Immissionen
Schutz vor Lärm, Luftverschmutzung und weiteren Umwelteinwirkungen
Der Immissionsschutz hat den Zweck, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichem zu schützen.
Die zentrale Vorschrift, an der sich auch die Hansestadt Lüneburg als Immissionsschutzbehörde orientiert, ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Zum weiteren Umfeld gehören das Schornsteinfegerwesen und die Kleinfeuerungsanlagen.
Gut zu wissen: Der Immissionsschutz bezieht sich grundsätzlich auf technische Anlagen und nicht auf das Verhalten von einzelnen Menschen, z. B. Kindern auf einem Spielplatz.
Immissionen gibt es in vielfältiger Art und Weise.
Lärm
Verkehrslärm, Nachbarschafts- oder Baustellenlärm: Vor übermäßiger Geräuschentwicklung müssen Betroffene geschützt werden.
Licht
Licht ist oft wohltuend. Zu viel Licht kann aber stören oder schädlich sein. Daher gibt es Regelungen zum Schutz vor Lichtimmissionen.
Luft
Zum beschwerdefreien Atmen wird saubere Luft benötigt: Informationen zu Luftqualität und Geruchsbelästigung.
Immissionsschutzbehörde
Die Hansestadt Lüneburg ist Immissionsschutzbehörde und nimmt verschiedene Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahr.
Feuer
Hier finden Sie Informationen zu Brauchtumsfeuern und zum Betrieb von Feuerkörben und Feuerschalen.
Schornsteinfeger
Kleinfeuerungsanlagen müssen so betrieben werden, dass keine schädlichen Immissionen entstehen.