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    Pressemitteilung vom 16.01.2025

    Bundestagswahl: Briefwahlbüro im Lüneburger Rathaus ab 20. Januar geöffnet – Briefwahl voraussichtlich ab 7. Februar möglich

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Am Sonntag, den 23. Februar, wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. Allein in Lüneburg sind rund 58.000 Personen wahlberechtigt. Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl laufen auf allen Ebenen. 

    Aufgrund der vorgezogenen Wahl bestehen geänderte Fristen. Die Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar beginnen. Auch eine Wahl im Briefwahlbüro ist erst ab diesem Tag möglich. Grund dafür ist der späte Druck und Versand der Stimmzettel an die Gemeinden. 

    Unabhängig davon können Briefwahlunterlagen vorher beantragt werden. Dafür ist das Briefwahlbüro der Hansestadt Lüneburg ab Montag, den 20. Januar, geöffnet. 

    Ein Überblick:

    Wahlbenachrichtigung

    Die Wahlbenachrichtigungen der Stadt befinden sich in der Produktion. Sie sollten bis Ende Januar in den Briefkästen der Wahlberechtigten ankommen.

    Briefwahl beantragen

    Bewährter Service der Stadt: Auf den Wahlbenachrichtigungen findet sich ein QR-Code, der direkt zum Online-Wahlscheinantrag auf der städtischen Homepage führt.

    Die Seite kann ab dem 21. Januar natürlich auch direkt aufgerufen werden.

    Für den Online-Wahlscheinantrag werden zwingend Angaben aus der Wahlbenachrichtigung benötigt (Nr. im Wählerverzeichnis/Wahlbezirksnummer). Bei Nutzung des personalisierten QR-Codes sind diese Daten bereits hinterlegt.

    Ein Antrag auf Briefwahl kann auch postalisch gestellt werden (nähere Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung) oder persönlich im Briefwahlbüro. Nach Möglichkeit sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung (mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite) sowie einen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Das erleichtert die Antragsbearbeitung und vermeidet ggf. die Wartezeit im Briefwahlbüro.

    Bitte beachten Sie, dass die Briefwahl natürlich erst nach Erhalt aller Unterlagen, insbesondere der Stimmzettel, möglich ist. Eine Herausgabe im Briefwahlbüro bzw. postalische Versendung wird voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen.

    Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf unserer Themenseite zur Bundestagswahl zu finden. 

    Briefwahlbüro

    Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.

    Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr; freitags durchgehend von 10 bis 15 Uhr.

    Telefonischer Kontakt zum Briefwahlbüro für Rückfragen: (04131) 309-3200.

    Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

    Wer bis zum 31. Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Briefwahlbüro melden und nachhaken. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, aber die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann spätestens bis zum 7. Februar schriftlich Einspruch einlegen und einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

    Weitere Auskünfte zur Briefwahl und zum Wählerverzeichnis erteilt das Briefwahlbüro.

    Info

    Das Lüneburger Briefwahlbüro ist ab dem 20. Januar geöffnet.
    Foto: Hansestadt Lüneburg