Bebauungspläne (B-Pläne) regeln die bauliche Nutzung der Grundstücke rechtsverbindlich. Sie können beispielsweise regeln, wie groß und hoch die Gebäude in einem bestimmten Bereich sein dürfen und welche Bereiche unbebaut bleiben müssen. Auch können die Bauweise, die Dachform und Begrünungen vorgegeben sein. Für Rückfragen zu einzelnen Bebauungsplänen oder zur Bebaubarkeit der Grundstücke, für die es keinen Bebauungsplan gibt, wenden Sie sich bitte an den Bereich Stadtplanung.
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) stellt die Planungs- und Entwicklungsziele im Stadtgebiet in den Grundzügen dar. Er ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch die Planenden zu berücksichtigen. Der Flächennutzungsplan ist nicht parzellenscharf, nicht außenverbindlich und wird regelmäßig angepasst bzw. in Teilbereichen geändert.
Den städtischen Flächennutzungsplan sowie viele einzelne Bebauungspläne kann man im Geoportal einsehen.
Veränderungssperre Nr. 1 - 2023 für die Flurstücke 26/53 und 26/102, Flur 41, Gemarkung Lüneburg (Fährsteg 1), als Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 190 "Spielhallen und Wettbüros“
Veränderungssperre Nr. 2 - 2023 für das Flurstück 22/205, Flur 45, Gemarkung Lüneburg (Max-Jenne-Straße 5), als Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 190 "Spielhallen und Wettbüros“
Veränderungssperre Nr. 3 – 2023 für das Flurstück 161/2, Flur 17, Gemarkung Lüneburg (Apothekenstraße 6), als Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 190 "Spielhallen und Wettbüros“