Boden
ist die wertvolle Haut unserer Erde
Böden sind eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie liefern Nahrungsmittel und Rohstoffe, speichern und filtern Wasser und können Schadstoffe abbauen. Zudem bieten Böden Flächen zur Besiedelung, für Verkehr und Freizeit. Fruchtbare Böden sind das Ergebnis langer physikalischer, chemischer und biologischer Prozesse. Eingetretene Schäden sind kurzfristig kaum behebbar.
(Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.)
Altstandorte und Altablagerungen
Hansestadt Lüneburg ist Untere Bodenschutzbehörde
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) als zuständiges Fachministerium ist die Oberste Bodenschutzbehörde des Landes Niedersachsen. Dort wird der rechtliche Ordnungsrahmen durch Herausgabe von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlassen geschaffen. Unterstützt wird das Ministerium durch die Fachbehörde Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Die Hansestadt Lüneburg ist die Untere Bodenschutzbehörde für das Stadtgebiet. Damit gehört es zu ihren zentralen Aufgaben, Altstandorte, Altablagerungen und Altstandortverdachtsflächen zu erfassen und zu bewerten.
- Altstandorte sind Flächen, auf denen ehemals Anlagen betrieben wurden, wobei mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
- Bei Altablagerungen handelt es sich um Flächen, auf denen früher Abfall deponiert wurde.
Wenn von Altstandorten oder Altablagerungen Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen ausgehen, spricht man von Altlasten. Die Abwehr von Gefahren kann beispielsweise durch Sanierung oder durch Sicherung (Kapselung) erfolgen. Üblicherweise ordnet die Untere Bodenschutzbehörde an, wie im konkreten Fall vorzugehen ist.
Im Lüneburger Stadtgebiet befinden sich 1.300 Altstandortverdachtsflächen und 27 Altablagerungen. Die Bodenschutzbehörde führt darüber ein so genanntes Altlastenverzeichnis. Auf Antrag ist durch die Bodenschutzbehörde eine Auskunft über den diesbezüglichen Zustand des Grundstückes zu geben. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.
Mit Altlasten belasteter Boden.
Foto: Hansestadt Lüneburg
Nutzen Sie bitte unseren Vordruck Altlastenanfrage oder schicken Sie Ihre Altlastenanfrage in schriftlicher Form mit folgenden Angaben:
- Adresse sowie Gemarkung, Flur und Flurstücknummer des angefragten Grundstückes
- Ihre Anschrift
- gegebenenfalls abweichende Rechnungsanschrift und
- gegebenenfalls eine Vollmacht des Grundstückeigentümers
an Hansestadt Lüneburg, Postfach 2540, 21315 Lüneburg oder an Umwelt@stadt.lueneburg.de.
Informationen zu diesem Punkt finden Sie hier.
Hansestadt Lüneburg
Bereich Umwelt
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SUSTIL
Forschungsprojekt zur nachhaltigen Bodennutzung
SUSTIL steht für „Szenarien zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele in Stadt und Landkreis Lüneburg". Gemeint sind Schlussfolgerungen aus den UN-Nachhaltigkeitszielen für die Steuerung der Landnutzung.
In den vergangenen Jahren entstanden in der Region Lüneburg vermehrt Konflikte, wie Land bestmöglich genutzt werden sollte: landwirtschaftlich, gewerblich, als Wohnraum, für den Tourismus oder Naturschutz? Wie könnten sich Städte und Landkreise über ihre Flächennutzung in Zukunft einigen, auch im Hinblick auf eine nachhaltige Landnutzung? Neue Lösungsansätze erarbeitet hier das Forschungsprojekt SUSTIL.
Ansprechpartner für das Projekt ist der Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz der Hansestadt Lüneburg.
Foto: Pexels/Jan Kroon
Hansestadt Lüneburg
Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit
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