Erklärung zur Beherbergungssteuer in Lüneburg ab sofort online möglich
HANSESTADT LÜNEBURG. – Ob Hotel, Privatvermietung oder Jugendherberge: Wer in Lüneburg Übernachtungsmöglichkeiten gegen Bezahlung anbietet, ist verpflichtet, Beherbergungssteuer an die Hansestadt Lüneburg abzuführen. Nächster Stichtag für die Quartalsmeldung ist der 15. Januar. Die Meldung ist erstmals auch online möglich unter: https://service.hansestadt-lueneburg.de/beherbergungssteuer
Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch wirbt: „Unsere Online-Angebote sind ein weiterer Schritt zur digitalen Verwaltung. Sie sind in aller Regel als zusätzliche Angebote zu verstehen. Ziel ist, den Verarbeitungsaufwand bei den Betrieben und bei der Verwaltung zu reduzieren.“
Nutzen können den Online-Dienst zur Beherbergungssteuer alle, die sich online ausweisen. Hier gibt es verschiedene Wege. Alexander Schulz vom Team für die Online-Dienste der Hansestadt Lüneburg erläutert: „Es gibt zum einen die Möglichkeit sich mit der eID des Personalausweises anzumelden. Zum anderen kann man sich mit dem ELSTER-Zertifikat authentifizieren – damit bieten wir Unternehmen eine praktische Alternative, um den Online-Dienst zu nutzen, Stichwort MUK, Mein Unternehmenskonto.“ Es ist der erste Online-Dienst der Hansestadt, der mit ELSTER verknüpft ist.
Die Erklärungen zur Beherbergungssteuer werden meist vierteljährlich abgegeben. So kommen in Lüneburg über das Jahr rund 800 Erklärungen von ca. 180 Steuerpflichtigen zusammen. Der Fachbereich Finanzen hat im Dezember Info-Briefe dazu an die Steuerpflichtigen verschickt.
Darin hat die Verwaltung auch über den jüngsten Ratsbeschluss zur Steuer informiert. So sind mit Beginn 2024 neben privaten Übernachtungen auch solche aus beruflichen Gründen beherbergungssteuerpflichtig. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Anpassung notwendig gemacht.
Dieser QR-Code führt direkt zum Online-Dienst für die Beherbergungssteuer und kann gern von Interessierten weiterverteilt oder ausgehängt werden.
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Das Serviceportal bietet eine Reihe von Online-Diensten. Nutzer:innen können dort schnell und unkompliziert zu jeder Tages- und Nachtzeit zum Beispiel einen Bewohnerparkausweis beantragen ebenso wie Urkunden beim Standesamt oder auch Wohngeld.
Es kommen stetig weitere Online-Dienste hinzu.
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