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Satzungen, Konzepte und Planungen

In einigen Verfahren der Stadtentwicklung sind weitere Informationen zu beachten 

Info

Je nach Thema und Bauvorhaben müssen eventuell weitere Satzungen oder Richtlinien berücksichtigt werden.
Foto: Hansestadt Lüneburg

Konzepte (nicht abschließend)

Einzelhandelskonzepte
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Einzelhandelsentwicklungs- und zentrenkonzept (EHZK) 2011
(pdf / 8.35 MB)
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Teilfortschreibung EHZK für östl. Stadtgebiet 2014
(pdf / 9.74 MB)
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Teilfortschreibung EHZK für neues NVZ Am Schützenplatz 2018
(pdf / 0.72 MB)
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Spielhallenkonzept
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Spielhallenkonzept 2022
(pdf / 6.23 MB)
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PV-Freiflächenkonzept
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PV-Freiflächenkonzept
(pdf / 3.29 MB)
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Landschaftsplan
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Landschaftsplan Präsentation 2019
(pdf / 8.98 MB)
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Landschaftsplan Erläuterungen 2020
(pdf / 3.24 MB)
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Umweltbericht zum Landschaftsplan 2019
(pdf / 0.92 MB)
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Stadtklima-Analyse mit Planungshinweisen

Satzungen und Vorschriften (nicht abschließend)

Alle Satzungen können im Ortsrecht der Hansestadt Lüneburg nachgelesen werden. Maßgeblich ist jeweils die im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg veröffentlichte Fassung. 

Folgende Satzungen können eine Rolle spielen:

  • Städtebauliche Satzungen
  • Zweckentfremdungssatzung
  • Werbe- und Gestaltungssatzung
  • Baumschutzsatzung
  • Gehölzschutzsatzung
Info

Alle Satzungen können im Ortsrecht der Hansestadt Lüneburg nachgelesen werden. Foto: Hansestadt Lüneburg

Richtlinien (nicht abschließend)

Förderrichtlinie für Investitionszuschüsse zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt
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Förderrichtlinie
(pdf / 0.48 MB)
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Eine Übersicht über die Förderrichtlinien ist aktuell im Aufbau.

Weitere Informationen (nicht abschließend)

Zweckentfremdung

Erhalt des Wohnraums in der Hansestadt Lüneburg

Aufgrund des akuten Wohnraummangels in der Hansestadt Lüneburg wurde erstmals im Juli 2019 die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg (ZwEntS) erlassen. Diese wurde nach fünfjähriger Laufzeit im Juli 2024 neu erlassen.

Die ZwEntS zielt darauf ab, eine Nutzung bestehender Wohnräume für andere Zwecke zu verhindern. Betroffen sind vor allem Wohnräume, die leerstehen, und Wohnräume, die in Gewerbe umgewandelt werden, insbesondere in Ferienwohnungen.

Sie können auf Antrag ein Negativattest im Sinne der ZwEntS erhalten. Darin wird Ihnen bescheinigt, dass bei Ihnen keine Zweckentfremdung vorliegt. Mit diesem Attest erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die Sie für die Nutzung von Portalen wie z. B. Airbnb benötigen.

Sofern eine Zweckentfremdung im Sinne der ZwEntS vorliegt, besteht die Möglichkeit, eine Genehmigung zur Zweckentfremdung zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der Vorschriften eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro verhängt werden kann.

Detaillierte Informationen finden Sie direkt in der ZwEntS im Ortsrecht

Dokumente
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Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(pdf / 0.34 MB)
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Antrag auf Zweckentfremdung
(pdf / 0.61 MB)
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Antrag auf Negativattest
(pdf / 0.21 MB)
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Datenschutzrechtliche Hinweise
(pdf / 0.4 MB)
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Brachflächenkataster

Welche Grundstücke sind noch unbebaut?

Die Hansestadt Lüneburg hat ein Brach- und Freiflächenkataster (Stand März 2023) erarbeitet, um darzustellen, welche Grundstücke innerhalb des bebauten Bereichs unbebaut sind oder durch Aufgabe von Nutzungen für eine Neu- oder Wiedernutzung näher zu betrachten sind. Die Darstellung im Plan gibt keine Auskunft zum bestehenden Bau- und Planungsrecht sowie über die eigentumsrechtliche Verfügbarkeit der Grundstücke.

Das Brach- und Freiflächenkataster dient somit der Identifizierung von Grundstücken, die für die Innenentwicklung geeignet sind und gleichzeitig geht aus Ihm hervor, dass auch weiterhin Außenbereichsflächen zu entwickeln sind. Die tatsächlich verfügbaren Innentwicklungspotentiale sind in Lüneburg begrenzt und insbesondere für Wohnbauland kaum noch vorhanden.

Sollten Grundstücke, die im Plan als unbebaut dargestellt sind, tatsächlich bereits bebaut worden sein oder unbebaute Grundstücke in der Darstellung fehlen, ist der Bereich Stadtplanung für eine Mitteilung per E-Mail dankbar.

Download Brachflächenkataster
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Brachflächenkataster 2023
(pdf / 6.86 MB)
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Aufgrabungen

Aufbruchgenehmigung im öffentlichen Straßenraum

Für Aufgrabungen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes (Straßenaufbrüche), um Leitungen zu verlegen, ist eine Aufbruchgenehmigung des Bereichs 72, Straßen- und Ingenieurbau, der Hansestadt Lüneburg notwendig.

Unter Leitungsverlegung fällt die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sämtlicher Art (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanäle, Anschlussleitungen).

Eine Aufbruchgenehmigung ist unabhängig davon erforderlich, ob es sich um die Verlegung von privaten Leitungen oder öffentlichen Anlagen handelt.

Antrag Erteilung Aufgrabungsgenehmigung
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Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung
(pdf / 0.07 MB)
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Richtlinien und Vorschriften für Aufgrabungen 
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Richtlinien und Vorschriften für Aufgrabungen
(pdf / 0.04 MB)
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Datenschutzrechtliche Hinweise
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Datenschutzrechtliche Hinweise
(pdf / 0.4 MB)
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