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    Brachflächenkataster

    Welche Grundstücke sind noch unbebaut?

    Dieser Grundsatz des Baugesetzbuches wird als Bodenschutzklausel bezeichnet und soll eine weitere Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen oder Wald für Zwecke der Siedlungsentwicklung verringern und vermeiden. Dies bedeutet, dass „die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innentwicklung erfolgen“ soll (§1Abs. 5 Satz 3 BauGB).

    Um dies zu erreichen, sollen die Gemeinden die Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung nutzen.

    Weitere Informationen

    Die Hansestadt Lüneburg hat ein Brach- und Freiflächenkataster (Stand März 2023) erarbeitet, um darzustellen, welche Grundstücke innerhalb des bebauten Bereichs unbebaut sind oder durch Aufgabe von Nutzungen für eine Neu- oder Wiedernutzung näher zu betrachten sind. Die Darstellung im Plan gibt keine Auskunft zum bestehenden Bau- und Planungsrecht sowie über die eigentumsrechtliche Verfügbarkeit der Grundstücke.

    Das Brach- und Freiflächenkataster dient somit der Identifizierung von Grundstücken, die für die Innenentwicklung geeignet sind und gleichzeitig geht aus Ihm hervor, dass auch weiterhin Außenbereichsflächen zu entwickeln sind. Die tatsächlich verfügbaren Innentwicklungspotentiale sind in Lüneburg begrenzt und insbesondere für Wohnbauland kaum noch vorhanden.

    Die Karte kann aus personellen und finanziellen Gründen nicht täglich aktualisiert werden und stellt daher den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dar.

    Sollten Grundstücke, die im Plan als unbebaut dargestellt sind, tatsächlich bereits bebaut worden sein oder unbebaute Grundstücke in der Darstellung fehlen, ist der Bereich Stadtplanung für eine Mitteilung per E-Mail dankbar.

    Download Brachflächenkataster
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    Brachflächenkataster 2023
    (pdf / 6.86 MB)
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    Aufgrabungen

    Aufbruchgenehmigung im öffentlichen Straßenraum

    Für Aufgrabungen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes (Straßenaufbrüche), um Leitungen zu verlegen, ist eine Aufbruchgenehmigung des Bereichs 72, Straßen- und Ingenieurbau, der Hansestadt Lüneburg notwendig.

    Unter Leitungsverlegung fällt die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sämtlicher Art (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanäle, Anschlussleitungen).

    Eine Aufbruchgenehmigung ist unabhängig davon erforderlich, ob es sich um die Verlegung von privaten Leitungen oder öffentlichen Anlagen handelt.

    Antrag Erteilung Aufgrabungsgenehmigung
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    Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung
    (pdf / 0.07 MB)
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    Richtlinien und Vorschriften für Aufgrabungen 
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    Richtlinien und Vorschriften für Aufgrabungen
    (pdf / 0.04 MB)
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    Datenschutzrechtliche Hinweise
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    Datenschutzrechtliche Hinweise
    (pdf / 0.4 MB)
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