Aktualisierter Lüneburger Lärmaktionsplan zum Straßenverkehr liegt vor
HANSESTADT LÜNEBURG. – Lüneburg soll leiser werden, insbesondere mit Blick auf den Verkehrslärm. Welche Straßen und Gebiete sind im Stadtgebiet besonders betroffen? Und was kann die Hansestadt tun, um den Lärm dort zu mindern? Das sind die wesentlichen Inhalte der kommunalen Lärmaktionsplanung. Jetzt liegt der aktualisierte Lärmaktionsplan vor.
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung im Oktober hat der Rat den vorliegenden Plan in seiner jüngsten Sitzung verabschiedet. Der beschlossene Lärmaktionsplan wurde anschließend an das niedersächsische Umweltministerium übersandt.
Für den neuen Lärmaktionsplan haben Gutachter vorhandene Lärmkarten erweitert und aktualisiert sowie Empfehlungen zur Lärmminderung fortgeführt. Die Belastungen im Stadtgebiet wurden auf der Grundlage von Verkehrszählungen rechnerisch ermittelt und die Lärmbelastung in Lärmkarten übersetzt. Anschließend haben die Experten Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten Jahre entwickelt und priorisiert.
Die Maßnahmen betreffen etwa den baulichen Lärmschutz, die Verlagerung von Verkehren, die Sanierung von Straßen oder eine Reduktion des Tempos. Auf Grundlage dieser Hinweise und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung wird die Verwaltung jetzt sukzessive prüfen, wo sich welche Maßnahmen umsetzen lassen.
Regelungen für „Ruhige Gebiete“
Der Lärmaktionsplan beinhaltet auch Regelungen über die so genannten „Ruhigen Gebiete“ in Lüneburg. Die dafür identifizierten Bereiche liegen in Böhmsholz, im Kurpark, am Kreidebergsee und in der Steinhöhe. Diese Gebiete sind vor einer Zunahme des Lärms besonders zu schützen.
Eine unmittelbare Rechtswirkung hat der Lärmaktionsplan nicht, die in ihm enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung können nicht eingefordert werden. Allerdings sind die Aussagen des Lärmaktionsplanes für die öffentliche Verwaltung insofern verbindlich als dass sie bei künftigen Planungen und Entscheidungen der planenden Fachämter zu berücksichtigen sind und in die Abwägungsentscheidung mit einfließen müssen.
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