Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine bis März 2025 verlängert – Keine neuen Dokumente notwendig
HANSESTADT LÜNEBURG. – Aktuell erreichen die Ausländerbehörde der Hansestadt Lüneburg zahlreiche Nachfragen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine (Aufenthaltsgesetz § 24). Dazu stellt Bürgeramtsleiter Lorenz Mehl klar: „Alle bereits ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis 2025 fort. Es sind keine neuen Dokumente notwendig.“
Im Detail heißt das:
- Die ausgestellten und zumeist bis 4. März 2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse gelten per Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) automatisch bis zum 4. März 2025 fort.
- Das betrifft auch alle mit der Aufenthaltserlaubnis verbundenen Nebenbestimmungen, insbesondere die (uneingeschränkte) Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit sowie eventuell verfügte Wohnsitzbeschränkungen.
- Es werden keine neuen Aufenthaltstitel ausgestellt. Einer Vorsprache in der Ausländerbehörde bedarf es daher nicht.
- Alle zuständigen öffentlichen Stellen (z.B. ukrainische Botschaft, EU-Mitgliedstaaten, Ministerien, Polizei von Bund und Ländern, Arbeitsagentur/Jobcenter) sind informiert.
Zugehörige Pressemitteilung des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html.
Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenthfgv/BJNR14E0A0023.html
Foto: Hansestadt Lüneburg
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