Flaggen auf den Dächern
Wieso wehen an welchen Tagen welche Flaggen?
Die Beflaggung erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten. Demnach sind alle Gebäude, die dem öffentlichen Zweck dienen, zu beflaggen. Im Folgenden werden die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage genannt, bei denen ohne besondere Anordnung geflaggt wird. Diese gelten landesweit für Niedersachsen.
Aus Sicherheitsgründen werden Flaggen derzeit nur seitlich am Rathaus gehisst (vor dem Eingang zum Huldigungssaal).
Beflaggungskalender
Datum | Grund der Beflaggung |
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27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus* |
11. März | Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
1. Juni | Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juni | Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag* |
sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen | Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen |
* Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und am Volkstrauertag ist halbmast zu beflaggen.