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    Weitere Infos

    zum Reisepass und Expresspass

    Seit dem 1. November 2007 werden für elektronische Pässe auch Fingerabdrücke erfasst. Der neue elektronische Reisepass ist damit Teil einer Sicherheitspolitik, die auf der Ebene der Europäischen Union vereinbart wurde.

    Für Ihren Neuantrag benötigen wir

    • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
    • Ihren Kinderreisepass und/oder
    • Ihren Personalausweis
    • ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. (bitte weisen Sie den Fotografen darauf hin, dass es für einen Pass geeignet sein muss – eine Fotomustertafel

    Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die

    • Geburtsurkunde,
    • Heiratsurkunde oder
    • das Familienstammbuch vor.

    Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem die Sachbearbeitenden den Antrag in Ihrem Beisein ausgedruckt haben. Sie können sich also nicht vertreten lassen.

    Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. vier bis fünf Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Hansestadt Lüneburg hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beantragung eines Reisepasses.

    Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgeramt mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

    Vollmacht zur Abholung des Reisepasses

    • Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren

     

    Unter 16 Jahren

    Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

    Einen Antrag finden Sie hier:

    Bei Antragstellung ist das persönliche Erscheinen Ihres Kindes immer erforderlich. Weiterhin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Ausweise beider Eltern – mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein
    • Geburtsurkunde des Kindes im Original aus der die Eltern des Kindes hervorgehen
    • aktueller Personalausweis, alter Reisepass und Kinderreisepass des Kindes sofern vorhanden
    • ein aktuelles Lichtbild (bitte weisen Sie den Fotografen darauf hin, dass es für einen Pass geeignet sein muss – hier finden Sie eine Fotomustertafel)

    Für Personen ab 6 Jahren ist die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend.

     

    Informationen zum Expresspass

    Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. vier bis sechs Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Hansestadt Lüneburg hat hierauf leider keinen Einfluss.

    Wenn es mal ganz schnell gehen muss, bieten wir den Express-Pass an: Bei Beantragung vor 11.30 Uhr ist der Pass in der Regel schon nach drei Werktagen (Als Werktage gelten die Wochentage von Montag bis einschließlich Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage sowie Betriebsschließungstage am Sitz der Bundesdruckerei, Berlin.) zurück.

    Eine Zusicherung über den genauen Lieferzeitpunkt ist damit jedoch nicht verbunden.

    Für Ihren Antrag benötigen wir

    • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
    • Ihren Kinderreisepass oder Kinderausweis und/oder
    • Ihren Personalausweis (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte      Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.)
    • ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.

    Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.

    Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre.

    Bitte beachten Sie auch hier unbedingt die Information zu den Lichtbildern – eine Fotomustertafel  

    Gebühren

    Reisepass (ePass) 70 Euro, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro, für einen 48 Seiten Pass 22 Euro. Eine Reisepassänderung kostet 6 Euro.

    Für Vielfliegerinnen und Vielflieger sowie Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.

    Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird jedoch gebührenfrei geändert, weitere Ausnahmen (wie beispielsweise der Libyenstempel) sind gebührenpflichtig.