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    Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

    am 23. Februar 2025 

    In Deutschland findet die Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat im Dezember 2024 diesen Tag für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag offiziell festgelegt.

    Wer ist zur Bundestagswahl wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt nach § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) sind grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 23. November 2024 – Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
    • nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
    Wer steht automatisch im Wählerverzeichnis?

    Grundsätzlich werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag = Sonntag, 12.01.2025) bei der Meldebehörde mit Hauptwohnung gemeldet sind. Davon ausgenommen sind u. a. die im Ausland lebenden Deutschen, die zwecks Wahlteilnahme einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen müssen (siehe Punkt 3).

    Wer kann/muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen?

    Deutsche im Ausland (§ 12 Abs. 2 BWG i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BWO)

    Bei einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann ebenso eine Wahlberechtigung vorliegen, wenn nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestand und dieser nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (Variante 1).

    Bestand ein solcher Aufenthalt nicht, kann eine Wahlberechtigung aufgrund persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und entsprechender Betroffenheit bestehen (Variante 2).

    In den beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Bei Variante 1 ist Anlage 2 der BWO zu benutzen, die auch elektronisch an die zuständige Gemeinde übermittelt werden kann; bei Variante 2 ist Anlage 2a BWO zu verwenden, die unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeinde vorliegen muss.

    Nähere Informationen zur Wahlteilnahme sowie das jeweilige Antragsformular zum Download erhalten Auslandsdeutsche auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

    Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025) bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde in Deutschland eingehen muss.

    Auslandsdeutsche, die Ihren Hauptwohnsitz zuletzt in Lüneburg hatten richten Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bitte an:

    Hansestadt Lüneburg
    Bürger- und Migrationsservice
    Bereich Wahlen
    Bardowicker Straße 23
    21335 Lüneburg

    Im Regelfall der Variante 1 kann der Antrag auch per Mail an wahlbuero@stadt.lueneburg.de übermittelt werden.

    Im Ausnahmefall der Variante 2 ist der Antrag ausschließlich im Original postalisch zuzusenden. Bitte beachten Sie entsprechende Postlaufzeiten.

    Deutsche (ohne Wohnsitz im Wahlgebiet),

    • die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten (§ 16 Abs. 2 Nr. 1. b) BWO) oder
    • die sich in einer Justizvollzugsanstalt oder entsprechenden Einrichtung befinden und mangels gemeldeten Wohnsitz nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind (§ 16 Abs. 2 Nr. 1. c) BWO),

    müssen ebenfalls einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Anderenfalls ist eine Teilnahme an der Bundestagswahl nicht möglich. Auch für diesen Antrag gilt die Einreichungsfrist bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025).

    Der Antrag muss unterschrieben im Original bei der Hansestadt Lüneburg (Bürger- und Migrationsservice, Bereich Wahlen, Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg) eingehen.

    Info

    Foto: Hansestadt Lüneburg

    Briefwahlbüro im Rathaus

    Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.

    Im Briefwahlbüro kann der Antrag auf Briefwahl gestellt und auch direkt vor Ort gewählt werden.

    Telefon: +49 4131 309-3200

    E-Mail senden

    Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Mittwoch: jeweils 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
    • Donnerstag: 10 bis 13 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr
    • Freitag: 10 bis 15 Uhr
    • In Ausnahmefällen (siehe unter „Hinweise zur Briefwahl“): Samstag vor der Wahl von 8 bis 12 Uhr und Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr.

    Hinweise zur Briefwahl

    Der Zeitraum für die Briefwahl hat sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl von regulär 4 auf ca. 2 Wochen halbiert. Hierauf hat die Hansestadt Lüneburg leider keinen Einfluss.

    Antrag auf Briefwahl stellen

    Briefwahlanträge können grundsätzlich noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, gestellt werden. 

    Da es bis zur Bundestagswahl nur noch wenige Tage sind, empfiehlt das Team Wahlen der Hansestadt Lüneburg, für die Briefwahl persönlich ins Briefwahlbüro zu kommen, um Postrisiken zu vermeiden. 

    Briefwahlunterlagen können zudem auf folgende Weise beantragt werden:

    • mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
    • formlos per E-Mail (wahlbuero@stadt.lueneburg.de)
    • oder postalisch unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse.

    Nicht mehr möglich ist der Online-Antrag, die Frist hierfür ist am 18. Februar abgelaufen.

    Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift versendet werden sollen, ist zusätzlich diese Adresse genau anzugeben; bei Versand in das Ausland ist auch der entsprechende Staat mitzuteilen.

    Weitere nützliche Informationen können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

    Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens bis 18 Uhr beim Landkreis Lüneburg (Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg) eingehen.

    Grundsätzliche Informationen zur Briefwahl bietet die Bundesregierung auf dieser Internetseite an.

    Bei Verlust der Briefwahlunterlagen oder plötzlicher Erkrankung

    Versichert eine wahlberechtigte Person unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten glaubhaft, dass ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind oder verloren wurden, können ihr bis zum 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. Betroffene sollten sich in diesen Fällen umgehend an das Briefwahlbüro wenden.

    Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen ebenfalls noch am Samstag vor der Wahl von 8 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr ausgestellt werden. Als Nachweis genügt eine schriftliche Erklärung der wahlberechtigten Person, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. 

    Darüber hinaus muss eine Person schriftlich bevollmächtigt werden, um die Briefwahlunterlagen für die wahlberechtigte Person im Briefwahlbüro abzuholen. Einen Vordruck für eine Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung unterhalb des Wahlscheinantrags.

    Hinweise zur Stimmabgabe im Wahllokal

    Wähler:innen bringen bitte am Wahlsonntag ihre Wahlbenachrichtigung mit ins Wahllokal und halten ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

    Die Adressen der jeweiligen Wahllokale sind auf den Wahlbenachrichtigungen angegeben. 

    Wer seinen Wahlbezirk und Wahlraum nicht kennt, etwa weil die Wahlbenachrichtigung abhandengekommen ist, kann sich beim Briefwahlbüro erkundigen: Telefon (04131) 309-3200.

    Änderungen bei den Wahllokalen

    Wahlbezirk 201: Für diese und kommende Wahlen wird das Wahllokal 201 aus der St.-Ursula-Schule wieder zurück in die Heiligengeistschule (Neubau) verlagert.

    Wahlbezirke 204 und 205: Die Wahllokale 204 und 205 werden auch für kommende Wahlen im Behördenzentrum auf der Hude (statt im Bürgeramt) eingerichtet. Es gibt eine Raumänderung (0.252 und 0.251 statt 0.252 und 0.253 zur Europawahl).

    Wahlbezirk 210: Aufgrund von Umbaumaßnahmen in der Kita Brandheider Weg ist das Wahllokal 210 vorübergehend im Vereinsheim des PHV Lüneburg (Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 21337 Lüneburg) zu finden.

    Wahlbezirke 212, 215 und 216: Die Wahllokale 212 und 215 werden aus dem Casino Hanseviertel in die Sporthalle Hanseviertel (Anna-Vogeley-Straße 24) verlegt. Hier wird auch das neue Wahllokal 216 eingerichtet.

    Wahlbezirke 314 und 318: Die Wahllokale 314 und 318 werden von der Kita Oedeme sowie aus dem Gymnasium Oedeme in das Stadtteilhaus Oedeme „Oase“ verlagert.

    Wahlbezirke 413 und 414: Die vier Wahllokale in der IGS Lüneburg werden aus organisatorischen Gründen zusammen in der Aula eingerichtet; 413 und 414 waren aufgrund von Covid in der Vergangenheit in der Mensa untergebracht.

    Eine Übersicht über alle Wahlräume mit Adressen finden Sie nachfolgend als PDF-Download.

    Liste der Wahlbezirke und Wahlräume
    pdf
    Wahlbezirke und Wahlräume
    (pdf / 0.03 MB)
    Download
    Wahlbekanntmachung der Hansestadt Lüneburg
    pdf
    Bekanntmachung Bundestagswahl 2025
    (pdf / 0.1 MB)
    Download

    Weitere Informationen zur Bundestagswahl

    Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) informiert zum Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation. Die Informationen gibt es in deutscher Sprache sowie in englischer Sprache.