Abwasserbeseitigung
in der Hansestadt Lüneburg
Zur Abwasserbeseitigung zählt der gesamte Weg des Abwassers vom Ort des Anfalls bis zur Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf. Darunter fällt
- das Sammeln und Fortleiten von häuslichen und gewerblichen Abwässern sowie von Niederschlagswasser über die Kanalisation,
- das Behandeln dieser Abwässer – primär in der Kläranlage –
- sowie die anschließende Einleitung der gereinigten Abwässer in ein Gewässer oder Versickerungsanlagen.
In Lüneburg ist für das Sammeln des Abwassers im öffentlichen Raum sowie die Reinigung und Beseitigung der Abwässer die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) zuständig. Auf ihrer Internetseite informiert die AGL zu diesem Thema.
Ein Kanaldeckel in der Hansestadt Lüneburg.
Foto: Hansestadt Lüneburg
Grundstücksentwässerung
Regenwasser und Schmutzwasser
Unter Grundstücksentwässerung wird die Entsorgung des gesamten Abwassers von Privatgrundstücken bis zur Übergabe an die öffentliche Kanalisation verstanden.
Auf den Grundstücken anfallendes Regenwasser ist dabei getrennt von den übrigen Abwässern zu sammeln und nach Möglichkeiten schadlos auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Ist dies nicht möglich, muss es in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden. Anfallendes Schmutzwasser ist in den öffentlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten. Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist ein Entwässerungsantrag bei der Hansestadt Lüneburg zu stellen.
Weitere Themen rund ums Abwasser
In Lüneburg wird das Abwasser in der Kläranlage der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH in der Bockelmannstraße gereinigt und wieder in die Ilmenau geleitet.
Beim Waschen von Kraftfahrzeugen fällt belastetes Abwasser an, das speziell gereinigt werden muss. Daher ist das Waschen von Kraftfahrzeugen nur in genehmigten Waschanlagen und nicht auf Privatgrundstücken oder öffentlichen Straßen gestattet.
In Wohnwagen, Reisebussen und Booten befinden sich häufig Chemietoiletten, deren Inhaltsstoffe schädlich für die Umwelt sind und nicht einfach in der Landschaft entleert werden dürfen. Auch Chemietoiletten, die „voll biologisch abbaubar“ sind, dürfen nicht in der Natur entleert werden.
Die Chemietoiletten werden über die Toilette entsorgt oder können bei der Kläranlage der AGL in der Bockelmannstraße oder dem Wohnmobilstellplatz an den Sülzwiesen ordnungsgemäß geleert werden.
Bei der Reinigung von Fassaden kann belastetes Abwasser anfallen, das aufgefangen werden muss und einer besonderen Abwasserreinigung/- vorbehandlung bedarf. Die öffentlichen Abwasseranlagen könnten ansonsten geschädigt werden. Daher ist die Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung in die Kanalisation grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Poolwasser aus Swimming-Pools ist häufig mit Chemikalien versehen und beinhaltet fast immer Cremes und Hautpartikel. Daher ist Poolwasser wie Abwasser zu behandeln und in den öffentlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten.
Wenn das Poolwasser unbehandelt ist, kann es im Garten versickert und zum Gießen genutzt werden.