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    Windkraft in Lüneburg

    Fragen und Antworten

    Im Februar 2024 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, eine Waldfläche südlich von Deutsch Evern für die Nutzung von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Fläche befindet sich zu zwei Dritteln im Besitz der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der Hansestadt Lüneburg. Hinzu kommen Flächen von Privateigentümern. 

    Aktuell steht die Entscheidung auf Kreisebene noch aus, ob die Fläche bei Deutsch Evern Windvorrangfläche wird. Die Stadtverwaltung gibt hier Antworten auf häufige Fragen zum Thema. 

    Warum Windkraft im Wald?

    Stadt und Landkreis wollen die Energiewende und gehen hier Hand in Hand. Wir haben uns zur Klimaneutralität verpflichtet. Ohne Windenergieanlagen auch im Wald sind die Klimaziele nicht zu erreichen – das gilt bundesweit und auch für die Region Lüneburg. 

    Das Land Niedersachen hat den Landkreis Lüneburg verpflichtet, auf vier Prozent seiner Gesamtfläche bis zum Jahr 2032 Windenergie zu realisieren. Diese Vorgabe ist ohne Windenergie im Wald nicht ansatzweise zu erfüllen bzw. nur auf Kosten erheblich höherer Belastungen der Ortslagen. Flächen mit ausreichend Abstand zu Wohnbebauungen zu finden, ist insbesondere in so dicht besiedelten Regionen wie Lüneburg eine Herausforderung.

    Sollte auf der Fläche bei Deutsch Evern ein Windpark entstehen, würden für diesen maximal 5 Prozent der insgesamt 196 Hektar Forst benötigt. Dieser Wald wird an anderer Stelle wieder ausgeglichen – bei der Kompensation wird mehr Fläche aufgeforstet als gerodet wurde.

    Wo könnten Windkraftanlagen in Stadt und Landkreis Lüneburg entstehen? 

    In seinem neuen regionalen Raumordnungsprogramm (RROP 2025) wird der Landkreis Lüneburg Vorrangflächen für Windkraft ausweisen, einige dieser Flächen liegen in Forsten, darunter auch die Fläche bei Deutsch Evern. Ob und in welchem Zeitfenster diese Fläche Vorrangfläche wird, entscheidet der Landkreis. Diese Entscheidung steht noch aus. 

    Bei allen Flächen, die in den aktuellen Entwürfen genannt werden, hat der Landkreis zuvor eine raumordnungsplanerische Abwägung getroffen. Das heißt: Diese Flächen sind nach Einschätzung des Landkreises mit Blick auf den Schutz von Mensch und Natur für Windkraftanlagen grundsätzlich erstmal geeignet.

    Warum plant die Stadt Lüneburg Windkraft nicht im Stadtgebiet?

    Windkraftanlagen im Stadtgebiet sind nach wie vor nicht ausgeschlossen. Naturgemäß ist die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen im urbanen Raum geringer, dennoch: für die Neuaufstellung des Raumordnungsprogramms 2025 hat die Hansestadt dem Landkreis einige Flächen auf dem Stadtgebiet zur Prüfung auf deren Eignung vorgeschlagen. Es handelte sich hierbei um Flächen im Bereich Böhmsholz und Steinhöhe (östlich Elbe-Seiten-Kanal) unter Einbeziehung von Waldflächen. Der Landkreis hat diese Flächen bei seinen weiteren Planungen nach Prüfung nicht berücksichtigt.

    Es gibt aktuell noch zwei Flächen im RROP-Entwurf, die auf städtischem Gebiet liegen. Zum einen das Vorranggebiet Schwarze Heide südlich von Rettmer mit geringem Eigentumsanteil der Hansestadt und Teile des Vorranggebiets zwischen Häcklingen und Melbeck innerhalb der Stadtgrenzen. Hier ist Windkraft künftig also denkbar.

    Was ist aus der Vorrangfläche bei Bilmer Berg geworden? Warum plant die Stadt hier nicht weiter?

    Im aktuellen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 ist bei Bilmer Berg eine Fläche für Windenergieanlagen dargestellt. In der Vergangenheit gab es kein Interesse von Projektierern an dieser Fläche. Zugelassen wären dort nur kleinere Windenergieanlagen. Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik dürften hier nicht entstehen. Damit ist die Fläche als Windenergieanlagen-Standort faktisch obsolet.

    Gleichzeitig wird die Fläche gegenwärtig durch die Plangebiete Bilmer Berg II und III sowie die A 39 überplant. Entstehen sollen dort Gewerbeflächen und ein Sportpark. Darüber hinaus besteht wegen der geplanten A 39 auf großen Teilen der Fläche ein Planungsverbot.

    Wie sicher ist es, dass ein Windpark in Deutsch Evern entsteht? 

    Zum einen ist noch unklar, ob die Fläche überhaupt Vorranggebiet für Windkraft wird (s. o.). Sollte die Fläche nicht Vorranggebiet werden, könnte die Gemeinde selbst die Planungen übernehmen.  

    Ob Vorranggebiet oder nicht: Die Errichtung eines Windparks hängt zuletzt maßgeblich davon ab, ob die Fläche sich als geeignet erweist. Diese Eignung muss vorab durch naturschutzfachliche Gutachten geklärt werden. Diese Gutachten werden nun – beauftragt vom Bauernverband - zeitnah erstellt. Mit dieser frühzeitigen Beauftragung sollen Gutachterkapazitäten gesichert werden, bevor diese nicht mehr oder nur verzögert verfügbar sind.  

    Wer würde den Windpark in Deutsch Evern umsetzen?

    Der Bauernverband Nordostniedersachsen (BVNON)  als möglicher Projektierer hat Interesse an der Fläche angemeldet und ist dazu auf Privateigentümer:innen, Gemeinde und Hansestadt zugekommen. Die Hansestadt Lüneburg steht seit diesen ersten Interessensbekundungen in einem konstruktiven und engen Austausch mit der Gemeinde Deutsch Evern und der Samtgemeinde Ilmenau. 

    Etwa zwei Drittel der potenziellen Windvorrangfläche sind im Eigentum der von der Hansestadt treuhänderisch verwalteten Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist sowie der Stadt Lüneburg selbst.

    Bei einer Umsetzung des Windparks würde davon finanziell auch die Gemeinde Deutsch Evern profitieren. Die Gemeinde erhält die Akzeptanzabgabe und Gewerbesteuer und damit zusätzlichen Spielraum für ihre kommunalen Aufgaben. Darüber hinaus werden im weiteren Verlauf Modelle zur Bürger:innenbeteiligung entwickelt, wie dies auch Vorgabe des Niedersächsischen Gesetzes über die finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen ist.

    Sanierung der Außenbeleuchtung

    Umstellung auf LED in der Hansestadt Lüneburg 2022/23

    Beteiligter Partner: Luna GmbH, Avacon
    Förderkennzeichen: 67K19633

    Im Haushaltsjahr 2020 sind Prüfungen durchgeführt worden, wie eine wirtschaftlich sinnvolle und energetisch effektive Ausweitung der LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der vertraglichen Gestaltungen zwischen Hansestadt, Luna und Avacon erreichbar ist.

    2021 wurde ein Förderantrag für die „Sanierung der Außenbeleuchtung in der Hansestadt Lüneburg“ gestellt. Der Förderantrag wurde im Jahr 2022 positiv beschieden. 

    Folgende Straßenzüge werden bis Mitte des Jahres 2023 auf LED umgestellt worden sein
    • Apfelallee, Göxer Weg, St.-Stephanus-Platz, Zur Ohe, Gebrüder-Löwe-Straße, Auf der Höhe, Hasenburger Berg, Schnellenberger Camp, Soltauer Straße, Vor dem Weißen Berge, Am Wildgehege, Am Blauen Camp, Am Eiskeller, An der Schule, A.d.Knieberg, Korbmacherstraße, Schmiedestraße, Stellmacherstraße, Weberstraße, Goethestraße, Wilschenbrucher Weg, Unter der Burg, Haagestraße, Dietrich-Bonhoeffer-Straße, In den Stuken, Kurt-Huber-Straße, Postweg, Auf dem Kirchsteig, Auenweg
    • Am Wienebütteler Weg, Bei Mönchsgarten, Kefersteinstraße
    • Sternkamp, Rote Schleuse, Dörnbergstraße, Erbstorfer Landstraße, Wulf-Werum-Straße, Am Weißen Turm, Bögelstraße, Oedemer Weg, Soltauer Straße, Auf den Blöcken, August-Wellenkamp-Straße, Lilienthalstraße, Wilhelm-Hänel-Weg, Bahnhofstraße, Am Bargenturm
    • Altenbrückertorstraße, Am Marienplatz, Wallstraße, Heinrich-Böll-Straße, Christian-Herbst-Straße, Göbelstraße, Moldenweg, Johannes-Gutenberg-Straße, Soltauer Straße, Auf den Blöcken, August-Horch-Straße, August-Wellenkampf-Straße, Friedrich-Penseler-Straße, Georg-Leppien-Straße, Max- Jenne-Straße, Stadtkoppel, Walter-Bötcher-Straße, Zeppelinstraße, Am Altenbrücker Ziegelhof, Dahlenburger Landstraße

    Der Auftrag für die Umstellung der Außenbeleuchtung auf LED wurde bereits ausgelöst. Insgesamt werden 682 Lichtpunkte umgestellt. Die Auftragssumme beläuft sich auf 411.615 Euro. Die Förderquote liegt bei 30 Prozent.

    Die jährliche Stromeinsparung durch die Umstellung auf LED bei 682 Lichtpunkten beträgt 170.739 Kilowattstunden.

    Weitere Informationen: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

    Nationale Klimaschutzinitiative

    Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

    Energiemonitor

    Erzeugung und Verbrauch

    Eneuerbare Energien

    Strom- und Wärmeversorgung 

    Der Landkreis Lüneburg ist bestrebt eine 100% Erneuerbare Energie Region zu werden und unterstützt damit die beschlossene Energiewende. Die Leitstudie der Leuphana Universität zeigt auf, wie der Energiebedarf erfolgreich durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Um die Potentiale der Windenergie zu nutzen und den Ausbau zu steuern, erarbeitet der Landkreis zurzeit Vorrangflächen für die Windenergieerzeugung. Im Bereich Wärmeversorgung sind die größten Einsparpotentiale vorhanden, jedoch ist hier die Umstellung auf regenerative Energien besonders anspruchsvoll. 

    Die Hansestadt Lüneburg unterstützt die Bürger:innen, auf erneuerbare Energien umzusteigen. 

    Energie- und Klimaschutzprojekte

    der Lüneburger Schulen und Kitas

    Im Jahr 2015 konnte das städtisch angeleitete Energiesparprojekt durch eine Förderung des Bundesumweltministeriums neu aufgelegt werden. Neben allen städtischen Schulen (außer der Grundschule Hasenburger Berg) nehmen seitdem auch alle städtischen Kitas engagiert an dem Projekt teil. 

    Energieportal

    Potentiale der erneuerbaren Energien im Landkreis

    Das Energie-Portal bietet einen Überblick über alle größeren Energieanlagen und Klimaschutzprojekte in den Kommunen. Neben den Strom- und Wärmenetzen ist der virtuellen Karte auch zu entnehmen, wo sich erneuerbare Energien aus Sonne, Bodenwärme und Wind vor Ort besonders gut nutzen lassen. Ebenso werden die im Mobilitätsbereich bestehenden Angebote des ÖPNV und des Radverkehrs bis hin zu E-Tankstellen und Carsharing dargestellt. Wer sich beraten lassen möchte, findet außerdem verschiedene Energieberatungsstellen.