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    Pressemitteilung vom 29.11.2024

    Neue Regeln für den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken gelten seit Jahresbeginn 2025

    Aktualisiert am 10.01.2025

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Mehr Schutz für Bäume, heimische Hecken und Sträucher – und zugleich mehr Möglichkeiten für einen flexiblen Ausgleich, wenn ein Baum gefällt werden muss: Das sind Kernpunkte der neuen Gehölzschutzsatzung, die der Rat der Hansestadt Lüneburg jetzt beschlossen hat. Die Gehölzschutzsatzung ersetzt seit Anfang 2025 die bis dahin geltende Baumschutzsatzung von 2015 und erweitert diese um mehrere Punkte. 

    „Lüneburgs Grün zu erhalten und zu schützen, ist eine Aufgabe, die mit Blick auf den Klimawandel und einen wachsenden Flächenverbrauch gerade in Städten immer wichtiger wird“, betont Constanze Keuter, Bereichsleiterin Grünplanung und Forsten bei der Hansestadt. 

    Denn Bäume, Hecken und Sträucher sind die Lebensgrundlage für Mensch und Tier. Sie produzieren Sauerstoff, binden Kohlenstoff aus der Atmosphäre, reinigen die Luft, sie sorgen für Schatten und Abkühlung und sind wichtige Lebensräume für viele Tiere.

    Eine Arbeitsgruppe aus Umweltverbänden, Politik, Verwaltung und Baumexperten der AGL hatten deshalb in einem langen Prozess die alte Satzung überarbeitet und einen neuen Entwurf vorgelegt, der jetzt von der Politik verabschiedet wurde.

    Die wichtigsten Änderungen in Kürze

    Stammumfang: Ab sofort sind Bäume bereits ab einem Umfang von 70 cm geschützt. Zuvor waren es 90 Zentimeter.

    Obstbäume und Nadelgehölze stehen ab sofort ebenfalls unter Schutz, wenn sie einen Stammumfang von mindestens 70 Zentimeter haben.

    Heimische Hecken wie Rotbuchen oder Hainbuchenhecken genießen jetzt einen Schutzstatus, wenn sie mindestens 1,2 Meter hoch und vier Meter lang sind. Auch Baumgruppen sind geschützt, wenn sie ortsbildprägend sind und einer der Bäume mindestens 50 Zentimeter Stammumfang hat.

    Der Gehölzschutz auf Baustellen wurde explizit in die Satzung mitaufgenommen, um die bestehenden Regelungen bekannter zu machen.

    Für Gartenbesitzer:innen gibt es nun mehr Möglichkeiten für Ersatzmaßnahmen. Anstelle einer Nachpflanzung kann beispielsweise ein Dach begrünt werden.

    „Auch gibt es je nach Wert des Baumes ein Punktesystem, um mit Augenmaß zu kompensieren“, so Keuter.

    Höhere Bußgelder bei Verstößen gegen die Satzung

    Wer geschützte Bäume, Sträucher oder Hecken entnimmt, ohne dies entsprechend bei der Hansestadt zu beantragen und entsprechenden Ersatz zu leisten, muss künftig mit höheren Bußgeldern rechnen. Die Ordnungswidrigkeit kann künftig mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro, in besonders schweren Fällen mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bisher lag die Obergrenze bei 5.000 Euro. 

    Die neue Gehölzschutzsatzung wurde im Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. 

    Die Gehölzschutzsatzung steht hier als PDF-Download bereit.

    Hier gelangen Sie zum Antrag auf Ausnahmegenehmigungen im Serviceportal der Hansestadt Lüneburg.

    Info

    Bäume sind nun bereits ab einem Stammumfang von 70 Zentimetern durch die Gehölzschutzsatzung geschützt. 
    Foto: Hansestadt Lüneburg

    Info

    Auch Obstbäume wie diesen Kirschbaum schützt die Satzung unter bestimmten Voraussetzungen. 
    Foto: Hansestadt Lüneburg