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    Energetische Sanierung

    Sanierung von Bestandsimmobilien

    Seit April 2020 hat die Hansestadt Lüneburg ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden: Private Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können die Fördermittel für Wohnraum im gesamten Stadtgebiet in Anspruch nehmen.

    Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die nach wie vor geringe Sanierungsrate im Gebäudesektor zu steigern. Gerade hier besteht ein großes Potential, den Endenergieverbrauch maßgeblich zu senken.
    Zu den förderfähigen Maßnahmen der energetischen Sanierung zählen beispielsweise die Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie die Erneuerung der Fenster und Außentüren. Einzelne Maßnahmen zur Optimierung der Heizung sind förderfähig, aber der Heizungsaustausch ist explizit von der Förderung ausgeschlossen, da vom Bund umfangreiche Fördermittel bereitstellt werden (siehe unten). 

    Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und es muss vorab eine Beratung durch eine unabhängige Energieberaterin bzw. einen Energieberater durchgeführt worden sein. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist möglich. 

    Die Richtlinie und die Antragsformulare für das „Förderporgramm für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ sind auf der Internetseite Lüneburg-Klimaschutz zu finden. 

    Info

     Quelle: Illustration © Pavatex

    Dach- und Fassadenbegrünung

    Verbesserung des Stadtklimas

    Die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen in der Hansestadt Lüneburg wird seit 2019 für Privatpersonen gefördert. 

    Es ist Teil des Klimafonds in dem die städtischen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung gebündelt werden.

    Die Begrünungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas, der Erhöhung der Artenvielfalt und haben einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden der hier lebenden Menschen.

    Auch in der Innenstadt können Dächer und Garagen begrünt und gefördert werden, für nähere Infos steht die Denkmalpflege zur Verfügung.

    Die „Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung“ wurde vom Rat der Hansestadt Lüneburg am 29. August 2019 beschlossen und ist am 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Interessierte können den Antrag ausfüllen und bei der angegebenen Adresse einreichen.

    Die Richtlinie und die Antragsformulare für die „Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung“ sind auf der Internetseite Lüneburg-Klimaschutz zu finden. 

    Info

    Die Begrünung von Fassaden wird für Privatpersonen gefördert. Foto: Hansestadt Lüneburg/Keuter

    Regenerative Energien

    Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen

    Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat im Juli 2021 das neue „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien“ beschlossen. Dieses löst das bisherige Förderprogramm ab. 

    Gefördert werden nach wie vor Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen. Neu hinzugekommen ist die Förderung von Hybridanlagen (PVT-Module), Fassadenmodulen, Balkonmodulen mit Wechselrichter und die Umstellung auf Überschusseinspeisung.

    Private Hauseigentümerinnen und -eigentümer können die Fördermittel für Wohnraum im gesamten Stadtgebiet in Anspruch nehmen. Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und es muss vorab eine Beratung durch eine/n unabhängige/n Energieberater/in durchgeführt worden sein.

    Die Richtlinie und die Antragsformulare für das „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien“ sind auf der Internetseite Lüneburg-Klimaschutz zu finden. 

    Regenwassernutzung

    Stadt fördert Zisternen in Privatgärten

    Hobby-Gärtner:innen spüren es deutlich: Seit Jahren werden die Sommer immer trockener. Wenn es regnet, kann der Boden gerade nach einer längeren Trockenperiode kaum Wasser aufnehmen. Da hilft nur, regelmäßig zur Gießkanne zu greifen. Dabei gilt es, mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen und Grundwasser nicht zu verschwenden.

    Im Klimaschutzplan 2030 gibt es darum im Sinne der Klimaanpassung einen Steckbrief zum wassersparenden Verhalten. Zusätzlich hat die Hansestadt Lüneburg ein Förderprogramm aufgelegt. Es soll Privatpersonen ermutigen, Regenwasser in Zisternen zu sammeln und dieses für die Gartenbewässerung zu nutzen. Eine neue Zisterne zwischen 2,5 und 5 m³ bezuschusst die Hansestadt Lüneburg mit 300 Euro. 400 Euro gibt es für eine Zisterne mit einem Volumen von mehr als 5 m³. 

    Gestaltungsvorgaben gibt es nicht. Die Zisterne kann sowohl unter- als auch oberirdisch installiert werden.

    Antragstellung

    Die Richtlinie und das Antragsformular für das „Förderprogramm zur Regenwassernutzung“ sind hier zu finden.

    Senden Sie den Förderantrag per E-Mail an umwelt@stadt.lueneburg.de oder per Post an

    Hansestadt Lüneburg
    Bereich Umwelt
    Postfach 2504
    21315 Lüneburg

    Förderung und Beratung

    Klimafreundlich wohnen

    Einfache Dinge lassen sich schnell und günstig umsetzen – man muss nur wissen, wie. Andere Maßnahmen gerade bei der Sanierung von Gebäuden sind komplexer. Nutzen Sie hier die Beratung und Planung von qualifizierten Fachleuten und die entsprechenden Förderprogramme.

    Verbraucherzentrale Lüneburg

    Die Verbraucherzentrale bietet eine kostengünstige bzw. sogar kostenlose Energieberatung zu unterschiedlichen Schwerpunkten – vom Thema Stromsparen über Haustechnik, erneuerbare Energien bis hin zum baulichen Wärmeschutz.

    Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

    Bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme für Hauseigentümerinnen und –eigentümer im Bereich Energetische Sanierung Heizungstausch und Erneuerbare Energien.

    Energetische Sanierung mit der KFW

    Die KFW Bank fördert energetische Sanierungsmaßnahmen durch kostengünstige Kredite. 

    BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung und Förderung von Heizungen mit Erneuerbaren Energien

    Die Energiesparberatung vor Ort nimmt Ihr Gebäude im Detail unter die Lupe und gibt Empfehlungen, ob und wie Sie die Standards eines KfW-Energieeffizienzhauses erreichen können.

    Fachplanung und Baubegleitung

    Wenn Sie sanieren wollen, fördert die KfW die Planung und professionelle Baubegleitung des Vorhabens.

    Datenbank für Expert:innen

    Energieberater:innen, die für die vom Bund geförderte Beratung und Baubegleitung qualifiziert sind, finden Sie in der Datenbank "Energieeffizienz-Experten".