Rathaus der Hansestadt Lüneburg
Am Hauptsitz der Verwaltung laufen alle Fäden zusammen
Stabsstellenleitung der Oberbürgermeisterin
Carl-Ernst Müller
+49 4131 309-4680
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Persönliche Referenz der Oberbürgermeisterin
Imke Sowen
+49 4131 309-3107
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Sebastian Balmaceda
+49 4131 309-3106
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Vorzimmer der Oberbürgermeisterin
Stefanie Bötel
+49 4131 309-3111
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Geschäftszimmer
Carmen Müller
+49 4131 309-3117
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Das historische Rathaus, das seit 1230 entstand, ist der Hauptsitz der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg. Hier laufen alle Fäden zusammen: Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch hat ihr Büro im Zentrum der Stadt.
Im Rathaus tagen die städtischen Politiker:innen in Sitzungen und Fachausschüssen. Und auch viele Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung haben dort ihre Büros und kümmern sich tagtäglich um verschiedene Themenbereiche: Ratsarbeit, Haushalt, Wahlen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Städtepartnerschaften, Bildung, Nachhaltigkeit und Soziales sind nur einige Beispiele aus dem Alltag. Im Rathaus wird auch die Post für alle städtischen Abteilungen entgegengenommen, die an anderen Stellen der Stadt ihre Büros haben.
Wer mag, kann die musealen Räume des Rathauses bei Führungen besichtigen. Auch für besondere Anlässe und Empfänge werden sie genutzt.
Die Hansestadt Lüneburg versteht sich als Dienstleisterin für die Bürger:innen und möchte alle wichtigen Aufgaben möglichst nahbar und serviceorientiert erfüllen.
Die Mitarbeiter:innen der Verwaltung sind offen für Fragen und Anregungen.
Hansestadt Lüneburg
Bürgertelefon
+49 4131 309-3100
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Pressestelle
Neuigkeiten aus Rathaus und Verwaltung
Das Team der Pressestelle
Foto: Hansestadt Lüneburg
Aufgaben
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist in der Stabsstelle 01, im Büro der Oberbürgermeisterin, angesiedelt. Zu den Aufgaben gehören
- die Betreuung von Presse-, Hörfunk-, TV- und Online-Teams,
- die Beantwortung von Medienanfragen,
- Drehgenehmigungen,
- die Vorbereitung von Reden,
- die Information der Öffentlichkeit über wichtige und allgemeine Neuigkeiten aus Rathaus und Verwaltung
- sowie die Pflege und Betreuung des städtischen Internetauftritts und der Social-Media-Accounts.
Kontakt
Sie erreichen die Pressestelle telefonisch in der Regel wochentags zwischen 8:15 Uhr und 17 Uhr. Wenden Sie sich mit Ihren Anfragen gerne direkt an die genannten Ansprechpartner:innen oder nutzen Sie – auch außerhalb der Bürozeiten – die allgemeine E-Mail-Adresse presse@stadt.lueneburg.de.
Weitere Hinweise
Journalist:innen, die für die Berichterstattung an Sitzungen des Rates und der Ausschüsse teilnehmen möchten, melden sich bitte in der Pressestelle der Hansestadt an. Wer Film- und Tonaufnahmen plant, meldet sich nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Tage vor der Sitzung.
Wenn Sie in Gebäuden und Einrichtungen der Hansestadt Lüneburg recherchieren möchten oder Aufnahmen in Bild und Ton planen, sprechen Sie Ihr Vorhaben bitte vor dem Besuch mit der Pressestelle ab. Für Not- und Gemeinschaftsunterkünfte gelten diese besonderen Regeln.
Ann-Kristin Jenckel
Leitung der Pressestelle, Pressesprecherin, Medienanfragen
Telefon: +49 4131 309-3113
Florian Beye
Pressesprecher, Medienanfragen
Telefon: +49 4131 309-3118
Ann-Cathrin Behnck
Reden und Grußworte, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 4131 309-3530
Joanne Bramwell
Social-Media-Redakteurin
Telefon: +49 4131 309-3152
Frauke Noweck
Internetredakteurin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 4131 309-3156
Emilia Püschel
Internetredakteurin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 4131 309-3151
Vera Reinicke
Volontärin
Telefon: +49 4131 309-3191
Hansestadt Lüneburg
Pressestelle
+49 4131 309-3118
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Über die Hansestadt Lüneburg
Mehr als nur eine Verwaltung
PARTNERSCHAFTEN
KONZERN HANSESTADT LÜNEBURG
Die Hansestadt Lüneburg mit etwa 3.600 Mitarbeiter:innenn und einem Jahresumsatz von 400 Millionen Euro.
BEFLAGGUNGS-KALENDER
Die Beflaggung erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten.
Hansestadt Lüneburg
Bürgertelefon
+49 4131 309-3100
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Ehrenbürger:innen der Hansestadt Lüneburg
Herausragendes Engagement unserer Bürger:innen
Die Hansestadt Lüneburg ehrt mit verschiedenen Preisen und Ehrungen das herausragende Engagement von Bürger:innen. Ausgezeichnet werden Personen, die sich für das Ansehen, die Entwicklung oder die Kultur in der Stadt eingesetzt haben sowie für das allgemeine Wohl.
Bürger:innen, die sich in herausragender Weise für das Ansehen der Hansestadt Lüneburg oder für ihre Bürger:innen einsetzen, können den Titel Ehrenbürger:in verliehen bekommen. Dabei handelt es sich um die höchste von der Hansestadt Lüneburg vergebene Auszeichnung. Des Weiteren kann einer Bürgerin oder einem Bürger der Ehrenring der Hansestadt Lüneburg überreicht werden. Für besondere kulturelle Verdienste vergibt die Hansestadt Lüneburg den Dr.-Hedwig-Meyn-Preis.
Lüneburger Bürgerstiftung
Für den Zusammenhalt von Jung und Alt
Die Lüneburger Bürgerstiftung ist der Generationenverbundenheit verpflichtet und setzt auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt: sie unterstützt und fördert finanziell und ideell alles, was Jung und Alt gemeinsam tun. Es gilt, durch ein aktives, gutes Miteinander der Generationen den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Kommune zu stärken und damit einen Beitrag für eine stabile demokratische Zivilgesellschaft zu leisten.
Auf diese Weise will die Lüneburger Bürgerstiftung die ihr aufgegebenen jahrhundertealten wohltätigen Stiftungsverpflichtungen in der Hansestadt Lüneburg fortsetzen.
Seit 2005 stehen alle von der Lüneburger Bürgerstiftung Geförderten mit ihren Projekten ein für ein gelingendes Zusammenwirken der Generationen in Solidarität und Verständnis.
Inzwischen ist die Bürgerstiftung eine bekannte und anerkannte Institution und Plattform für die Verbundenheit der Generationen.
Hansestadt Lüneburg
Geschäftsführerin Bürgerstiftung
Kerstin Gerber
+49 4131 309-3170
E-Mail senden
Lüneburger Bürgerstiftung
Vorstandsvorsitzende
Elke Frost
+49 4131 47634
E-Mail senden
Datenschutz
Datenschutzhinweise der Hansestadt Lüneburg
Der Hansestadt Lüneburg ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wichtig.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Hansestadt Lüneburg und die Ihnen zustehenden Rechte nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes informieren.
Hinweis: Das Formular für den Widerspruch gegen die Datenweitergabe gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) können Sie herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie bei den allgemeinen Datenschutzhinweisen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Recht auf Berechtigung oder Löschung (Art. 16 und Art. 17 DSGVO): Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Des Weiteren haben Sie das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer der Prüfung, ob dem Widerspruch stattgegeben werden kann.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie haben das Recht, die uns aufgrund Ihrer Einwilligung freiwillig zur Verfügung gestellten und elektronisch verarbeiteten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sodass Sie diese Daten einem anderen Verantwortlichen zur Verfügung stellen können.
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit im Rahmen der Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (Art. 77 DSGVO): Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Datenschutzrechtliche Hinweise
aus verschiedenen Stabsstellen und Fachbereichen
Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Datenschutzbeauftragte
Silke Röding
+49 4131 261756
E-Mail senden