Bebauungspläne Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“
Der wesentliche Teil des Plangebiets wird aktuell als Parkplatz für das umliegende Behördenzentrum genutzt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit allein nach den Vorschriften des § 34 BauGB.
Damit die Hansestadt Lüneburg die städtebauliche Entwicklung und Ordnung auf den betreffenden Grundstücksflächen regeln kann, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Mithilfe des Bebauungsplans sollen die Rahmenbedingungen für eine einheitliche und grundstücksübergreifend abgestimmte Bebauungsstruktur geschaffen sowie vor dem Hintergrund der gemäß Stadtklimaanalyse bioklimatisch besonders angespannten Situation angemessen dimensionierte Grün- und Freiflächenstrukturen gesichert werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der besonderen städtebaulichen Situation der Grundstücksflächen als Haupteingangstor zum Hanseviertel und den damit verbundenen Gestaltungsansprüchen Rechnung getragen werden.
Der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 17.12.2024 gefasst (VO/11621/24).

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