Informationen und Verhaltensregeln für Friedhofsbesucher
Wir bitten alle Friedhofsbesucher, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Insbesondere gehört dazu:
- auf dem Friedhof nicht mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu fahren,
- den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten nicht zu verunreinigen oder zu beschädigen,
- Abraum und Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern und getrennt zu entsorgen,
- Hunde an der Leine zu führen,
- vorhandene Gießkannen und Harken an ihren Platz zurückbringen.
Beachten Sie bitte,
- dass Sie bei einem Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung ihre neue Anschrift mitteilen und bei Nutzungsrechtverlängerungen die Originalverleihungsurkunde vorlegen müssen.
- dass die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln sowie künstlicher Grabschmuck nicht gestattet sind.
- dass alle Grabmale und sonstige bauliche Anlagen genehmigungspflichtig sind.
- dass Sie für die Standsicherheit ihres Grabmals verantwortlich sind.
Besondere Bedarfe (z. B. Rollstuhlfahrer, Filmaufnahme für den privaten Gebrauch, etc.) sind der Friedhofsverwaltung mit Einreichen der Friedhofsanträge spätestens jedoch 24 Stunden vor der Trauerfeier mitzuteilen, damit diese gemeinsam besprochen und Lösungen angeboten werden können.
Für Fragen stehen Ihnen die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Hinweise zum Grabschmuck
Kunststoff und Sondermüll vermeiden
Echte Kerzen statt Kunststoff und LED
Die Friedhofsverwaltung weist die Besucherinnen und Besucher der Lüneburger Friedhöfe darauf hin, dass nur Grablichter mit echten Kerzen verwendet werden dürfen – keine Kunststoffkerzen mit LED-Beleuchtung. Kunststoffe und elektronische Dekorationselemente sind zudem auf den Grabstätten grundsätzlich untersagt.
Der Grund: LED-Elemente sind Sondermüll, deren Entsorgung problematisch und sehr teuer ist. Mit jeder Produktion von Kunststoff und elektrischen Elementen gehen zudem wertvolle Ressourcen verloren.
Grablichter aus Kunststoff mit abbrennenden Kerzen dürfen aber verwendet werden.
Im Folgenden finden Sie die Bestimmungen zum Umgang mit Kunststoff und elektronischem Grabschmuck (Sondermüll) auf dem Friedhof gemäß §34 Abs. 9 und 10 der Friedhofssatzung.
§34 Abs. 9
Kunststoffe und andere nicht kurzfristig und vollständig verrottende Werkstoffe dürfen in Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden- und gestecken, im Grabschmuck, bei Grabeinfassungen, bei Grababdeckungen und anderen baulichen Anlagen nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Gießkannen und Grabvasen. Kleinzubehör wie Blumentöpfe, Grablichter, Plastiktüten aus nicht verrottendem Material sind unmittelbar nach der Verwendung vom Friedhof zu entfernen. Sie können in den bereitstehenden Restmüllbehältern entsorgt werden.
§34 Abs. 10
Trauerschmuck und Grablichter dürfen zudem nicht verwendet werden, wenn diese Elektronik (z. B. LED-Licht, Solarzellen) enthalten. Die Friedhofsverwaltung entsorgt widerrechtlich verwendeten Grabschmuck. Grablichter aus Kunststoff mit Kerzen dürfen verwendet werden. Sie sind von den Nutzungsberechtigten zu entsorgen, wenn die Kerzen abgebrannt sind.
Verbotene Materialien
Bitte beachten Sie, dass folgende Materialien auf dem Friedhof nicht erlaubt sind:
LED-Beleuchtung: Aufgrund von Entsorgungsproblemen sind diese nicht gestattet.
Solarleuchten: Auch diese fallen unter das Verbot, da sie als Sondermüll betrachtet werden.
Materialien aus Kunststoff: Um die Umweltbelastung zu reduzieren, sind auch Sachen aus Kunststoff nicht zulässig.