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    Pressemitteilung vom 04.11.2024

    Einwohnerinnen und Einwohner können der Datenweitergabe widersprechen

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Die Hansestadt Lüneburg weist darauf hin, dass Einwohnende jederzeit der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister widersprechen können. 

    Widerspruch ist möglich gegen die Weitergabe der Daten an

    • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, 
    • Parteien, 
    • Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen,
    • parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften, 
    • Presse und Rundfunk, 
    • an Adressbuchverlage 
    • sowie an das Personalmanagement der Bundeswehr. 

    Gültig bleibt der Widerspruch dann bis auf Widerruf beziehungsweise bis zu einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde. 

    Wer sich im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg anmeldet, bekommt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt. Dieses ist auch als Aushang am Bekanntmachungsbrett vor Ort veröffentlicht.

    Widerspruch per Post und online möglich

    Der Widerspruch kann jederzeit – formlos oder per Vordruck – schriftlich beim Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, Postfach 2540 in 21315 Lüneburg erfolgen. Zudem ist der Widerspruch direkt online möglich.

    Den Vordruck und die Möglichkeit, der Datenweitergabe online zu widersprechen, gibt es im Serviceportal der Hansestadt Lüneburg.