Hansestadt Lüneburg
Gleichstellungsbeauftragte
Karin Fischer
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Gleichstellungsbeauftragte
der Hansestadt Lüneburg
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg ist Karin Fischer. Ihre Aufgabe ist es, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Dafür hat sie den verfassungsrechtlichen Auftrag, bei allen kommunalen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben können (vgl. GG Art. 3, Abs. 2 u. 3, AGG §3, NKomVG §9 sowie NGG). Sie übernimmt damit die Rolle einer Wächterin und Impulsgeberin.
Sie ist Ansprechpartnerin für alle Bürger:innen der Hansestadt Lüneburg sowie für alle Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung. Zudem berät sie den Rat der Hansestadt Lüneburg und die politischen Gremien, um Gleichstellungsimpulse zu geben und deren Umsetzung zu begleiten.
Gesellschaftlich setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen von organisationsübergreifenden Netzwerken zur strategischen Umsetzung der inhaltlichen Gleichstellungsziele ein.
Themen der Gleichstellungsarbeit sind unter anderem:
- Gerechte Auswahlverfahren, Stellenbesetzungen und Bezahlung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Einbeziehung unterschiedlicher Lebenssituationen und -modelle bei Entscheidungsverfahren
- Präventionsarbeit (beispielsweise zum Schutz vor Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung)
- Geschlechterdiversität
Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Lüneburg gibt es hier.
Karin Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg.
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Aktuelles
Wir brechen das Schweigen! Lüneburger Initiativen setzen in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Lüneburg ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen zum Auftakt der „Orange Days“ am 25.11.24
Auch in diesem Jahr setzt sich ein großes Bündnis in und um Lüneburg anlässlich des Internationalen Aktionstages dafür ein, auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. An den weltweiten „Orange Days“, die die Vereinten Nationen vom 25. November jeden Jahres bis zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte ausgerufen haben, beteiligen sich wieder zahlreiche Lüneburger Einrichtungen. Außerdem leuchten das Rathaus, der Wasserturm und die Caféteria Klippo im Zentralgebäude der Leuphana Universität in orange.
Erstmals beteiligt sich auch die IHK am Sande und wird während der gesamten Orange Days Fenster von innen heraus orange beleuchten.
Mit einer Demonstration am 25.11. soll lautstark auf das fortbestehende gesellschaftliche Problem aufmerksam gemacht werden: Sie startet um 16 Uhr bei der Landkreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4 und endet gegen 17 Uhr mit einer Kundgebung am Rathaus (Waagestraße).
Am Aktionsbündnis beteiligen sich
- die beiden Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Lüneburg,
- der Kriminalpräventionsrat mit dem Runden Tisch gegen Gewalt in der Familie,
- der Lüneburger Club von Soroptimist International,
- der Agora Club Tangent 56 Lüneburg,
- die Frauenpolitische Initiative Lüneburg,
- der Kinderschutzbund,
- die VHS Region Lüneburg,
- der DGB Region Nord-Ost-Niedersachsen
- Pro Familia,
- die Leuphana Universität,
- der Verein Frauen helfen Frauen e. V.,
- das Museum Lüneburg,
- die IHK Lüneburg-Wolfsburg
- und die Polizeiinspektion Lüneburg-Uelzen-Lüchow-Dannenberg.
Foto: Hansestadt Lüneburg
Weitere Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen in Lüneburg
Schutz vor Gewalt gegen Frauen in Lüneburg – gestern – heute – morgen
Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder benötigen sowohl Schutzräume als auch eine gesellschaftliche Haltung, die hinsieht und unterstützt, wenn häusliche und Partnerschaftsgewalt stattfindet. Wie und wo hat alles angefangen mit dem Hilfesystem in Lüneburg, wo stehen wir heute und was sind die weiteren Ziele?
In einem abwechslungsreichen Vortrag aus verschiedenen Perspektiven sowohl des Vereins Frauen helfen Frauen e. V., Aktivistinnen der Gründungszeit sowie des Arbeitskreises geschlechtsspezifische Gewalt, wird ein dezidiertes Bild der Schutzbedarfe nachgezeichnet.
Anschließend Dialog und Gespräch mit den Referentinnen und dem Publikum.
Wann: Mittwoch, 27. November 2024, 18:30 Uhr
Wo: Foyer des Museum Lüneburg, Willy-Brandt-Straße 1
Antifeminismus – eine Form der Gewalt
Antifeminismus ist u. a. verbunden mit Infragestellen körperlicher Selbstbestimmtheit von Frauen und beinhaltet Homo- und Transfeindlichkeit. Häufig werden damit Verschwörungserzählungen und Bedrohungsszenarien verknüpft.
Was können wir dem entgegensetzen und Handlungssicherheit im Umgang mit diesen Positionen und ihren Vertreterinnen und Vertretern gewinnen? Wie können wir Verbündete finden und uns solidarisch stärken?
Wann: Freitag, 29. November 2024, 18:00 Uhr
Wo: Foyer der VHS Region Lüneburg, Haagestraße 4
„Woman“: 2000 Frauen. 50 Länder. 1 Stimme – im Rahmen der Filmreihe „Frauen drehen auf“
Frauen erzählen ihre rührenden, bemerkenswerten und anregenden Geschichten. All die Ungerechtigkeiten, denen Frauen auf der ganzen Welt ausgesetzt sind, werden ans Licht gebracht. Der Film zeigt eindrücklich, was es in der heutigen Welt bedeutet, eine Frau zu sein.
„Frauen drehen auf“ ist eine Kooperationsveranstaltung der Frauenpolitischen Initiative Lüneburg, dem Skala Programmkino und der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Lüneburg.
Wann: Mittwoch, 4. Dezember 2024, 19:30 Uhr
Wo: SCALA Programmkino, Apothekenstraße 17
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Gemeinsam gegen Sexismus
und gegen sexualisierte Belästigung
Es gibt viele Beispiele für Sexismus und sexualisierte Diskriminierung im Alltag – sei es durch Medien und die Werbung oder auch beim Einkaufen oder im beruflichen Kontext.
Sexismus und sexualisierte Diskriminierung äußern sich beispielsweise verbal:
- Erzählen von anstößigen, schlüpfrigen Witzen
- Anzügliche Bemerkungen (beispielsweise über die Figur oder das Aussehen – sei es auch als Kompliment getarnt)
- offensives Thematisieren des sexuellen Verhaltens im Privatleben
- wiederholte, unerwünschte Einladungen
- vulgäre, ordinäre Worte
- sexuelle Forderungen, Nötigung oder Erpressung, z.B. mit dem Versprechen (beruflicher) Vorteile oder Androhung beruflicher Nachteile
oder visuell durch Bilder oder Geschriebenes mit sexuellem Bezug:
- Massenmedien (Fernsehen, Filme, Werbeclips, Plakate, Websites)
- Pinups oder Kalender mit erotischen oder pornografischen Bildern
- persönlich adressierte Botschaften via E-Mails, SMS, WhatsApp, Twitter, Facebook, Snapchat, TikTok, etc.
- Blogs und Foren im Internet
- Videogames, Bildschirmschoner am Computer oder Handy mit eindeutig erotischem oder sexuellem Bezug
oder taktil: Körperliche sexuelle Belästigung
- Begrapschen (beispielsweise Brust, Genitalien, Gesäß, Oberschenkel)
- weitere unerwünschte (auch scheinbar zufällige) Berührungen, Umarmungen oder unangebrachte körperliche Nähe (beispielsweise Nackenmassagen, Aneinanderdrücken)
- erzwungene Küsse
- Zwang zu einer sexuellen Handlung (Nötigung)
- versuchte oder tatsächlich begangene Vergewaltigung
oder nonverbal: weitere Situationen sexueller Belästigung
- Fortwährendes Anstarren oder das „Ausziehen“ mit Blicken
- Mimiken, Gesten oder Bewegungen mit sexuellem Bezug
- unerwünschte Geschenke mit eindeutiger Absicht
- Entblößen beziehungsweise exhibitionistische Handlungen
Gesetzlich ist der Schutz vor Sexismus und sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt:
§ 3 (4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Im AGG ist der Diskriminierungsbegriff nach Wirkung definiert, nicht nach Motiv!
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat viele Facetten. Ein Kavaliersdelikt ist sie niemals: Jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten.
- Es zählt die Wirkung, nicht die Absicht.
- Arbeitgeber:innen sind verantwortlich, Maßnahmen gegen sexuell belästigendes Verhalten zu ergreifen.
- Die Sicht der Betroffenen soll ernst genommen, Präventionsmaßnahmen sollen ergriffen sowie Sanktionen für Täter:innen aufgezeigt werden.
- Bei strafrechtlich relevanten Formen von sexuellen Übergriffen wie etwa einer sexuellen Nötigung sind darüber hinaus Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig.
Sexismus hat Folgen: Er kann zu ungleicher Chancenverteilung und zu sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt führen. Der Übergang von Sexismus zu sexueller Belästigung ist fließend – und ist damit auch ein Nährboden für Gewalt.
Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2019 waren in den vorangegangenen drei Jahren 9 Prozent – und damit jede elfte beschäftigte Person – von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, Frauen mit 13 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 5 Prozent. Gut drei Viertel aller Betroffenen (76 Prozent) waren demnach weiblich, die belästigenden Personen jedoch weit überwiegend männlich.
Mit der Unterzeichnung der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ wollen wir gemeinsam mit dem Deutschen und dem Niedersächsischem Städtetag, vielen Organisationen und Unternehmen ein Zeichen setzen, Sexismus und sexuelle Belästigung erkennen, hinsehen und zeigen, wie wir hier wirksam entgegentreten können (Handreichung "Gemeinsam gegen Sexismus").
Darüber hinaus setzt sich die Stadt Lüneburg als Arbeitgeberin mit der Dienstvereinbarung „Zum Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung“ für einen wirksamen Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung und Gewalt ein. In der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll diese Dienstanweisung den Umgang mit Beschwerden zu Mobbing, Sexismus, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz konkretisieren, für das Thema sensibilisieren und Betroffene ermutigen, sich Unterstützung zu sichern und ihr Beschwerderecht in Anspruch zu nehmen.
Personen, von denen eine Belästigung ausgeht / welche andere Personen belästigen, sollen die Grenzen und möglichen Folgen ihres Verhaltens deutlich gemacht werden. Die Dienstvereinbarung verfolgt damit auch das Ziel, präventiv zu wirken. Weiterhin werden Wege aufgezeigt, die Belästigte gehen können, wenn sie Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung erlitten haben und an wen sich diese wenden können.
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