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    Pressemitteilung vom 25.06.2024

    Wohnraum statt Ferienwohnungen oder Leerstand – Rat verabschiedet erneut Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung

    HANSESTADT LÜNEBURG. - Wer in Lüneburg Wohnraum anders nutzen möchte, braucht dafür eine Genehmigung der Stadt. Diese Regelung gilt auch weiterhin. Der Rat der Stadt verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung erneut eine – leicht überarbeitete – Satzung über das sogenannte Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum.

     Untersagt werden kann damit unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung, ein längerer Leerstand oder eine überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnungen. Ein Instrument, mit dem die Stadt dem Mangel an Wohnraum in der Stadt entgegenwirken möchte. Beschlossen wurde die Satzung erstmals 2019 - vorerst für einen Zeitraum von fünf Jahren. Verwaltung und Politik sprachen sich vor dem Auslaufen der Satzung für eine Verlängerung aus. Daraufhin hat die Verwaltung die Satzung an einigen Stellen präzisiert, um die Handhabung in der Praxis zu verbessern. Die überarbeitete Satzung wurde im Bauausschuss vorberaten und jetzt mehrheitlich vom Rat beschlossen.

    Der größte Erfolg der Satzung liege in seiner vorbeugenden Wirkung, sagt Lüneburgs Stadtbaurätin Heike Gundermann. Dadurch, dass es in Lüneburg nicht mehr erlaubt ist, eine Wohnung ohne weiteres als Ferienwohnung oder Gewerbe zu nutzen, ließen viele von ihrem ursprünglichen Vorhaben ab. „In der Stadtplanung erkundigen sich Interessierte regelmäßig nach den Voraussetzungen für eine Zweckentfremdung“, sagt Gundermann. Die Mehrzahl behalte anschließend den Wohnraum bei. „Jede Wohnung, die dem angespannten Wohnungsmarkt nicht entzogen wird, ist ein Erfolg“, betont Gundermann.