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    Hansestadt Lüneburg

    21335 Lüneburg

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    Osterfeuer

    Termine 2025 und Informationen für Veranstaltende

    Liste der bisher angemeldeten Osterfeuer 2025 in der Hansestadt Lüneburg (Stand: 31. März 2025)
    pdf
    Liste der Osterfeuer 2025 in Lüneburg (Stand: 31. März)
    (pdf / 0.1 MB)
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    Karte der Osterfeuer 2025 im Landkreis Lüneburg

    Im Geoportal des Landkreises Lüneburg sind die kreisweit genehmigten Osterfeuer auf einer Karte vermerkt. Karte anzeigen

    Hinweise der Feuerwehr: Was ist bei Brauchtumsfeuern zu beachten?
    pdf
    Merkblatt Brauchtumsfeuer vom Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
    (pdf / 0.49 MB)
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    Häufige Fragen zum Thema Osterfeuer

    Wer darf ein Osterfeuer in der Hansestadt Lüneburg abbrennen?
    Organisationen, Vereine oder Glaubensgemeinschaften, die in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankert sind. Die genehmigten Osterfeuer werden in der Presse sowie auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Hansestadt Lüneburg bekannt gemacht.

    Die Osterfeuer dürfen nicht im Rahmen einer „geschlossenen Gesellschaft“ durchgeführt werden. Sie sind öffentlich. Das ist der Charakter eines Brauchtumfeuers.

    An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit dürfen Osterfeuer abgebrannt werden?
    Das Osterfeuer kann für Gründonnerstag oder für Ostersamstag beantragt werden. Es darf am jeweiligen Tag in der Zeit zwischen 14 und 23 Uhr abgebrannt werden.

    Vorsicht jedoch bei starkem Wind am Veranstaltungstag: In diesem Fall besteht die Gefahr von Funkenflug und weitreichender Belästigung anderer Bürger. Deshalb ist das Abbrennen des Feuers bei starkem Wind untersagt.

    Ist eine Genehmigung notwendig?
    Ja. Die Genehmigung kann beim Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg beantragt werden. Der Antrag kann bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin formlos per Mail gestellt werden (umwelt@stadt.lueneburg.de). Die Leitstelle der Feuerwehr des Landkreises Lüneburg und die Polizei Lüneburg erhalten Auszüge der Genehmigung zur Kenntnis.

    Eine für den Feuerschutz geeignete Person muss im Antrag namentlich mit Telefonnummer aufgeführt sein.

    Gibt es Richtlinien zur Größe und zum Material eines Osterfeuers?
    Wie groß das Osterfeuer sein darf, richtet sich danach, ob die Feuerstelle innerhalb oder außerhalb der bebauten Ortslage liegt. 

    • Innerhalb bebauter Ortslage dürfen nur gleichzeitig 2 m³ Gehölz verbrannt werden.
    • Außerhalb bebauter Ortslage dürfen es maximal 48 m³ gleichzeitig sein (16 m² Grundfläche und 3 Meter hoch aufgeschichtet).

    Selbstverständlich darf innerhalb der genehmigten Zeit Brennmaterial nachgelegt werden. Als Brennmaterial darf nur trockenes Holz, Gehölz und Strauchschnitt verwendet werden.

    Das zu verbrennende Material darf erst am Tage des Osterfeuers aufgeschichtet werden. Weil Kleinlebewesen, insbesondere Vögel, sehr schnell das Material als Versteck zum Nestbau nehmen, ist es sinnvoll, das Material nicht früher als eine Woche vor Ostern zur Feuerstelle zu bringen.

    Die Feuerreste (Aschen) sind umgehend nach dem Abkühlen zu beseitigen. Sie dürfen nicht in der Landschaft verstreut werden, sondern müssen als Abfall ordnungsgemäß über die GfA entsorgt werden.

    Was passiert, wenn ein Osterfeuer ordnungswidrig abgebrannt wird?
    In erster Linie geht es um die Sicherheit, das heißt, dass im ungünstigsten Fall die Feuerwehr gerufen werden muss, um das Feuer zu löschen. Eine weitere Folge wäre ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Genehmigungsinhaber.