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    So funktioniert die Antragstellung

    In neun Schritten zur Förderung

    Lüneburgs Innenstadt soll zukunftsfähig und vielfältig gestaltet werden. Für dieses Ziel steht im Rahmen des Fördermittelprogrammes „Resiliente Innenstädte“ ein Budget von insgesamt 6,6 Millionen Euro zur Verfügung, von dem 3,95 Millionen Euro gefördert werden. Neben der Hansestadt Lüneburg können auch beispielsweise Vereine oder Quartierszusammenschlüsse Projektvorhaben fördern lassen.

    Welche Schritte auf dem Weg von der Projektidee zur Umsetzung erforderlich sind, wird auf dieser Seite dargestellt.

    Info

    Schritt für Schritt

    Die neun Schritte im Detail

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    1. Projektidee und Projektträger:in

    Am Anfang eines jeden Projekts steht eine Idee. Von Erlebnissen aus dem Urlaub inspiriert, in Gesprächen mit Freunden entstanden oder selbst entwickelt – mit einer möglichst konkreten Idee ist der Grundstein gelegt.

    Zunächst ist erstmal wichtig, wer Projektträger:in wird: Ein Projekt zur Förderung einreichen können neben der Hansestadt Lüneburg auch

    • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum,
    • Zusammenschlüsse im Sinne des Nds. Quartiersgesetzes (NQG) und
    • sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sind.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgelegt sind. Diese haben die Möglichkeit, eine:n Projektträger:in für die Umsetzung der Projektidee zu finden oder aber die entsprechende juristische Person selbst zu gründen.

    Für weitere Projektideen, die von der Hansestadt Lüneburg umgesetzt werden könnten, wurde ein digitaler Ideenbriefkasten eingerichtet.

    2. Projektcheck

    Auch wenn viele Projekte denkbar sind, empfiehlt sich im zweiten Schritt eine Überprüfung, ob die Idee auch in diesem Programm umsetzbar ist.

    Dafür sollte das Vorhaben zunächst mit den unten genannten Anforderungen abgeglichen werden. Um herauszufinden, ob eine Förderung überhaupt möglich ist, sollte sich an der Förderrichtlinie und dem Strategiekonzept „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ orientiert werden. Die Entscheidung, ob ein Projekt im Rahmen des Programms gefördert wird, trifft die Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“. Diese bewertet die Projektidee anhand eines „Scoring-Boards“. Es ist ratsam, die Projektidee selbst kritisch zu bewerten und gegebenenfalls zu bearbeiten. 

    Die benötigten Unterlagen befinden sich untenstehend unter „Downloads“.

    Für Fragen und Beratung stehen die Hansestadt Lüneburg und die NBank zur Verfügung. Die Kontaktdaten befinden sich am Ende der Seite.

    3. Projektsteckbrief

    Die Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ benötigt einen sogenannten „Projektsteckbrief“, um sich einen ersten Eindruck über die Projektidee zu verschaffen und Feedback geben zu können. In diesem geben die Projektträger:innen einen Überblick über das Vorhaben, den Projektbausteinen, den Zeitplan und die Finanzierung.

    Der „Projektsteckbrief“ befindet sich untenstehend unter „Downloads“.

    Diesen dann bitte ausgefüllt an die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“, Herrn Finn Kubisch, senden. 

    Für Fragen und Beratung stehen die Hansestadt Lüneburg, aber auch die NBank als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Die Kontaktdaten befinden sich am Ende der Seite.

    4. Pitch und Rückmeldung

    Anhand des Projektsteckbriefes berät die Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ erstmals über die Eignung der Projektidee.

    Zusätzlich bekommen Projektträger:innen die Möglichkeit, ihre Projektidee in einem Pitch vorzustellen.

    Wann der Pitch und die Beratung der Steuerungsgruppe erfolgen, richtet sich nach den Stichtagen zur Einreichung der Projektsteckbriefe.

    Die Einladung und Terminabstimmung übernimmt dabei die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe.

    Das Ergebnis der Beratung bekommen die Projektträger:innen im Anschluss durch die Geschäftsführung mitgeteilt. Hierbei wird entweder die Überarbeitung der Projektidee oder die Antragsstellung bei der NBank empfohlen.

    5. Antragstellung

    Befürwortet die Steuerungsgruppe die Projektidee, folgt im nächsten Schritt die konkrete Stellung des Antrags auf die Fördermittel. Dies erfolgt über das Kundenportal der NBank. Bei Fragen rund um die Antragstellung unterstützt die NBank. 

    Eine Beratung durch die Hansestadt Lüneburg ist weiterhin möglich. Die Kontaktdaten befinden sich am Ende der Seite.

    6. Förderfähigkeitsprüfung

    Die NBank nimmt auf Grundlage des Antrags die Förderfähigkeitsprüfung vor. Mit dieser „harten“ Prüfung wird geschaut, ob die Vorgaben der Richtlinie - beispielsweise Programmraum, Fördergegenstände oder zu erreichende Mindestsummen - eingehalten werden und das Projekt generell umsetzbar ist.

    Fällt das Ergebnis der Förderfähigkeitsprüfung negativ aus, müssen die Projektidee oder die Anlagen angepasst werden. Hier kann es notwendig sein, dass das überarbeitete Projekt erneut der Steuerungsgruppe vorgestellt wird (Schritt 4).

    7. Förderwürdigkeitsprüfung

    Fällt die Förderfähigkeitsprüfung der NBank positiv aus, folgt die Förderwürdigkeitsprüfung. In dieser „weichen“ Prüfung berät die Steuerungsgruppe anhand der regionalen Kriterien, ob das Projekt zur Förderung zugelassen wird. Entscheidend ist dabei, ob das Projekt zu den Zielen des Strategiekonzepts passt und die Querschnittsziele erreicht werden. Diese Prüfung erfolgt anhand des Scoring-Boards.

    Das Ergebnis dieser Prüfung wird durch die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe mitgeteilt. Sofern die Förderwürdigkeitsprüfung negativ ausfällt, kann die Projektidee überarbeitet werden. In diesem Fall ist es gegebenenfalls notwendig, das überarbeitete Projekt erneut der Steuerungsgruppe vorzustellen. (Schritt 4)

    8. Abschlussprüfung

    Die endgültige Entscheidung, ob die Förderung des Projekts bewilligt wird, erfolgt durch die NBank. In diesem Schritt werden die Ergebnisse der bisherigen Prüfungen und die eingereichten Unterlagen final bewertet.

    9. Umsetzung

    Nach einer positiven Abschlussprüfung kann das Projekt umgesetzt werden. Nach aktuellen Einschätzungen ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einem halben Jahr ab Einreichung des Projektsteckbriefs auszugehen.

    Es ist außerdem möglich, einen sogenannten „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ bei der NBank zu beantragen. Dadurch wird eine Umsetzung vor erfolgter Abschlussprüfung ermöglicht – jedoch auf eigenes Risiko. 

    Die Unterstützung erfolgt diesbezüglich durch die NBank.

    Downloads
    png
    Antragstellung – alle neun Schritte auf einen Blick
    (png / 0.14 MB)
    Download
    pdf
    Strategiekonzept "Resiliente Innenstadt Lüneburg"
    (pdf / 1.95 MB)
    Download
    pdf
    Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe
    (pdf / 0.26 MB)
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    pdf
    Richtlinie Resiliente Innenstädte
    (pdf / 2.65 MB)
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    pdf
    Muster-Projektsteckbrief
    (pdf / 0.32 MB)
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    pdf
    Scoringboard Steuerungsgruppe
    (pdf / 0.19 MB)
    Download

    Diese Punkte sind bei der Projektentwicklung und Antragsstellung besonders zu beachten

    Hinweise und Hintergründe

    Projektträger:innen

    Neben der Hansestadt Lüneburg gibt es weitere potentielle Projektträger:innen, die ihre Projektideen einbringen und zur Förderung beantragen können. Hierbei handelt es sich um:

    • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum,
    • Zusammenschlüsse im Sinne des Nds. Quartiersgesetzes (NQG) und
    • sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sind.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Privatpersonen, Unternehmen und sonstige juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgelegt sind.

    Umsetzungsort

    Das Projekt muss sich im Programmraum des Strategiekonzeptes „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ bewegen. Dieser ist ab Seite 5 dargestellt.

    Fördergegenstand

    Das Programm „Resiliente Innenstädte“ bietet eine große Auswahl an möglichen Projekten. Damit ein Projekt umgesetzt werden kann, muss es jedoch einen sogenannten Fördergegenstand treffen. Die Fördergegenstände sind in der Förderrichtlinie ab Punkt 2 (beginnen auf Seite 682) aufgeführt.

    Ob ein Projekt einen solchen Fördergegenstand trifft, prüft die NBank im Rahmen der Förderfähigkeitsprüfung (Schritt 6). Die Unterstützung erfolgt daher durch die NBank. Eine Beratung durch die Hansestadt Lüneburg ist ebenfalls möglich. Die Kontaktdaten befinden sich am Ende der Seite.

    Mindestprojektkosten

    Ob ein Projekt gefördert werden kann, hängt auch von den Projektkosten ab. Die Projekte, die investive Maßnahmen beinhalten, sind nur förderfähig, wenn die förderfähigen Kosten bei mindestens 120.000 Euro liegen. Bei den nicht-investiven Projekten liegt der Mindestbetrag bei 30.000 Euro.

    Eigenanteil

    Die Projekte können mit bis zu 60 Prozent gefördert werden.

    Der verbleibende Teil (Eigenanteil, auch „Ko-Finanzierung“ genannt) ist durch die Projekträger:innen sicherzustellen. Neben dem eigenen Kapital können hierbei auch Spenden, Zuschüsse und Ähnliches genutzt werden.

    Der Einsatz von Personal oder Materialien ist dabei nicht anrechnungsfähig.

    Inhaltliche Kriterien

    Neben den formellen Voraussetzungen sind inhaltliche Anforderungen zu erfüllen, die sich aus den Handlungsfeldern und -optionen des Strategiekonzepts „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ zusammensetzen. Darin sind außerdem die Ziele und Querschnittsziele genannt, die die Projekte erfüllen sollen.

    In der Förderwürdigkeitsprüfung (Schritt 8) überprüft die Steuerungsgruppe die Einhaltung der inhaltlichen Kriterien mit Hilfe des Scoring-Boards.

    Stichtage zur Einreichung von Projektsteckbriefen

    Der Zeitpunkt, an dem sich die Steuerungsgruppe die Projektidee erstmals berät bzw. der Pitch in der Steuerungsgruppe erfolgt, richtet sich nach dem Datum, an dem der Projektsteckbrief eingereicht wird. Aktuell sind folgende Stichtage festgelegt:

    • 15. Januar 2025 für die Sitzung am 12. Februar 2025
    • 31. März 2025 für die Sitzung am 30. April 2025
    • 15. Mai 2025 für die Sitzung am 18. Juni 2025
    • 31. Juli 2025 für die Sitzung am 27. August 2025
    • 15. September 2025 für die Sitzung am 08. Oktober 2025
    • 31. Oktober 2025 für die Sitzung am 19. November 2025

    Weitere Stichtage und Sitzungstermine werden laufend bekanntgegeben.

    Laufzeit

    Bis zum Ende der Programmlaufzeit 2027 oder der vollständigen Ausschöpfung der Mittel werden weitere Stichtage in Abständen von etwa zwei bis drei Monaten folgen und an dieser Stelle bekannt gegeben.

    Für die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ ist die Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung der Hansestadt Lüneburg zuständig. Für Fragen und Anmerkungen zu diesem Thema stehen folgende Personen zur Verfügung:

    Finn Kubisch
    Geschäftsführer Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“
    Telefon +49 4131 309-3163
    E-Mail senden

    Oliver Bruns
    Telefon +49 4131 309-3164 
    E-Mail senden

    Florian Norbisrath
    Telefon +49 4131 309-3165
    E-Mail senden