Kitas und weitere Kinderbetreuungseinrichtungen
16 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft
Über das Kita-Portal der Hansestadt Lüneburg können Erziehungsberechtigte im Stadtgebiet bedarfsgerechte KiTa- und Krippenplätze finden und ihre Kinder bei der Einrichtung ihrer Wahl online anmelden.
Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen für Krippen, Kindergärten sowie für Horte, nachschulische Betreuung und weitere Einrichtungen finden Sie im Ortsrecht unter "Sozial- und Gesundheitsverwaltung".
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße 2a, 21337 Lüneburg
Leitung: Christoper Westphal
Telefon +49 4131 309-4270
Dahlenburger Landstraße 63, 21337 Lüneburg
Leitung: Denise Brötzmann
Telefon +49 4131 309-4200
Hasenburger Berg 47, 21335 Lüneburg
Leitung: Bettina Ebeling
Telefon +49 4131 309-7699
Hansestadt Lüneburg
Bildung und Betreuung
Jutta Bauer
+49 4131 309-3363
E-Mail senden
Hansestadt Lüneburg
Fachberatung Kindertagesstätten
Henrike Weßeler
+49 4131 309-3643
E-Mail senden
Städtische Kitas
Trägerkonzept
Die Hansestadt Lüneburg ist Trägerin von 16 Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder zwischen einem und zwölf Jahren betreut werden.
Unser Trägerkonzept stellt den Rahmen für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen dar. Es beschreibt unsere Grundsätze, die alle Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lüneburg gemeinsam haben und die für alle Einrichtungen verbindlich sind.
Besonderen Wert legen wir in unserer Arbeit auf die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Deshalb zieht diese sich als Querschnittsthema durch alle Bereiche und Aufgaben in unseren Kitas.
Auf Grundlage unseres Trägerkonzeptes entwickelt jede Kita ihre einrichtungsspezifische Konzeption. Darin werden die Besonderheiten der Lebensverhältnisse von Familien, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die des Stadtteils, berücksichtigt und detailliert Ziele und Methoden der jeweiligen Kita beschrieben.
Es ist ausdrücklich gewünscht, dass die Einrichtungen eigene pädagogische Schwerpunkte setzen und so ihr individuelles Profil entwickeln. So entstehen vielfältige und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten für die Kinder und Eltern.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen finden sich im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und in der Durchführungsverordnung zum NKiTaG. Mit Vollendung des ersten Lebensjahres besteht für jedes Kind ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Ergänzt werden diese rechtlichen Vorgaben durch den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder und die Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren sowie für Sprachbildung und Sprachförderung.
Hansestadt Lüneburg
Bildung und Betreuung
Jutta Bauer
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Fachberatung Kindertagesstätten
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