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    Schornsteinfeger

    und Kleinfeuerungsanlagen 

    Fragen rund um das Thema Schornsteinfegerarbeiten und den Betrieb von Feuerstätten beantworten die für Sie zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger:innen sowie die Schornsteinfegerinnung Lüneburger Heide.

    Bei Neuerrichtung einer Feuerungsanlage oder einer wesentlichen Änderung einer bestehenden Feuerungsanlage sind die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:innen zwecks Durchführung einer Abnahme zu informieren.

    Kleinfeuerungsanlagen

    Öfen und Kamine

    Rauchbelästigung durch Nachbarn

    Zu Beginn und Ende jeder Heizperiode häufen sich die Beschwerden wegen Rauch- und Geruchsbelästigungen durch Feuerstätten in der Nachbarschaft. Aus diesem Grund sollten Sie überlegen, ob das nachbarschaftliche Verhältnis den (gelegentlichen) Geruch einer Feststofffeuerung verträgt. 

    Vor allem das Verbrennen ungeeigneter Brennstoffe und die Fehlbedienung der Anlage verursachen übermäßige Rauchentwicklungen und können dazu führen, dass sich umweltbelastende Luftschadstoffe bilden. Wenn man Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie etwa Holz sachgerecht betreibt, dürfte es jedoch nicht zu solchen Beeinträchtigungen kommen.

    Regelungen zum Betrieb von Holz- und Kaminöfen

    In offenen Kaminen verbrennt Holz mit vergleichsweise großen Umweltbelastungen. Deshalb ist der Einsatz offener Kamine zur ständigen Raumheizung nicht erlaubt. Sie dürfen dementsprechend nur gelegentlich betrieben werden. 

    Häusliche Kleinfeuerungsanlagen wie Öfen und Kamine müssen nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmte Anforderungen erfüllen. 

    Bei Fragen zur Auswahl des Ofens oder zum richtigen Heizen können Sie sich auch an Ihren Schornsteinfeger wenden.

    Info

    Holzöfen spenden behagliche Wärme, können bei falschem Gebrauch aber leicht schädliche Immissionen verursachen.
    Foto: Pixabay/DagnyWalter