Stadt plant vorzeitige Erhebung von Ausgleichsbeträgen für Sanierungsgebiet Kaltenmoor
HANSESTADT LÜNEBURG. – Wer Eigentum in einem Sanierungsgebiet besitzt, muss sich anteilig an der Finanzierung der dortigen Sanierung beteiligen – das schreibt das Baugesetzbuch so vor. Diese sogenannten Ausgleichsbeträge ergeben sich aus der Steigerung des Bodenrichtwertes durch die Sanierungsmaßnahmen.
Im Sanierungsgebiet Kaltenmoor müssen bis Ende 2027 alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sein. Die Hansestadt Lüneburg plant daher, die Ausgleichsbeträge von Eigentümer:innen vorzeitig zu erheben, damit diese Mittel noch in weitere Investitionen in das Sanierungsgebiet Kaltenmoor fließen können und damit zur Aufwertung des Stadtteils beitragen.
Dazu informierte die Verwaltung jetzt im Bauausschuss. Eine Empfehlung wollten die Ausschussmitglieder noch nicht abgeben. Das Thema soll erneut in einer der nächsten Bauausschusssitzungen beraten und anschließend im Rat beschlossen werden.
Ziel der Verwaltung ist es, wenn es ein positives Votum aus der Politik gibt, freiwillige Ablösevereinbarungen mit den Eigentümer:innen zu vereinbaren.
Bei vorzeitiger Erhebung: Geld kann wieder in den Stadtteil investiert werden
Seit 1999 läuft die Stadtsanierung im Gebiet Kaltenmoor, die mit Mitteln von Bund, Land und Stadt finanziert wird. Der Ausgleichsbetrag, den Eigentümer:innen als Beitrag leisten müssen, wird jeweils individuell berechnet. Er ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung nicht durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die Sanierung ergibt (Endwert).
Die beiden Werte hat der Gutachterausschuss kürzlich für jedes Flurstück im Sanierungsgebiet Kaltenmoor ermittelt. „Die reguläre Steigerung des Bodenrichtwertes wird hierbei herausgerechnet“, erklärt Vivien Hoffmann, Teamleiterin für Stadtsanierung bei der Hansestadt.
Sie erläutert zum weiteren Vorgehen: „Wir haben die Möglichkeit, die Ausgleichsbeträge während der Sanierung oder nach Abschluss der Sanierung einzufordern“.
Die vorzeitige Ablösung hat aus Sicht der Stadtverwaltung einen entscheidenden Vorteil: „Wir bekommen das Geld und können es in den Stadtteil reinvestieren.“ Nach Abschluss der Maßnahme fließe das Geld dagegen zurück an Bund und Land, so dass die Stadt sowie die Bewohnenden nicht davon profitierten.
Planungssicherheit für Eigentümer:innen
Auch für Eigentümer:innen habe die vorzeitige Ausgleichszahlung Vorteile, so Hoffmann. So biete diese eine frühzeitig Planungssicherheit über die Höhe der Ausgleichszahlung und es können Ratenzahlungen unkompliziert vereinbart werden. Bei einer Erhebung mittels Bescheid nach Ende der Sanierung könnte der Ausgleichsbetrag weiter steigen, eine Ratenzahlung kann nur auf Antrag und Genehmigung erfolgen.
„Erheben müssen wir die Ablösebeträge so oder so“, macht Hoffmann deutlich.
Wenn der Rat dem vorgeschlagenen Verfahren zustimmt, wird die Verwaltung zeitnah entsprechende Verhandlungen mit Eigentümer:innen beginnen. „Wir werden zunächst auf größere Wohnungsunternehmen zugehen und anschließend private Eigentümer:innen sowie Eigentümergemeinschaften anschreiben“, so Hoffmann.
Alle betroffenen Eigentümer:innen werden in den kommenden Monaten schriftlich über die Details der Ablösevereinbarungen informiert.

Die Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner Straße (Foto von Juli 2024) ist eine von vielen Maßnahmen, die im Sanierungsgebiet Kaltenmoor in großen Teilen aus städtebaulichen Fördermitteln finanziert werden konnten.
Archiv-Foto: Hansestadt Lüneburg
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