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    Grundschulen 

    in Lüneburg

    Im Lüneburger Stadtgebiet gibt es elf Grundschulen, die sich in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg befinden. Hinzu kommen Schulen in freier Trägerschaft (siehe Übersichtskarte).

    Informationen zur Schulform Grundschule

    „Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4. Sie schließt an den Erziehungs- und Bildungsauftrag für Tageseinrichtungen für Kinder an und führt systematisch zu den spezifischen Formen des Lernens in den Fächern der Grundschule.

    Die Grundschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern erfolgreiches Lernen, regt ihre Lernfreude sowie ihre Lern- und Leistungsbereitschaft an. Die Grundschule schafft damit die Grundlage für den weiteren Bildungsweg ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglicht ihnen den Erwerb notwendiger Kompetenzen für weiterführende Bildungsprozesse. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich insbesondere sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und erste fremdsprachliche Fähigkeiten an und finden Zugänge zu den Perspektiven in den Gesellschafts- und Naturwissenschaften.“

    Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

    Anmeldung zur Grundschule

    Informationen für Eltern der künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler 

    Jedes Jahr – meist im Mai oder Juni – stehen die Anmeldungen der künftigen Schulkinder für das folgende Jahr an. Die zuständige Grundschule informiert die Erziehungsberechtigten darüber rechtzeitig per Brief. Das Schreiben enthält auch Informationen zu den benötigten Unterlagen und dem genauen Anmeldetermin. 

    Der erste Schritt ist in jedem Fall die Anmeldung an der Grundschule, die gemäß Schulbezirkssatzung zuständig ist. Wenn die Erziehungsberechtigten möchten, dass ihr Kind stattdessen beispielsweise eine Schule in freier Trägerschaft besucht, kann die Anmeldung nach Rücksprache mit der zuständigen Schule dort anschließend erfolgen.

    Online-Anmeldung im Serviceportal

    Die Anmeldung zur Grundschule ist online möglich. Eltern können dafür das Serviceportal der Hansestadt Lüneburg nutzen. 

    Im Serviceportal finden Erziehungsberechtigte außerdem Informationen darüber,

    • wann ihr Kind schulpflichtig wird,
    • welche Möglichkeiten es für sogenannte Kann-Kinder gibt, die erst nach dem 1. Oktober des möglichen Einschulungsjahres ihren sechsten Geburtstag feiern,
    • und welche Möglichkeiten es in Bezug auf Zurückstellungen und Förderbedarfe gibt.

    Schulbezirke in Lüneburg

    Kurze Wege für Grundschulkinder

    Jede Grundschule in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg hat einen Schulbezirk – mit Ausnahme der St.-Ursula-Schule, die eine Grundschule katholischen Bekenntnisses ist. 

    Durch die Aufteilung des Stadtgebietes in Schulbezirke ist jedes Kind zunächst dazu verpflichtet, die Grundschule zu besuchen, in deren Schulbezirk es wohnt. Das Motto hierbei lautet: „Kurze Beine, kurze Wege“. Mit den Schulbezirken soll gewährleistet werden, dass Grundschulkinder einen möglichst kurzen Schulweg haben.

    Zwei Besonderheiten gibt es: Die Schützenstraße (Igelschule oder Anne-Frank-Schule) und das Gebiet „Teufelsküche“ (Hermann-Löns-Schule oder Grundschule Hasenburger Berg) haben jeweils einen gemeinsamen Schulbezirk. Wer dort wohnt, hat das Wahlrecht zwischen den genannten Schulen. 

    Schulbezirkssatzung 

    Welche Wohnadresse zu welchem Schulbezirk gehört, ist in der Schulbezirkssatzung geregelt. Die Schulbezirkssatzung ist im Ortsrecht der Hansestadt Lüneburg zu finden (unter Punkt 4, Schul- und Kulturverwaltung).

    In der folgenden Liste können sich Familien darüber informieren, zu welchem Schulbezirk ihre Straße gehört: 

    Liste der Straßen und Schulbezirke
    pdf
    Schulbezirke in Lüneburg
    (pdf / 0.08 MB)
    Download

    Mögliche Gründe für einen Wechsel des Schulbezirks

    Der Besuch einer anderen als der laut Schulbezirkssatzung festgelegten Grundschule ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Eine solche kann nach § 63 Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes nur erteilt werden, wenn

    • der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde
    • oder der Besuch einer anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.

    Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen Grundschule

    Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung müssen die Erziehungsberechtigten generell bei der Grundschule stellen, zu deren Bezirk ihre Wohnadresse gehört. Dort erfolgt auch eine persönliche Beratung. Die zuständige Schule beteiligt dann die von den Erziehungsberechtigten gewünschte Schule, den Schulträger (Hansestadt Lüneburg) und den Träger der Schülerbeförderung (Landkreis Lüneburg). 

    Halten beide Schulen den gestellten Antrag für begründet, dann erteilt die zuständige Schule die beantragte Ausnahmegenehmigung. Wird der Antrag für unbegründet erachtet, dann entscheidet das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (RLSB).

    Info

    Der Schulhof der Heiligengeistschule (Schulbezirk 1 in der Lüneburger Innenstadt).
    Foto: Hansestadt Lüneburg