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    Pressemitteilung vom 10.11.2023

    Seniorenbeiratswahl: Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt für Wiederholung der Briefwahl

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Die Briefwahl zur Delegiertenversammlung im Verfahren zur Wahl des Lüneburger Seniorenbeirats wird wiederholt. Was die Stadtverwaltung bereits im Vorfeld als Vorschlag kommuniziert hatte, hat der Rat der Hansestadt am Mittwoch, 8. November, einstimmig bestätigt und damit die erfolgte Briefwahl für ungültig erklärt. Die Verwaltung soll bis zur nächsten Sitzung des Rates (29. November) einen neuen Zeitplan inklusive Informationsveranstaltung zur Seniorenbeiratswahl vorlegen. Zudem werden zwei Passagen der entsprechenden Wahlordnung ebenfalls zur nächsten Ratssitzung überarbeitet. Die Verwaltung wird die Kandidat:innen zur Delegiertenversammlung über den Beschluss des Rates informieren.

    Hier die wichtigsten Fragen und Antworten, sofern sie schon vorliegen:

    Warum hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Briefwahl für ungültig zu erklären?

    Bei der Erstellung der Stichtagslisten kam es zu einem Software-Bedienfehler. Dieser führte dazu, dass 433 eigentlich wahlberechtigte Bürger:innen unberücksichtigt blieben. Das entspricht rund zwei Prozent aller Wahlberechtigten. Aufgrund dieser hohen Anzahl ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung gehabt hätte. Dies ist mit den Wahlgrundsätzen der Allgemeinheit und der Gleichheit einer Wahl unvereinbar.

    Wann ist der Fehler entdeckt worden?

    Nach den ersten Meldungen, dass einzelne Senior:innen keine Wahlunterlagen erhalten hatten, war die Wahlleitung zunächst von einem kleineren Problem seitens des Briefzustellers ausgegangen. Gleichwohl wurde innerhalb der Verwaltung parallel nach möglichen Fehlerquellen gesucht. Nach intensiver Recherche konnte die Ursache zweifelsfrei ermittelt werden. Das war wenige Tage vor dem Ende des Briefwahlzeitraums.

    Wann soll die Briefwahl wiederholt werden?

    Einen konkreten zeitlichen Ablauf inklusive einer Informationsveranstaltung zur Seniorenbeiratswahl wird die Verwaltung in der Ratssitzung Ende November vorlegen. Voraussichtlich kann die Wiederholung der Briefwahl im ersten Quartal 2024 erfolgen.

    Was passiert mit der bestehenden Kandidat:innen-Liste für die Delegiertenversammlung?

    Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein neues Wahlverfahren, sondern lediglich um die Wiederholung der Briefwahl. Dementsprechend bleiben die bisherigen Kandidat:innen für die Wahl der Delegiertenversammlung grundsätzlich bestehen. Wer nicht mehr zur Verfügung steht, wird gebeten, der Verwaltung dies mitzuteilen. Über dieses Vorgehen informiert die Hansestadt Lüneburg alle Kandidat:innen per Anschreiben. Möglich ist auch, dass weitere Personen, die mittlerweile das 60. Lebensjahr vollendet haben, sich zur Wahl stellen lassen.

    Warum wird die Wahlordnung überarbeitet?

    Die Festlegung der Briefwahlunterlagen nach § 7 (2) der Wahlordnung enthält keine eidesstattliche Erklärung wie ansonsten bei Wahlen üblich und gesetzlich vorgegeben. Eine entsprechende Rechtsgrundlage für eine Versicherung an Eides statt bei der Seniorenvertretungswahl gibt es nicht. Durch einfaches Kopieren der Wahlunterlagen besteht daher das Risiko einer Wahlmanipulation, da kein Wählerverzeichnis geführt werden kann. Die Verwaltung plant nun, in der Wahlordnung einen Wahlschein mit einer entsprechenden Eigenerklärung ohne „an Eides statt“ vorzusehen. Voraussetzung dafür, dass eine abgegebene Stimme zulässig ist, ist dann das Beifügen des Wahlscheins (§ 12).

    Wer wird wann und wie informiert?

    Nach Beschluss der angepassten Wahlordnung und des neuen Briefwahlzeitraums durch den Rat wird die Verwaltung die neuen Wahlunterlagen rechtzeitig anfertigen und verschicken. Im entsprechenden Anschreiben wird über den Termin zur Info-Veranstaltung, den Wahlzeitraum, das zweistufige Wahlverfahren und den Ablauf informiert. Zudem sollen auch kurz die hier geschilderten Gründe beleuchtet werden, aus denen die vorherige Briefwahl für ungültig erklärt wurde.