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    Pressemitteilung vom 29.11.2024

    Öffentlichkeitsbeteiligung zur Grundwasserentnahme – vom 29. November 2024 bis zum 3. Januar 2025

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Das Grundwasser in Lüneburg wird von verschiedenen Akteur:innen genutzt – zur Trinkwasserversorgung, zur Beregnung und zur Kühlung sowie Produktion von Waren. Einer der großen Nutzer der Ressource Grundwasser in der Hansestadt Lüneburg ist die Firma Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA. Der Chemiekonzern stellt u.a. am Standort Lüneburg Mineral- und Metallsalze her und benötigt für Kühlung und Produktion viel Wasser. 

    Die bereits 1994 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von 1,1 Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr läuft aus. Im Zuge der beantragten Verlängerung finden eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Unterlagen zum Antrag der Firma können jetzt auf dem UVP Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Interessierte können bis zum 17.1. Anmerkungen und Einwendungen zum Verfahren einreichen.

    Ziel: perspektivisch weniger Wasser entnehmen

    Da die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis zum 31. Dezember 2024 ausläuft, hat das Unternehmen zusätzlich einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt, um die Fortführung des Betriebs am Standort Lüneburg zu gewährleisten. „Gemeinsames Ziel von Hansestadt und Unternehmen ist es, perspektivisch deutlich weniger Wasser zu entnehmen“, erklärt Jürgen Kipke, Fachbereichsleiter für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität.  Geplant sei daher eine stufenweise Reduzierung auf 550.000 Kubikmeter pro Jahr bis zum Jahr 2029.         

    Die geplante Entnahme erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen. „Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht an dieser Stelle nicht“, erläutert Kipke. Dennoch habe das Unternehmen einen Antrag auf Durchführung einer solchen Prüfung eingereicht, um die Umweltauswirkungen der geplanten Entnahme zu prüfen und die Umweltstandards einzuhalten.

    Die Antragsunterlagen können bis zum 3.1. online eingesehen werden. 

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