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    Pressemitteilung vom 05.06.2023

    Hundesteuer und Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte steigen ab Juli

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Schon mit dem Haushaltsbeschluss für 2023 hatte der Rat als einen von mehreren Bausteinen zur Konsolidierung des Haushalts fixiert, ab Juli 2023 einzelne Steuern zu erhöhen. Mit den Rats-Abstimmungen vom Donnerstag (1. Juni 2023) im Kulturforum sind die Erhöhungen der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer beschlossene Sache. Die Hundesteuer wird in dem Zuge auch inhaltlich an aktuelle Rechtsprechung angepasst. Beide Entscheidungen fielen mit großer Mehrheit.

    Vergnügungssteuer
    Der Steuersatz für Geldspielgeräte in der Vergnügungssteuersatzung steigt ab Juli 2023 von 18 auf 20 Prozent. Die Mehreinnahmen für das laufende Haushaltsjahr werden mit 86.000 Euro kalkuliert (1,786 Mio. Euro gesamt), für ganze Haushaltsjahre ab 2024 dann auf 172.000 Euro.

    Hundesteuer
    Der Steuersatz für den ersten Hund steigt von 96 auf 108 Euro, der für den zweiten Hund von 144 auf 162 Euro. Weitere Hunde zum vollen Steuersatz steigen von 192 auf 216 Euro. Für die als „gefährlich“ eingestuften Hunde steigt die Steuer von 680 auf 690 Euro.

    Beim Thema Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 berücksichtigt, wonach es nicht zu Ungleichbehandlungen kommen darf. Hier, wie auch zu Punkten wie Beginn und Ende der Steuerpflicht, Meldepflichten und Verstößen wurde die ab Juli gültige Satzung angepasst.

    Die Verwaltung rechnet mit Mehreinnahmen von 15.000 Euro im laufenden Haushaltsjahr 2023 und ab 2024 dann jährlich mit 30.000 Euro.