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    Pressemitteilung vom 24.05.2024

    Windenergie in Lüneburg: Fragen und Antworten

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Im Februar 2024 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, eine Waldfläche südlich von Deutsch Evern für die Nutzung von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Fläche befindet sich zu zwei Dritteln im Besitz der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der Hansestadt Lüneburg. Hinzu kommen Flächen von Privateigentümern. 

    Aktuell steht die Entscheidung auf Kreisebene noch aus, ob die Fläche bei Deutsch Evern Windvorrangfläche wird. 

    Die Stadtverwaltung gibt hier Antworten auf häufige Fragen zum Thema. 

    Warum Windkraft im Wald?

    Stadt und Landkreis wollen die Energiewende und gehen hier Hand in Hand. Wir haben uns zur Klimaneutralität verpflichtet. Ohne Windenergieanlagen auch im Wald sind die Klimaziele nicht zu erreichen – das gilt bundesweit und auch für die Region Lüneburg. 

    Das Land Niedersachen hat den Landkreis Lüneburg verpflichtet, auf vier Prozent seiner Gesamtfläche bis zum Jahr 2032 Windenergie zu realisieren. Diese Vorgabe ist ohne Windenergie im Wald nicht ansatzweise zu erfüllen bzw. nur auf Kosten erheblich höherer Belastungen der Ortslagen. Flächen mit ausreichend Abstand zu Wohnbebauungen zu finden, ist insbesondere in so dicht besiedelten Regionen wie Lüneburg eine Herausforderung.

    Sollte auf der Fläche bei Deutsch Evern ein Windpark entstehen, würden für diesen maximal 5 Prozent der insgesamt 196 Hektar Forst benötigt. Dieser Wald wird an anderer Stelle wieder ausgeglichen – bei der Kompensation wird mehr Fläche aufgeforstet als gerodet wurde.

    Wo könnten Windkraftanlagen in Stadt und Landkreis Lüneburg entstehen?

    In seinem neuen regionalen Raumordnungsprogramm (RROP 2025) wird der Landkreis Lüneburg Vorrangflächen für Windkraft ausweisen, einige dieser Flächen liegen in Forsten, darunter auch die Fläche bei Deutsch Evern. Ob und in welchem Zeitfenster diese Fläche Vorrangfläche wird, entscheidet der Landkreis. Diese Entscheidung steht noch aus. 

    Bei allen Flächen, die in den aktuellen Entwürfen genannt werden, hat der Landkreis zuvor eine raumordnungsplanerische Abwägung getroffen. Das heißt: Diese Flächen sind nach Einschätzung des Landkreises mit Blick auf den Schutz von Mensch und Natur für Windkraftanlagen grundsätzlich erstmal geeignet.

    Warum plant die Stadt Lüneburg Windkraft nicht im Stadtgebiet?

    Windkraftanlagen im Stadtgebiet sind nach wie vor nicht ausgeschlossen. Naturgemäß ist die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen im urbanen Raum geringer, dennoch: für die Neuaufstellung des Raumordnungsprogramms 2025 hat die Hansestadt dem Landkreis einige Flächen auf dem Stadtgebiet zur Prüfung auf deren Eignung vorgeschlagen. Es handelte sich hierbei um Flächen im Bereich Böhmsholz und Steinhöhe (östlich Elbe-Seiten-Kanal) unter Einbeziehung von Waldflächen. Der Landkreis hat diese Flächen bei seinen weiteren Planungen nach Prüfung nicht berücksichtigt.

    Es gibt aktuell noch zwei Flächen im RROP-Entwurf, die auf städtischem Gebiet liegen. Zum einen das Vorranggebiet Schwarze Heide südlich von Rettmer mit geringem Eigentumsanteil der Hansestadt und Teile des Vorranggebiets zwischen Häcklingen und Melbeck innerhalb der Stadtgrenzen. Hier ist Windkraft künftig also denkbar.

    Was ist aus der Vorrangfläche bei Bilmer Berg geworden? Warum plant die Stadt hier nicht weiter?

    Im aktuellen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 ist bei Bilmer Berg eine Fläche für Windenergieanlagen dargestellt. In der Vergangenheit gab es kein Interesse von Projektierern an dieser Fläche. Zugelassen wären dort nur kleinere Windenergieanlagen. Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik dürften hier nicht entstehen. Damit ist die Fläche als Windenergieanlagen-Standort faktisch obsolet.

    Gleichzeitig wird die Fläche gegenwärtig durch die Plangebiete Bilmer Berg II und III sowie die A 39 überplant. Entstehen sollen dort Gewerbeflächen und ein Sportpark. Darüber hinaus besteht wegen der geplanten A 39 auf großen Teilen der Fläche ein Planungsverbot.

    Wie sicher ist es, dass ein Windpark in Deutsch Evern entsteht?

    Zum einen ist noch unklar, ob die Fläche überhaupt Vorranggebiet für Windkraft wird (s. o.). Sollte die Fläche nicht Vorranggebiet werden, könnte die Gemeinde selbst die Planungen übernehmen.  

    Ob Vorranggebiet oder nicht: Die Errichtung eines Windparks hängt zuletzt maßgeblich davon ab, ob die Fläche sich als geeignet erweist. Diese Eignung muss vorab durch naturschutzfachliche Gutachten geklärt werden. Diese Gutachten werden nun – beauftragt vom Bauernverband - zeitnah erstellt. Mit dieser frühzeitigen Beauftragung sollen Gutachterkapazitäten gesichert werden, bevor diese nicht mehr oder nur verzögert verfügbar sind.  

    Wer würde den Windpark in Deutsch Evern umsetzen?

    Der Bauernverband Nordostniedersachsen (BVNON)  als möglicher Projektierer hat Interesse an der Fläche angemeldet und ist dazu auf Privateigentümer:innen, Gemeinde und Hansestadt zugekommen. Die Hansestadt Lüneburg steht seit diesen ersten Interessensbekundungen in einem konstruktiven und engen Austausch mit der Gemeinde Deutsch Evern und der Samtgemeinde Ilmenau. 

    Etwa zwei Drittel der potenziellen Windvorrangfläche sind im Eigentum der von der Hansestadt treuhänderisch verwalteten Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist sowie der Stadt Lüneburg selbst.

    Bei einer Umsetzung des Windparks würde davon finanziell auch die Gemeinde Deutsch Evern profitieren. Die Gemeinde erhält die Akzeptanzabgabe und Gewerbesteuer und damit zusätzlichen Spielraum für ihre kommunalen Aufgaben. Darüber hinaus werden im weiteren Verlauf Modelle zur Bürger:innenbeteiligung entwickelt, wie dies auch Vorgabe des Niedersächsischen Gesetzes über die finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen ist.