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    Pressemitteilung vom 16.04.2024

    Gut besuchte Informationsveranstaltung in Kaltenmoor: Fragen und Antworten zum Thema Fernwärme

    HANSESTADT LÜNEBURG. – „Wir wollen Transparenz in das Thema Fernwärmekosten bringen, soweit uns das als Verwaltung möglich ist“, erklärte Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch am Montagabend, 15. April, im gut besuchten Gemeindezentrum St. Stephanus. Das Thema Fernwärme beziehungsweise daraus resultierende hohe Nach- und Vorzahlungsforderungen beschäftigt viele Menschen in Kaltenmoor. 

    Daher hatte die Stadt einen externen Gutachter beauftragt, Abrechnungen und weitere Inhalte auf Plausibilität zu prüfen. 

    Ergebnisse des Gutachtens

    Die entsprechenden Ergebnisse stellte Heinz Eggersglüß vom Ingenieurbüro UTEC bei der Infoveranstaltung in Kaltenmoor vor:

    • Die von der Avacon Natur pro Gebäude abgerechneten Wärmemengen seien üblich und plausibel. Lediglich in einzelnen Abrechnungen mit sehr hohen Verbräuche sollten nach Ansicht des Gutachters die Messeinrichtungen überprüft werden, weil die Verbrauchswerte hier augenscheinlich nicht nachvollziehbar seien.
    • Die ihm vorliegenden Heizkostenabrechnungen seien korrekt erstellt worden.
    • Die Berechnung eines zusätzlichen Grundpreises in einigen Nebenkostenabrechnungen sollte überprüft werden.
    • Vor dem Hintergrund, dass bereits Ende 2022 bekannt war, dass die Wärmekosten in 2023 sinken würden, seien die Vorauszahlungen, die Vonovia von ihren Mieter:innen forderte, deutlich zu hoch. Hier sei mit hohen Rückzahlungen zu rechnen.
    • Die Abschläge der Vestabilio-Mieter:innen für das Jahr 2023 dagegen seien zu gering. Es sei mit Nachforderungen zu rechnen.
    • Die Vorauszahlungen der Mieter:innen in Wohnungen der Grundstücksverwaltung Nord seien ebenfalls zu hoch. Auch hier werde es Rückzahlungen geben.
    • Die von Avacon Natur genutzte Preisgleitklausel sei korrekt angewandt und rechtlich zulässig. Es seien keine Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt worden.
    • Kritisiert hat der Gutachter allerdings, dass die Avacon Natur den sogenannten Messpreis sowie die Berechnungsgrundlage eines Faktors in der Preisgleitklausel nicht transparent mache.

    Ein weiterer Prüfauftrag soll folgen

    „Für uns ist klar: Mit dieser Veranstaltung ist das Thema nicht erledigt“, betonte Kalisch. Erster Stadtrat Markus Moßmann pflichtete ihr bei: „Weitere Fragen sollen Inhalt eines zweiten Prüfauftrags an die Firma UTEC sein.“ 

    Zahlreiche Fragen konnten schon in der Veranstaltung beantwortet werden, da neben der Verwaltung auch Vertreter:innen der Avacon Natur GmbH sowie der sozialen Mieterberatung und des neu gegründeten Arbeitskreises Heizkosten Kaltenmoor vertreten waren.

    Info

    Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch begrüßte die Bürger:innen zur Informationsveranstaltung zum Thema Fernwärme in Kaltenmoor. 
    Foto: Hansestadt Lüneburg

    Fernwärme und Heizkosten: Antworten auf häufige Fragen

    Jens Rumpel, Leiter des städtischen Sozialamts, stellte die möglichen Sozialleistungen vor. Hier sind dazu Antworten auf wichtige Fragen zusammengefasst.

    Wer kann helfen, wenn ich meine Heizkosten nicht bezahlen kann?

    Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Wer Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bezieht, wendet sich an die jeweilige Behörde. 

    Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft (KdU). In der Regel gilt: Nachforderungen werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit diese angemessen sind. Kriterien für die Angemessenheit sind der bundesweite Heizspiegel, der tatsächliche Verbrauch im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen besonderen Umstände sowie die Wohnungsgröße und die Nettokaltmiete zzgl. der Nebenkosten.

    Was kann ich tun, wenn ich keine Leistungen beziehe und die Kosten dennoch zu hoch sind?

    Rein hypothetisch ist entweder das Jobcenter (für alle, die erwerbsfähig sind) oder das Sozialamt (für Rentner:innen/Regelaltersrente sowie alle Erwerbsunfähigen) zuständig. 

    Wenden Sie sich innerhalb der Zahlungsfrist an die jeweilige Behörde, erfolgt eine Bedürftigkeitsprüfung und gegebenenfalls die Gewährung einer finanziellen Unterstützung. Man spricht von einer einmaligen Beihilfe.

    Was kann ich tun, wenn die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist?

    In diesem Fall erfolgt die Antragstellung für alle Personenkreise ausschließlich beim Sozialamt

    Auch in dieser Fallkonstellation findet zunächst eine Bedürftigkeitsprüfung statt, die Entscheidung ergeht dann als Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls. Gegebenenfalls kommt eine darlehensweise Übernahme der Kosten in Frage.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Die Hansestadt hält verschiedene Flyer mit Tipps zum Energiesparen unter #LüneburgStehtZusammen bereit.

    Die Verbraucherzentrale bietet eine Energieberatung an.

    Der Deutsche Mieterbund bietet fachkundige Beratung und Überprüfung der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen an.

    Das städtische Quartiersmanagement in Kaltenmoor sowie die soziale Mieterberatung unterstützen auch bei Fragen rund um Nebenkostenabrechnungen und weiteren Fragen des Mietrechts. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. 

    Info

    Das Quartiersmanagement in Kaltenmoor und die soziale Mieterberatung der AWO unterstützen bei Fragen rund um Nebenkostenabrechnungen und weiteren Fragen des Mietrechts.