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    Allgemeine Sozialhilfe

    Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung

    Die Sozialhilfe sichert für bedürftige Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) haben, das sozialkulturelle Existenzminimum.

    Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung werden sie pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

    Mehr Informationen zu den verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe finden Sie in unserem Serviceportal. 

    Sozialhilfe beantragen: Informationen im Serviceportal

    Im Serviceportal der Hansestadt Lüneburg finden Sie Informationen und Antragsformulare zu folgenden Leistungen:

    So erreichen Sie uns

    E-Mail
    AllgemeineSozialhilfe@stadt.lueneburg.de

    Post-Anschrift
    Unterlagen sollten am besten per Post gesendet oder im Rathaus abgeben werden. Die Post-Adresse lautet: Hansestadt Lüneburg, 511/Sozialamt, Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg

    Persönliche Vorsprachen (Neue Sülze 31, 2. Obergeschoss):   
    Montag: 9 bis 11 Uhr
    Donnerstag: 13 bis 15 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten
    Dienstag: 9 bis 12 Uhr
    Freitag: 9 bis 11 Uhr 

    Hilfe zur Pflege

    Ambulant und stationär

    Hilfe zur Pflege können erhalten

    • pflegebedürftige Personen, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht für den gesamten Bedarf ausreichen und denen keine nahestehenden Personen in ausreichendem Umfang helfen können
    • sowie pflegebedürftige Menschen, die nicht pflegeversichert sind oder bei denen nur ein geringer Hilfebedarf festgestellt wird, für den die Pflegekasse nicht aufkommt.

    Genauere Informationen zum Anspruch finden Sie in unserem Serviceportal. 

    Wenn Sie pflegeversichert sind, ist zuerst Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der Restkosten nicht möglich, kommen Leistungen der Sozialhilfe, wie die Hilfe zur Pflege, in Frage.

    Wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, ist das Sozialamt der Hansestadt Lüneburg Ihr Ansprechpartner. Hier stellen Sie auch den Antrag auf Hilfe zur Pflege.

    Informationen und Unterlagen – Hilfe zur Pflege stationär
    pdf
    Erstantrag auf Hilfe zur Pflege (stationär)
    (pdf / 1.05 MB)
    Download
    pdf
    Liste der einzureichenden Unterlagen
    (pdf / 0.18 MB)
    Download
    pdf
    Belehrung zu Mitwirkungspflichten
    (pdf / 0.08 MB)
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    Belehrung zur Datenspeicherung
    (pdf / 0.12 MB)
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    pdf
    Bankauskunft
    (pdf / 0.03 MB)
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    So erreichen Sie uns

    Am besten senden Sie Ihre Unterlagen per Post an uns oder geben sie direkt im Rathaus ab.

    Ambulante Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
    Hansestadt Lüneburg, 511/Sozialamt, Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg
    Fax: +49 4131 309-4648
    E-Mail senden

    Stationäre Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen
    Hansestadt Lüneburg, 512/Sozialamt, Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg
    Fax: +49 4131 309-3707
    E-Mail senden

    Persönlich sind wir montags und mittwochs von 8:30 bis 11:30 Uhr, donnerstags von 13 bis 16 Uhr sowie nach Terminvereinbarung für Sie da. 

    Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit finden Sie unter "Ansprechpersonen". 

    Wohngeld

    Miet- und Lastenzuschuss

    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wird als Zuschuss für die Miete oder die Belastung von Eigentum geleistet. Dies gilt bis zu einer gewissen Höchstgrenze. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Mögliche Anspruchsberechtigte sind, sofern die jeweils geltenden Voraussetzungen vorliegen:

    • Mieter:innen und Untermieter:innen
    • Heimbewohner:innen
    • Haus- oder Wohnungseigentümer:innen

    Wohngeld für Schüler:innen, Studierende und Auszubildende

    Wohngeld kann auch für Studierende, Schüler:innen und Auszubildende infrage kommen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Haushaltsmitglied keinen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise Ausbildungsgeld (ABG) hat. Dies wird im Einzelfall geprüft.

    Kein zusätzliches Wohngeld bei Transferleistungen

    Wer Transferleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, kann kein Wohngeld erhalten. Denn bei den Transferleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt. 

    Es wird immer geprüft, ob die Wohngeldleistung der Bedarf für den Lebensunterhalt decken kann oder ob ein Transferleistungsträger – beispielsweise das Jobcenter –vorrangig zuständig wäre.

    Kontakt und Sprechzeiten

    Sie erreichen uns telefonisch zu den nachfolgend genannten Sprechzeiten. Eine persönliche Vorsprache ist nur bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

    Telefonsprechzeiten

    • montags 9 bis 11 Uhr
    • mittwochs 10 bis 12 Uhr
    • donnerstags 14 bis 16 Uhr

    Ihren Wohngeldantrag können Sie auch online stellen. Ansonsten können die Anträge gern per Post gesendet oder im Rathaus (Haupteingang) abgegeben werden.

    Antragstellung: Wohngeld

    Das Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden.

    • Für Bewohner:innen des Stadtgebietes Lüneburg ist die Wohngeldstelle der Hansestadt Lüneburg zuständig
    • Bewohner:innen von Landkreis-Gemeinden wenden sich an die Wohngeldstelle des Landkreises Lüneburg.

    Das Wohngeld kann erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

    Alle Wohngeld-Leistungen mit den benötigten Formularen und weiteren Informationen finden Sie im Serviceportal der Hansestadt Lüneburg.

    Flyer Wohngeld Plus
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    Flyer Wohngeld Plus
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    Wohnberechtigungsscheine

    für Personen mit geringem und mittlerem Einkommen

    Wer einen gültigen Wohnberechtigungsschein hat, kann eine berechtigt geförderte Wohnung oder eine Sozialwohnung beziehen. 

    Maßgeblich für den Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Liegt dieses unter einer bestimmten Grenze, dann besteht Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein. Die Einkommensgrenzen sind nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gestaffelt. 

    Auskunft zur Höhe der Einkommensgrenzen erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle. 

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann erteilt die zuständige Wohngeldstelle auf Antrag einen für ein Jahr geltenden allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Einkommensprognose.

    Antragstellung: Wohnberechtigungsschein

    Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, muss dies bei der zuständigen Behörde tun: 

    Bei einem Umzug ist Folgendes zu beachten:

    Wenn Sie innerhalb von Niedersachsen umziehen wollen, sollten Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ihres aktuellen (alten) Wohnortes stellen. 

    Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Lüneburg ziehen und bereits eine Wohnung in Aussicht oder zugesagt bekommen haben, können Sie den Wohnberechtigungsschein bei der Hansestadt Lüneburg oder dem Landkreis Lüneburg beantragen – je nachdem, ob Sie ins Stadtgebiet oder in eine Landkreisgemeinde ziehen. 

    Von einer vorsorglichen Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins wird abgeraten, da dieser nur ein Jahr gültig ist. Verzögert sich die Wohnungssuche über ein Jahr, muss der Wohnberechtigungsschein erneut kostenpflichtig beantragt werden.

    Präventionsstelle Wohnraumsicherung

    Jeder Mensch braucht ein Zuhause

    Wenn Menschen der Verlust ihrer Wohnung drohen sollte, berät und unterstützt die Präventionsstelle Wohnraumsicherung bei allen Schritten, um die Wohnung zu erhalten.

    Die Präventionsstelle richtet sich an Mieter:innen, die in Lüneburg wohnen. Falls sie Schwierigkeiten haben sollten, ihre Miete zu bezahlen, oder eine Räumungsklage erhalten haben, beraten wir und unterstützen dabei, Anträge für Sozialleistungen zu stellen. 

    Unser Ziel ist es, bestehende Mietverhältnisse langfristig zu sichern, damit Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit vermieden werden können.

    Die Beratung ist kostenfrei, freiwillig und vertraulich.  

    Kontakt 
    E-Mail: Wohnraumsicherung@stadt.lueneburg.de 

    Offene Sprechstunde

    Dienstag, 9 bis 12 Uhr – Adresse: Dahlenburger Landstraße 63

    Donnerstag, 13 bis 15 Uhr – Adresse: Volgershall 1 (Eingang von der Straße Vor dem Neuen Tore)

    Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    für in Deutschland lebende Ausländer:innen

    Zu den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören insbesondere folgende Personen, sofern sie sich im Bundesgebiet aufhalten:

    • Personen, die sich im Asylverfahren befinden,
    • Personen, mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen des Krieges in ihrem Heimatland soweit die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
    • Personen mit einer Duldung
    • sowie Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn die Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
    So erreichen Sie uns

    Persönliche Vorsprachen im Klosterhof:         

    Montag und Mittwoch: 8.30 bis 11.30 Uhr

    Donnerstag: 13 bis 16 Uhr

    E-Mail: Asylbewerberleistungen@stadt.lueneburg.de 

    Benötigte Unterlagen
    • Geeigneter Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
    • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
    • Einkommensbelege, z. B. Lohnabrechnung, etc.
    • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten etc.