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    Pressemitteilung vom 28.06.2023

    Schutz der wichtigsten Ressource: Stadt schränkt Bewässerung bei Hitze ein und verstärkt die Öffentlichkeitsarbeit

    HANSESTADT LÜNEBURG. – Bei großer Hitze wird die öffentliche und private Bewässerung auch in der Stadt Lüneburg tagsüber eingeschränkt – das hat jetzt der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg entschieden. Einstimmig sprach sich die Politik dafür aus, ebenso wie der Landkreis Lüneburg eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser in Zeiten der Hitze und Trockenheit regelt. Angelehnt an die Vorgaben des Landkreises Lüneburg sieht sie unter anderem vor, dass bei Temperaturen ab 24 Grad eine Bewässerung von Gärten, Beeten und Parkanlagen in der Zeit von 11 bis 19 Uhr nicht erlaubt ist. Dadurch können Wasserverluste durch Verdunstung in erheblichem Maße vermieden werden. Anpassungen gelten für die Landwirtschaft. Hier darf die Feldberegnung tagsüber bis zu einer Temperatur von 28 Grad Celsius und einer Windgeschwindigkeit von bis zu fünf Meter pro Sekunde stattfinden. Um große Wasserverluste durch Verwehung zu vermeiden, ist die Feldberegnung aber bei erhöhter Windgeschwindigkeit ab sieben Meter pro Sekunde nicht mehr zulässig. 

    Die Allgemeinverfügung tritt nach Veröffentlichung am 1. Juli in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2023. „Es ist gut, dass Stadt und Landkreis in dieser Sache an einem Strang ziehen und einheitliche Vorgaben machen“, betont Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch.

    Die wichtigsten Regeln im Überblick:

    • Das Bewässern und Beregnen von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen, Gärten und Sportanlagen ist bei Temperaturen ab 24°C tagsüber zwischen 11 Uhr und 19 Uhr nicht erlaubt.
    • Weiterhin erlaubt ist die gezielte Bewässerung von Pflanzen zum Beispiel mit der Gießkanne oder mit verdunstungsarmen Bewässerungsmethoden wie der Tröpfchenbewässerung im Beet.
    • Wer misst die Temperatur? Maßgeblich für Lüneburg sind die Werte der Wetterstationen vom Deutschen Wetterdienst in Wendisch Evern und Lüneburg Nord. Die aktuellen Messwerte sind jeweils online abrufbar unter www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Wendisch_Evern/Aktuell/ und https://www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Bienenbuettel/Aktuell/E299
    • Die Allgemeinverfügung gilt für alle Wasserentnahmen aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung, auch für Brunnen mit oder ohne wasserrechtliche Erlaubnis.
    • Für die Landwirtschaft gilt: Die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen ist bis zu einer Temperatur von 28°C bei einer Windgeschwindigkeit von bis zu fünf Metern pro Sekunde zulässig. Ab einer Windgeschwindigkeit von sieben Metern pro Sekunde ist die landwirtschaftliche Feldberegnung untersagt.

    Neben den neuen Vorgaben zählt für Lüneburgs Oberbürgermeisterin weiterhin die Information und der Dialog mit den Lüneburger:innen zum zentralen Baustein, um für einen bewussten und schonenden Umgang mit der kostbaren Ressource Trinkwasser zu sensibilisieren. „Viele Bereiche decken wir durch diese Allgemeinverfügung nicht ab, zum Beispiel das Thema der Befüllung privater Pools im Garten“, so Kalisch. Hier sei es wichtig, an die Menschen zu appellieren, nur soviel Wasser wie unbedingt nötig zu verbrauchen. „Dieser Appell gilt natürlich immer, aber umso mehr in Trocken- und Hitzeperioden“, betont Kalisch. Gemeinsam mit der Avacon Wasser als örtlichem Trinkwasserversorger will die Stadt daher im Sommer mehr Aufmerksamkeit auf den wassersparenden Umgang lenken und Informationen veröffentlichen. Der Wasserforum e.V., bei dem auch die Stadt sich aktiv beteiligt, soll durch seine Aktivitäten diese Kampagne verstetigen. Die Hansestadt weist außerdem auf ihr Förderprogramm für Zisternen zur Regenwassernutzung hin. „Hier haben wir die Zuschüsse noch einmal erhöht, um noch mehr Menschen zur Nutzung anzuregen“, so Kalisch. Denn die Trinkwasserreserven würden durch die Nutzung des Regenwassers erheblich geschont. Weitere Infos dazu unter http://www.lueneburg-klimaschutz.de/klimafonds/.

    Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Hansestadt zu finden unter www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/bekanntmachungen.html.

    Bei Fragen können Sie sich an umwelt@stadt.lueneburg.de wenden.