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    Informationen und Verhaltensregeln für Friedhofsbesucher

     

    Wir bitten alle Friedhofsbesucher, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

    Insbesondere gehört dazu:

    • auf dem Friedhof nicht mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu fahren,
    • den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten nicht zu verunreinigen oder zu beschädigen,
    • Abraum und Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern und getrennt zu entsorgen,
    • Hunde an der Leine zu führen,
    • vorhandene Gießkannen und Harken an ihren Platz zurückbringen.

    Beachten Sie bitte,

    • dass Sie bei einem Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung ihre neue Anschrift mitteilen und bei Nutzungsrechtverlängerungen die Originalverleihungsurkunde vorlegen müssen.
    • dass die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln sowie künstlicher Grabschmuck nicht gestattet sind.
    • dass alle Grabmale und sonstige bauliche Anlagen genehmigungspflichtig sind.
    • dass Sie für die Standsicherheit ihres Grabmals verantwortlich sind.

    Besondere Bedarfe (z.B. Rollstuhlfahrer, Filmaufnahme für den privaten Gebrauch, etc.) sind der Friedhofsverwaltung mit Einreichen der Friedhofsanträge spätestens jedoch 24 Stunden vor der Trauerfeier mitzuteilen, damit diese gemeinsam besprochen und Lösungen angeboten werden können.

    Für Fragen stehen Ihnen die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.