren Identifizierung eines kampfmittelverdächtigen Gegenstandes und Beurteilung des Gefährdungspotenzials wird empfohlen, berührungsfrei erstellte Digitalfotos per E-Mail an kbd-einsatz@lgln.niedersachsen.de zu übermitteln.

    Der unsachgemäße Umgang mit Kampfmitteln ist lebensgefährlich und kann auch strafrechtliche Folgen haben. 

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Im Zweifel sollten Sie immer davon ausgehen, dass es sich um Kampfmittel handelt. 

    Was sind Blindgänger?

    Bombenblindgänger sind Kampfmittel, die scharf, zündfertig, entsichert bereitgemacht und abgeworfen wurden und die aufgrund eines Versagens oder gewollt oder aus sonstigen Gründen nicht zur Wirkung gelangten.

    Was sind Blindgängerverdachtspunkte?

    Blindgängerverdachtspunkte sind Areale, die aufgrund historischer Analysen und Rekonstruktionen durch Fachexpertinnen und Fachexperten als potenzielle Standorte für nicht explodierte Kampfmittel identifiziert wurden. 

    Die Feststellung eines Blindgängerverdachtspunktes impliziert, dass in dem betroffenen Bereich möglicherweise ein Blindgänger vorhanden sein könnte. Eine endgültige Klärung, ob tatsächlich ein Blindgänger vorliegt, erfolgt ausschließlich durch eine eingehende technische Untersuchung des Verdachtsbereichs. Diese Untersuchungen sind entscheidend für die Sicherheit der Bevölkerung und dienen der Vorbereitung notwendiger Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung, sofern sich der Verdacht bestätigt.

    Wo werden in Lüneburg Blindgänger vermutet?

    Die vorhandenen Unterlagen, zum Beispiel vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Niedersachsen, bieten nach Einschätzung der Stadtverwaltung eine gute Erkenntnislage für die Hansestadt Lüneburg. Danach gelten nahezu 65 Prozent des Stadtgebietes als Flächen, auf denen es derzeit keinen Anlass gibt, Blindgänger zu vermuten. Dazu zählen auch die Flächen, die bereits sondiert sind.

    Es gibt aber auch Flächen, auf denen ein Restrisiko nicht auszuschließen ist. Dazu zählen (ehemals) militärisch genutzte Flächen sowie die Teile des Stadtgebietes, in denen es nachweisbar Luftangriffe gegeben hat. Sofern diese Flächen nicht schon weiter untersucht worden sind, etwa bei Bauvorhaben, gelten sie als so genannte Kampfmittelverdachtsflächen.

    Eine genaue Auskunft darüber, ob Ihr Grundstück eventuell mit Kampfmittel belastet sein könnte, erhalten Sie bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Ordnung und Verkehr, Gefahrenabwehrbehörde, Telefon (04131) 309-3300 oder bei der städtischen Info-Hotline (04131) 309-4400. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig. 

    Wie lange können Blindgänger gefährlich sein?

    Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen hatten nur einen Zweck: Zerstörung, Verletzung und Tod. Auch wenn Fliegerbomben und Munition seit Jahrzehnten unentdeckt im Erdreich ruhen, haben sie ihre Sprengkraft nicht verloren. Im Gegenteil: Blindgänger sind heute sogar gefährlicher, da sie jahrelanger Erosion und Bodenfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Sprengstoffe, Metallhüllen und Zünder wurden dadurch instabiler und verhalten sich unberechenbar.

    Woher weiß die Behörde, wo eventuell in Lüneburg Blindgänger liegen könnten?

    Im Zweiten Weltkrieg bombardierte Städte wie Lüneburg müssen generell als kampfmittelbelastet angesehen werden. Durch Luftbildauswertungen und Archivauswertungen können Blindgängerverdachtspunkte identifiziert werden. Dadurch können Areale als potenzielle Standorte für nicht explodierte Kampfmittel identifiziert werden. 

    Nur eine technische Untersuchung vor Ort kann den Verdacht eindeutig bestätigen oder ausschließen.

    Woher bekomme ich Informationen zum Thema Kampfmittel in Lüneburg?

    Sie bekommen Informationen zum Thema Kampfmittel in Lüneburg bei der Hansestadt Lüneburg. Kontakt:

    Hansestadt Lüneburg
    Bereich Ordnung und Verkehr – Gefahrenabwehrbehörde
    Telefon 04131 309-3300
    E-Mail senden

    Schriftliche Auskunftsersuchen werden gebührenpflichtig dem oder den Grundstücksegentümer:innen auf Nachweis beantwortet. 

    Kann ich selbst eine Spezialfirma damit beauftragen, mein Grundstück auf Kampfmittel zu untersuchen?

    Als Eigentümerin oder Eigentümer haben Sie die Möglichkeit, Ihr Grundstück eigenständig auf das Vorhandensein von Kampfmitteln prüfen zu lassen. Wichtig dabei ist, dass Sie für diese Untersuchung ausschließlich spezialisierte und qualifizierte Unternehmen beauftragen. Für weiterführende Informationen zu qualifizierten Firmen können Sie nachstehende Webseite besuchen.

    https://gkd-kampfmittelraeumung.de/

    Wenn Sie eine Spezialfirma beauftragen, bittet die Hansestadt Lüneburg um eine kurze telefonische Mitteilung über die Rufnummer (04131) 309-3300.

    Informationen zur Kampfmittelsondierung

    Wann wird sondiert, und wer entscheidet das?

    Grundbesitzer und Bauherren sind dafür verantwortlich, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Sie müssen sichernde Maßnahmen wie Sondierungen in ein Bauvorhaben einplanen und von Spezialfirmen sachgerecht durchführen lassen.

    Notwendig sind Sondierungen bei Grundstücken, auf denen es Kriegshandlungen wie Bodenkämpfe, Flug- und Panzerabwehr oder Bombardierungen gab. Auch wenn sich das Grundstück auf militärischem Gelände befand oder noch befindet, wird sondiert. Ebenso bei Zufallsfunden während der Bautätigkeit. Darüber hinaus gibt es Bauauflagen, die eine Sondierung voraussetzen.

    Die Stadt Lüneburg als zuständige Gefahrenabwehrbehörde ist gesetzlich verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem Erkundungen zur Gefahreneinschätzung (z. B. Kampfmittelsondierungen), sobald es Hinweise gibt, dass sich dort ein Blindgänger befinden könnte. Die Anordnung von Absperrungen und gegebenenfalls die Veranlassungen von Evakuierungen gehören ebenso in die Zuständigkeit der Stadt Lüneburg.

    Wie läuft eine Kampfmittelsondierung technisch ab?

    Unterschieden werden drei Arten: die Oberflächensondierung, die Bohrlochsondierung und die baubegleitende Kampfmittelsondierung.

    Bei der Oberflächensondierung werden neben Magnetometer, Minensuchgeräten, elektromagnetische Suchspulen oder Geo- und Bodenradar eingesetzt. Damit kann man Abweichungen feststellen, die auf Objekte in der Erde schließen lassen.

    Bei der Bohrlochsondierung gibt es drei Möglichkeiten: 

    • die Schneckenbohrung, 
    • die Bohrung mit einer Bohrkrone, die rotiert und nicht schlägt, 
    • und die Schräg- und Horizontalbohrung. 

    Gebohrt wird meist bis sechs Meter unter der Geländeoberkante von 1945. Die Ergebnisse der Messungen mit Magnetometer, Drei-Achs-Technik oder Bohrlochradar werden mit speziellen Programmen ausgewertet.

    Bei der baubegleitenden Kampfmittelsondierung begleiten Personen mit Befähigungsschein die Tiefbauarbeiten. Soweit möglich, wird der Aushub lagenweise sondiert. Außerdem gibt es Zwischensondierungen und Sohlensondierungen.

    Was passiert, bevor eine Kampfmittelsondierung beginnt?

    Bevor die Arbeiten beginnen, wird der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin informiert und aufgeklärt.

    Im nächsten Schritt wird die Örtlichkeit erkundet. Zum einen wird sondiert und das Gelände mit technischen Hilfsmitteln nach Blindgängern abgesucht. Zum anderen wird am Schreibtisch geforscht. Hilfsmittel sind hierbei Kriegsluftbilder der amerikanischen und britischen Streitkräfte aus dem Zweiten Weltkrieg. Diese werden gesichtet und stereoskopisch analysiert. Bombenkrater und zerstörte Gebäude auf den Bildern zeigen, wo mit Blindgängern zu rechnen ist. Zugleich wird in den Archiven recherchiert, ob es am Ort Kriegshandlungen gab. Auch Ereignisse nach Kriegsende sind von Bedeutung: Wurde auf dem Gelände Munition gelagert oder ein Depot gesprengt?

    Welche rechtliche Basis begründet die Durchführung der Sondierungsarbeiten?

    Die Befugnis zur Durchführung von Sondierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG). 

    Darüber hinaus legt der Runderlass „Kampfmittelbeseitigung“ des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 8. Dezember 1995 fest, dass die Beseitigung von Kampfmitteln als Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr in die Verantwortung der jeweiligen Kommune fällt. Die Kommune ist daher verpflichtet, Untersuchungen zur Gefahrenabwehr vorzunehmen, wenn aufgrund vorliegender Hinweise eine Sondierung zur Feststellung von Kampfmitteln notwendig ist.

    Wer trägt die Kosten der Kampfmittelsondierung – und warum?

    Wird eine Kampfmittelbelastung auf einem Grundstück festgestellt, so geht von dem Grundstück eine konkrete Gefahr aus. Die Grundstückseigentümer:innen sind nach § 7 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) dafür verantwortlich. Die damit verbundenen Kosten wie z. B. die Kampfmittelsondierung und Evakuierung werden den verantwortlichen Grundstückseigentümer:innen nach § 66 des NPOG auferlegt.

    Die Kosten für die Bergung, Entschärfung, Sprengung, Transport und die Vernichtung des Kampfmittels werden vom Land Niedersachsen übernommen.

    Wird kein Kampfmittel gefunden, trägt die Sondierungskosten diejenige Behörde, die den Gefahrerforschungseingriff veranlasst hat.

    Was kostet die Sondierung?

    Die Kosten für eine Gefahrenerforschungsmaßnahme und das Beseitigen des Blindgängers können je nach Gegebenheiten variieren. Dies ergibt sich aus einer Vielzahl von Faktoren, einschließlich 

    • der Größe des zu sondierenden Bereichs, 
    • der Beschaffenheit des Geländes, 
    • der notwendigen Tiefe der Sondierung 
    • und des Aufwands für eventuelle Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Evakuierung). 

    Die genauen Kosten können daher im Vorfeld nicht genannt werden. Die Kosten für die Entschärfung, gegebenenfalls Sprengung, Bergung und Entsorgung eines Blindgängers durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen werden vom Land Niedersachsen getragen. 

    Ist es möglich, die Sondierung abzulehnen?

    Eine Ablehnung der Sondierungsmaßnahmen ist nicht möglich. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen berechtigen die Hansestadt Lüneburg zur Durchführung der Gefahrenuntersuchung. Die Anwendung technischer Sondierungsverfahren, wie etwa die Nutzung von Magnetfeldsonden in Bohrlöchern, entspricht dem aktuellen Stand der Technik und gilt als sowohl zweckmäßig als auch angemessen für die Untersuchung von Verdachtspunkten.

    Ich habe weitere Fragen zur Kampfmittelsondierung, an wen kann ich mich wenden?

    Die Hansestadt Lüneburg ist die zuständige Gefahrenabwehrbehörde und kann Ihnen Auskunft geben.

    Hansestadt Lüneburg
    Bereich Ordnung und Verkehr – Gefahrenabwehrbehörde
    Telefon 04131 309-3300
    E-Mail senden

    Informationsflyer herunterladen
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    Flyer: Informationen zu Blindgängerverdachtspunkten und Sondierungen 
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    Bombenräumung und Evakuierung

    Informationen über das Vorgehen bei verifizierten Blindgängern

    Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg können auch heute noch gefährlich werden. Deshalb müssen sie geräumt werden, sobald sie aufgefunden sind. Während der Räumung müssen manchmal Anwohnende ihre Häuser und Wohnungen, die innerhalb des Sicherheitsradius liegen, verlassen. In einem solchen Fall richtet die Hansestadt Lüneburg eine zentrale Sammelunterkunft für die Betroffenen ein. 

    Nähere Informationen dazu werden über die Medien, Lautsprecherdurchsagen und über die Internetseite und die Social-Media-Kanäle der Hansestadt bekanntgegeben. Im konkreten Fall einer Bombenräumung ist auch das Bürgertelefon unter der Telefonnummer (04131) 309-3100 besetzt.

    Am Tag der Evakuierung sind viele Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei, der Hilfsorganisationen und städtischer Dienststellen im Einsatz, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und Anwohnende sowie den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu unterstützen.

    Was muss ich tun, wenn eine Spezialfirma Kampfmittel auf meinem Grundstück entdeckt?

    Sie müssen nicht sofort etwas tun. Die beauftragte Spezialfirma verfügt über detaillierte Anweisungen für derartige Situationen und wird die notwendigen Informationsprozesse für Sie in Gang setzen. 

    Die zuständige Gefahrenabwehrbehörde wird in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst alle erforderlichen Schritte einleiten und Sie umfassend über das weitere Vorgehen informieren.

    Was ist der Sicherheitsradius und wer legt diesen fest?

    Der Sicherheitsradius bei einer Kampfmittelentschärfung bezeichnet den festgelegten Umkreis um den Fundort eines Blindgängers oder sonstigen Kampfmittels, innerhalb dessen spezifische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Minimierung potenzieller Schäden durchgeführt werden müssen.

    Dieser Radius wird bestimmt, um eine sichere Zone rund um den Einsatzort zu gewährleisten, während Fachkräfte des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Entschärfung oder kontrollierte Sprengung des Kampfmittels vorbereiten und durchführen.

    Die Festlegung des Sicherheitsradius erfolgt durch Expertinnen und Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Zusammenarbeit mit der Gefahrenabwehrbehörde.

    Wer genau muss im konkreten Fall evakuiert werden?

    Im Falle einer notwendigen Evakuierung aufgrund der Entschärfung oder kontrollierten Sprengung eines Kampfmittels sind sämtliche Personen, die sich innerhalb des festgelegten Sicherheitsradius befinden, dazu angehalten, diesen Bereich umgehend zu verlassen. Dies umfasst die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnungen und Häusern im betroffenen Gebiet ebenso wie Personen, die sich in öffentlichen Bereichen – zum Beispiel Geschäften – oder Arbeitsstätten innerhalb des Radius aufhalten. 

    Zusätzlich werden alle Straßen und Zugangswege in das Areal des Sicherheitsradius für die Dauer der Maßnahme gesperrt, was auch den Betrieb von Bussen und Bahnen innerhalb dieser Zone ausschließt.

    Eine Person in meinem Haushalt ist körperlich beeinträchtigt oder bettlägerig. Was ist bei einer Evakuierung zu tun?

    Keine Sorge, Ihnen wird geholfen. Die Polizei oder andere Hilfsorganisationen wie z. B. Feuerwehr oder Rettungsdiensten unterstützen Sie bei der Evakuierung. 

    Was tun, wenn ich von einem Sauerstoffgerät abhängig bin und evakuiert werden muss?  

    Auch hier wird Ihnen geholfen. Wichtig ist, dass Sie Ihr mobiles Sauerstoffgerät sowie alle verfügbaren Sauerstoffflaschen mit sich führen. Einsatzkräfte der Polizei sowie Hilfsorganisationen, darunter Feuerwehr und Rettungsdienste, stehen bereit, um Ihnen bei der Evakuierung assistierend zur Seite zu stehen. Diese Organisationen sind darauf vorbereitet, Unterstützung zu leisten und können bei Bedarf zusätzlichen Sauerstoff bereitstellen. Es wird für Ihre Sicherheit und für die Kontinuität Ihrer medizinischen Versorgung gesorgt.

    Wo werde ich während der Evakuierung untergebracht?

    Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, während der Entschärfungsmaßnahme zum Beispiel bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen, sorgt die Hansestadt Lüneburg für eine Unterbringung in einer speziell für die Evakuierungsmaßnahme eingerichteten Notunterkunft.

    Was passiert, wenn die Schule oder die Kita meines Kindes von der Evakuierung betroffen ist?

    Alle Einrichtungen werden über die Evakuierung informiert. Diese werden dann die Eltern entsprechend über das weitere Vorgehen informieren.

    Für wie lange muss ich bei einer Evakuierung meine Wohnung oder mein Haus verlassen?

    Wie lange der Kampfmittelbeseitigungsdienst für den Einsatz benötigt, kann im Vorfeld nicht gesagt werden. Die Entschärfung beziehungsweise Sprengung muss sorgfältig geplant und präzise durchgeführt werden. Zwar sind der jeweilige Sprengmeister und sein Team Experten auf ihrem Gebiet, jedoch machen die lokalen Gegebenheiten jede Entschärfung beziehungsweise Sprengung einzigartig. Hier geht präzises Arbeiten vor Geschwindigkeit. 

    Umso wichtiger ist es, dass den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge geleistet wird, damit die Arbeiten so früh wie möglich beginnen können.

    Kann ich mein Haustier im Fall einer Evakuierung mitnehmen?

    Ja, im Falle einer Evakuierung ist es gestattet, Ihre Haustiere mitzunehmen. Denken Sie jedoch daran, geeignete Transportmittel wie Behältnisse oder Leinen bereitzuhalten, um den Transport sowie den Aufenthalt Ihres Haustieres in einer Notunterkunft sicherzustellen. Vergessen Sie auch nicht, gegebenenfalls Futter mitzunehmen.

    Falls Sie keine alternative Unterbringung für sich und Ihr Haustier finden, werden von der Hansestadt Lüneburg Vorkehrungen getroffen, um die Unterbringung Ihres Haustieres während der Evakuierung zu gewährleisten.

    Was muss ich bei einer Evakuierung mitnehmen?

    Unbedingt mitnehmen sollten betroffene Bewohnerinnen und Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie:

    • Personalausweis
    • Führerschein
    • Geldkarte/Bargeld
    • Gegebenenfalls medizinische Dokumente oder wichtige Medikamente

    Auch benötigte Spezialverpflegung sowie gegebenenfalls Wickelutensilien und Babynahrung sollten mitgenommen werden. Hilfreich sind auch Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsmittel, da der Aufenthalt einige Stunden dauern kann.

    Sollen Häuser und Wohnungen bei einer Evakuierung verschlossen werden?

    Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund einer Evakuierung ihre Wohnungen und Häuser verlassen müssen, werden gebeten, vor der Abreise alle Rollläden zu schließen, um das Risiko von Schäden durch eine mögliche Explosion zu minimieren. Es ist zudem erforderlich, dass die Türen der Wohnungen und Häuser sicher verschlossen werden. 

    Bin ich im Schadensfall versichert?

    Zur Frage des Versicherungsschutzes müssen Sie sich an Ihre Versicherungen wenden. Das Umsetzen von Fahrzeugen beispielsweise dient der Schadensminimierung im Ereignisfall, vorrangig jedoch der Notwendigkeit, Rettungswege freizuhalten.