Abfall
Was ist Abfall?
Unter Abfall versteht man Gegenstände und Stoffe, die für ihre Besitzer:innen keinen Nutzen mehr haben und die folglich entsorgt werden sollen oder müssen.
Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft werden entsprechenden Abfallarten zugeordnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind dies
- Haushaltsabfälle wie Restabfall,
- Bioabfall,
- Altpapier/Pappe
- und Sperrmüll.
Eine große Menge der Abfälle besteht auch aus verschiedenen Arten von Gewerbeabfällen und Bauabfällen.
Bewirtschaftung von Abfällen
Bei der Bewirtschaftung von Abfällen gilt es, natürliche Ressourcen zu schonen sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der Abfallwirtschaft zu gewährleisten.
Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankerte fünfstufige Abfallhierarchie (siehe Grafik) legt die Rangfolge der Maßnahmen zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen fest.
In der Abfallpyramide wird dargestellt, in welcher Rangfolge mit Abfällen umzugehen ist.
Grafik: Hansestadt Lüneburg
Abfallbeseitigung
in der Hansestadt Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg ist ein sogenannter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie hat die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu beseitigen. 2012 hat die Hansestadt die Aufgaben auf die Gesellschaft für Abfallwirtschaft (GfA) Lüneburg übertragen.
Die GfA stellt Behältnisse für Altpapier, Grünabfall und Restmüll zur Verfügung, die in regelmäßigen Abständen von ihr geleert werden.
Tonnen für Altpapier, Restmüll und Grünabfall
Foto: Hansestadt Lüneburg
Leichtverpackungen (Gelber Sack)
Für das Einsammeln der Leichtverpackungen (Gelber Sack) ist die Firma Nehlsen Cohrs GmbH verantwortlich.
Nehlsen Cohrs GmbH, Standort Soltau
Willinger Weg 3a
29614 Soltau
05191 9685-0
info.cohrs@nehlsen.com
Untere Abfallbehörde
Hansestadt Lüneburg ist Untere Abfallbehörde
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) als zuständiges Fachministerium ist die Oberste Abfallbehörde des Landes Niedersachsen.
Die Hansestadt Lüneburg ist Untere Abfallbehörde. Im Bereich Umwelt werden abfallrechtliche Entscheidungen bearbeitet. Zu den Aufgaben der Stadt gehört auch die Überwachung der Einhaltung der Regelungen nach dem Verpackungsgesetz. Der Bereich Umwelt nimmt Beschwerden über illegale Abfallbeseitigungen entgegen und geht diesen nach.
Eine umfassende Aufzählung, was in welche Mülltonne gehört oder anderweitig entsorgt werden muss, finden Sie im Abfall-ABC der GfA.
Wann wird welcher Müll in meiner Straße abgeholt? Diese Angaben finden Sie im Abfuhrkalender der GfA .
Hier können Sie das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg einsehen.
Wilder Müll
Was geschieht, wenn Abfälle unbekannt und widerrechtlich entsorgt wurden?
Der Bereich Umwelt bearbeitet Meldungen über wilde Ablagerungen von Abfällen.
Die Meldungen erreichen den Bereich Umwelt entweder
- per Telefon über 04131 309-3741,
- per E-Mail an umwelt@stadt.lueneburg.de
- oder über das Sag's uns einfach-Portal der Hansestadt Lüneburg.
Je nach Flächeneigentümer, Abfallart und Gefahrenpotenzial werden die Meldungen bearbeitet.
Zunächst wird versucht, den Verursacher oder die Verursacherin zu ermitteln. Wenn dies gelingt, aber die Abfälle nach einem Hinweis durch den Bereich Umwelt nicht wieder ordnungsgemäß eingesammelt werden, leitet die Stadt ein Bußgeldverfahren ein. Ist kein Verursacher auszumachen, wird eine Abholung über die Stadtreinigung oder die GfA in die Wege geleitet.
Unerlaubt abgestellter Restmüll.
Foto: Hansestadt Lüneburg