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    Pressemitteilung vom 26.04.2024

    Wohnraum statt Ferienwohnungen oder Leerstand – Hansestadt will Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung verlängern

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Wer in Lüneburg Wohnraum umnutzen möchte, braucht dafür eine Genehmigung der Stadt. Diese Regelung gilt seit Juli 2019. Damals verabschiedete der Rat eine Satzung über das sogenannte Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung, ein längerer Leerstand oder eine überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnungen untersagt werden. Ein Instrument, mit dem die Stadt dem Mangel an Wohnraum in der Stadt entgegenwirken möchte. 

    Beschlossen wurde die Satzung vorerst für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Verwaltung plant hier eine Verlängerung: „Unser Ziel ist es, die ein oder andere Formulierung in der Satzung zu präzisieren oder zu ergänzen, um die Anwendung einfacher und transparenter zu gestalten“, sagt Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch. 

    Aus der Politik gibt es einen entsprechenden Antrag von SPD und der Gruppe Die Partei/Die Linke. Dieser wurde im nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss bereits positiv vorberaten. Ziel der Verwaltung ist es, dem Rat in der Sitzung am 20. Juni 2024 einen Beschlussvorschlag für eine überarbeitete Satzung vorzulegen.

    Mehr Informationen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sowie den vollständigen Satzungstext finden Interessierte hier. 

    Satzung hat Wohnungseigentümer:innen sensibilisiert

    Wie wirksam das Instrument Zweckentfremdungssatzung ist, lässt sich allerdings nur schwer mit Zahlen belegen. „Der größte Erfolg der Satzung dürfte in ihrer abschreckenden Wirkung liegen“, sagt Lüneburgs Stadtbaurätin Heike Gundermann. Dadurch, dass es in Lüneburg nicht mehr erlaubt ist, eine Wohnung ohne weiteres als Ferienwohnung oder Gewerbe umzunutzen, ließen viele von ihrem ursprünglichen Vorhaben ab. „Pro Jahr melden sich in der Stadtplanung rund 60 Interessierte und erkundigen sich nach den entsprechenden Voraussetzungen für eine Zweckentfremdung“, sagt Gundermann. Die Mehrzahl habe anschließend den Wohnraum beibehalten. „Jede Wohnung, die dem angespannten Wohnungsmarkt nicht entzogen wird, ist ein Erfolg“, betont Gundermann.

    Darüber hinaus wurden der Bauverwaltung seit Einführung der Satzung viele Ferienwohnungen und Leerstände gemeldet. Bei einem Großteil davon lag keine Zweckentfremdung im Sinne der Satzung vor. Die meisten leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnungen sind inzwischen wieder „normal“ vermietet worden.

    Info

    Foto: Hansestadt Lüneburg